Vetternwirtschaft

Seit 30.09.2009 gilt der Hamburger Corporate Governance Kodex (HCGK) für alle öffentlichen Unternehmen der Stadt. Als Unternehmen mit mehrheitlich städtischer Beteiligung unterliegt der kommerzielle Betreiber des innerstädtisch gelegenen Hamburger Verkehrsflughafens (Flughafen Hamburg GmbH – FHG) dem HCGK. Im Punkt 4.1.4 der HCGK wird geregelt, dass die Geschäftsführung der FHG für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen hat sowie auf deren Beachtung hinwirkt. Hierzu sagt Michael Eggenschwiler, Geschäftsführungsvorsitzender: „Wir wollen mit unternehmerischer Weitsicht und nachhaltigem Handeln auch in Zukunft den Luftfahrtstandort Hamburg sichern, unseren Mitarbeitern ein verlässlicher, fairer Arbeitgeber sein und dabei den Nachbarn des Flughafens sowie dem Ökosystem mit Schutzmaßnahmen zur Seite stehen“. So weit, so gut.

Ist die Freie und Hansestadt Hamburg (bzw. die Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement – HGV) Allein- oder Mehrheitsgesellschafterin, gibt sie ihren Unternehmen Zielbilder vor. Für den „Helmut Schmidt-Airport“ lauten diese: (1) Betreiben eines leistungsfähigen Verkehrsflughafens, (2) Optimierung der verkehrlichen Anbindung der Metropolregion, (3) Umsetzung gesamt- und regionalwirtschaftlicher sowie verkehrs- und umweltpolitischer Konzepte, (4) Effiziente und ergebnisorientierte Betriebsführung sowie (5) Berücksichtigung der sonstigen öffentlichen Interessen nach Maßgabe des Senats und Mitwirkung am übergeordneten Hamburg Marketing im Rahmen der eigenen Aufgaben und Orientierung am aktuellen Leitbild der FHH.

Nicht nur, dass das öffentliche Interesse als letztes genannt wird, es ist lediglich zu berücksichtigen, nicht jedoch zu beachten. Ein juristisch feiner aber in der Praxis höchst relevanter Unterschied. Der Punkt „Durchführung einer aktiven Nachbarschaftspolitik zur Förderung des gedeihlichen Miteinanders vom Flughafen und den umliegenden Anwohnern“ wird erst als dritter Unterpunkt des dritten Teilziels genannt. Dies erklärt auch, warum es um die Einhaltung der langjährig vielfach festgeschriebenen Schutzbestimmungen für die Bevölkerung (Nachtflugbeschränkung und Bahnbenutzungsregelung) am „Helmut Schmidt-Airport“ derart schlecht bestellt ist. Vetternwirtschaft weiterlesen

Nachtraub

Erholsamer Schlaf ist (über-)lebensnotwendig. Aus diesem Grund existiert in Deutschland eine allgemeine Nachtruhe von 22 Uhr bis 06 Uhr. Die allseitige Beachtung dieser Vorgabe ermöglicht eine Schlafdauer von zumindest acht Stunden, so wie es die Weltgesundheitsorganisation (WHO) seit langem empfiehlt.

In der mehr als 50 Jahre alten Betriebsgenehmigung des innerstädtisch gelegenen Hamburger Verkehrsflughafens wird – sehr zum Leidwesen der vom Fluglärm geplagten Bürgerinnen und Bürger – eine für die Regeneration wertvolle nächtliche Ruhestunde abgeschnitten und stattdessen Starts und Landungen bis 23 Uhr erlaubt. Als fadenscheinige „Begründung“ (Ausrede) hierfür wird auf Nachfrage von den Entscheidungsträgern (w/i/m) in Politik und Verwaltung zumeist vorgetragen, dass Hamburg „so weit im Norden läge, deshalb seien die Flugstrecken länger“.

Am „Helmut Schmidt-Airport“ wird die Nacht immer mehr zum Tag gemacht. Im Jahr 2018 fanden während der Nachtruhe zwischen 22 Uhr und 06 Uhr insgesamt 8.660 Starts und Landungen statt – ein neuer Allzeitrekord. Gegenüber dem Jahr 2011 stellt dies eine Steigerung von 68 % dar, obwohl die Anzahl der gesamten Flugbewegungen an diesem Standort seitdem sogar um 1 % abgenommen hat. Beleg dafür, dass durch die Fluggesellschaften gezielt in die besonders sensible Nachtzeit ausgewichen wird, um das Geschäftsmodell weiter in Richtung Gewinnmaximierung Profitgier zu trimmen. Nachtraub weiterlesen

Fader Beigeschmack

Politisches Handeln ist auf Entscheidungen und Steuerungsmechanismen ausgerichtet, die wertebildend sind und das dauerhaft gedeihliche Zusammenleben von Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen und Interessenslagen verbindlich regeln. Maßgeblich für das Ansehen von politischen Entscheidungsträgern (w/i/m) in der Bevölkerung ist, dass diese glaubhaft sind, d.h. zu ihrem Wort stehen. Die Reputation der Politikerinnen und Politiker hängt (auch) davon ab, wie die von ihnen getragenen Beschlüsse in der Praxis (Realität) umgesetzt werden.

