Vermeidbar verspätete Nachtflüge am Hamburg Airport

Die Liste an Versuchen von Politik, Verwaltung sowie des kommerziellen Flughafenbetreibers, das am innerstädtisch gelegenen Hamburger Verkehrsflughafen „Helmut Schmidt“ bestehende Belastungsübermaß (Fluglärm und Flugdreck) einzudämmen, ist ebenso lang wie erfolglos:

  • „10 Punkte-Plan“ der Hamburgischen Bürgerschaft vom April 2014
  • „16 Punkte-Plan“ der Hamburgischen Bürgerschaft vom Januar 2015
  • „Pünktlichkeitsoffensive“ der Flughafen Hamburg GmbH vom Mai 2016
  • Entgeltnovellierung der Flughafen Hamburg GmbH vom Juni 2017
  • Gewinnabschöpfungsverfahren der Hamburger Umweltbehörde vom März 2018
  • Bearbeitungsgebühr der Hamburger Umweltbehörde vom Juli 2018
  • „21 Punkte-Plan“ des Hamburger Senats vom September 2018
  • „25 Punkte-Plan“ von Bund, Ländern und Luftverkehrswirtschaft vom Oktober 2018

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10 Jahre BAW HH|SH

Der Betrieb des innerstädtisch gelegenen Hamburger Verkehrsflughafens „Helmut Schmidt“ – inmitten einer dicht besiedelten Metropolregion – bedingt die umfassende Rücksichtnahme auf die vom