Vielleicht ist es übertrieben, den Hamburger Flughafen einen rechtsfreien Raum zu nennen. Aber wenn es um das Thema Fluglärm geht, kommt das der Sache nahe“ ist es in der Zeit vom 8. Januar 2018 zu lesen. Um diesen gravierenden Missstand zu beenden und für einen angemessenen Interessensausgleich zwischen dem Flughafenbetreiber einerseits und den vom Fluglärm und Flugdreck betroffenen Bürger*innen andererseits zu sorgen, hat der BUND-Hamburg im Oktober 2017 die Volkspetition „Nachts ist Ruhe – Fair für alle, gut für Hamburg“ mit 12.700 gültigen Stimmen in die Hamburgische Bürgerschaft eingebracht. Fortan waren die Damen und Herren Abgeordnete gehalten, sich mit dem Für und Wider eines Nachtflugverbotes (werktags in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 22 Uhr bis 8 Uhr) intensiv zu befassen … Fader Beigeschmack weiterlesen

Parallelwelt

Am Freitag, den 23. November 2018, tagte der Gemeinsame Ausschuss für die Zusammenarbeit der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein (GA) in Norderstedt. Ziel dieser seit November 2016 bestehenden regelmäßigen politischen Zusammenkunft ist es, länderübergreifend relevante Fragestellungen und Herausforderungen nicht nur vom eigenen Standpunkt aus zu betrachten, sondern in einem Dialog die Sichtweise der anderen Seite aufzunehmen und bestenfalls zu verstehen

Die jeweils elf Abgeordneten des GA aus Bürgerschaft und Landtag sollen für ihre Landesparlamente Entscheidungen zu bestimmten Sach- und Fachthemen vorbereiten. So war es auch zum Thema „Verkehrsflughafen Hamburg-Fuhlsbüttel und Maßnahmen zum Lärmschutz“ geplant. Hierzu sollte ursprünglich lediglich der Vorsitzende der kommerziellen Flughafen-Betreibergesellschaft (FHG), Michael Eggenschwiler, ausführlich berichten. Um dem Grundsatz des Ausschusses – gemeinsame Erarbeitung einer umfassenden Informationslage – zu folgen, wurde wenige Tage vor der Sitzung zusätzlich ein Sprecher aus dem Kreis der vom Fluglärm und Flugdreck betroffenen Bürgerinnen und Bürger eingeladen. Dies passte jedoch einigen Ausschussmitgliedern nicht, so dass lediglich 48 Stunden vor Sitzungsbeginn der Tagesordnungspunkt überraschend in Gänze gestrichen wurde. Offensichtlich sollte nicht umfassend, sondern einseitig über das „Wohl und Weh des Flughafenbetriebes“ berichtet werden. Manipulation statt Information! Parallelwelt weiterlesen

Wer die Nachtruhe stört …

Einsicht ist bekanntlich der erste Schritt zur Besserung. Leider unterbleibt allzu oft der zweite Schritt: Entsprechend geänderte Handlungsweisen an den Tag (und die Nacht) zu legen. Hoffentlich unterliegt Eurowings-Chef Thorsten Dirks nicht dem (spröden) Charme von Jahresplänen Punkteplänen, sondern erkennt, dass das Wirtschaftsmodell der Billigfliegerei zunehmend instabil wird. Die Branche der Discounterairlines ist weitgehend „ausoptimiert. Während die Fixkosten (Kerosin, Personal, Flugzeugwartung und -finanzierung, Start- und Landegebühren, Fluggast-Entschädigungszahlungen) kontinuierlich steigen, sinkt die Bereitschaft der Kunden, ihre wertvollen Urlaubsstunden mit stressigen Abfertigungsritualen und beklemmender Enge im Flugzeug (inkl. penetranten Werbeverkaufsveranstaltungen) zu verbringen.

Sowohl die luftverkehrsseitige als auch die landgebundene Infra– und Suprastruktur stößt immer häufiger an ihre Grenzen; eine Erweiterung dieser „Hemisphären“ ist nahezu ausgeschlossen. Als Folge der geänderten Rahmenbedingungen sinken seit Jahren die Margen, d.h. die Konzernrenditen nach Abzug der Steuerleistung. Um es bildlich auszudrücken, die Zitrone ist bis auf den letzten Saftschlauch ausgepresst, sogar die Schale ist bereits abgerieben … Wer die Nachtruhe stört … weiterlesen

Allerheiligen

Hamburger Pilot fliegt Emirates-Airbus A380 nach Hause“, titelte das Hamburger Abendblatt (HA) am 22. Oktober 2018 – noch pathetischer geht es kaum. Dass laut HA der „Mega-Jumbo in Hamburg einschweben wird“, stellt einen Euphemismus dar. Im (Standard-) Anflug wirken bei diesem übergroßen Passagierflugzeug in einer Entfernung von 2 km vom Aufsetzpunkt und einer Restflughöhe von 120 m auf ein Empfängerohr am Boden zehn Sekunden lang mindestens 98 Dezibel ein. Ein derartiger Lärm wird im Allgemeinen als unerträglich wahrgenommen … Allerheiligen weiterlesen

Regelkunde

Preisfrage: Aus welchem Jahr stammen folgende Vorgaben zum Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm am innerstädtisch gelegenen Verkehrsflughafen in Hamburg-Fuhlsbüttel?

  • Vermeidung besonders hoher Spitzenbelastungen durch zweckmäßige Flugplangestaltung
  • Festlegung bevorzugter Start- und Landebahnen
  • Erhöhung des Abflug- bzw. Einflugwinkels
  • Heraufsetzung der Mindestflughöhen
  • Beschränkungen des Flughafens für bestimmte, besonders laute Flugzeugtypen

A)  2013        B)  1971        C)  1959 Regelkunde weiterlesen

Ein erhellender Blick zurück …

In der Festschrift des Hamburger Abendblattes zum (angeblich) 100 jährigen Bestehen des Verkehrsflughafens in Hamburg-Fuhlsbüttel – überreicht mit freundlicher Empfehlung von „Hamburg Airport“ – aus dem Jahr 2010 findet sich die kühne These, dass die politischen Gruppen und die Umweltbewegung gegen Flughäfen zwar sehr einflussreich wären, jedoch (angeblich) kein umfassendes Verständnis aufwiesen und Fakten nicht wahrnehmen würden. Wörtlich steht dort: „Es ist ja nicht so, dass die Zahlen und Sachverhalte, die gegen Flughäfen genannt werden, alle falsch sind. Aber im Ganzen gesehen sind viele der Argumente, die die Gegner (!) nennen, politisch motiviert und basieren nicht auf der Realität“. Wenige Seiten zuvor säuselt der Vorsitzende der Geschäftsführung der Flughafen Hamburg GmbH (FHG), Michael Eggenschwiler, noch, dass er „kein Wachstum auf Teufel komm raus“ anstrebt, dass die FHG ihre Nachbarn sehr ernst nimmt und dies zum (angeblich) guten Verhältnis beiträgt. Die z.T. heftigen Debatten um die deutlichen Belastungszunahmen (Fluglärm und -dreck) in den vergangenen Jahren zwischen den Betroffenen und den direkten und indirekten Belastungsverursachern zeigen, dass das „gemeinsame Tischtuch“ weitgehend zerrissen ist. Wie konnte es soweit kommen? Ein Blick in die Belastungsgeschichte ist in diesem Zusammenhang lohnend: Ein erhellender Blick zurück … weiterlesen

Vier Nächte im Juli …

Im Zusammenhang mit dem G20-Treffen hatte die kommerzielle Betreibergesellschaft des innerstädtisch gelegenen Verkehrsflughafens „Helmut Schmidt“, die Flughafen Hamburg GmbH (FHG), zur Abwehr „unschöner Bilder“ von gestrandeten Flugreisenden auf Feldbetten im Abfertigungsgebäude eine Pauschalerlaubnis für nächtliche Starts und Landungen bis 1 Uhr bei der Hamburger Fluglärmschutzbeauftragten beantragt. Diesem Wunsch wurde – trotz inhaltlich kontrovers geführter Diskussion in der fachlich beratenden Fluglärmschutzkommission (FLSK) – durch den zuständigen Umweltsenator nachgegeben. Dass dann ganz andere G20-Bilder um die Welt gingen, ist ein anderes Thema … Vier Nächte im Juli … weiterlesen

„Hafengeburtstag“

„Grüner Umweltsenator lockert Nachtflugverbot während G20“ titelt das HA am 30.06.17. Die Begründung für noch mehr nächtlichen Fluglärm in den An- und Abflugschneisen in diesem Zeitraum sei, dass es aufgrund des zu erwartenden erhöhten Flugaufkommens nicht zu Verspätungen kommen soll – eine krude Logik. Ohne diese Pauschalerlaubnis müsste jeder verspätete Flug ab Mitternacht einzeln geprüft und genehmigt werden; und hierfür zumindest eine angemessene Bearbeitungsgebühr entrichtet sowie ein (sinnvoller Weise) erhöhtes Start- und Landeentgelt bezahlt werden. Nunmehr ist zu befürchten, dass durch den behördlichen „Freibrief“ von Jens Kerstan alles inklusive ist – zum Nachteil Dritter, insbesondere der betroffenen Bürgerinnen und Bürger. „Hafengeburtstag“ weiterlesen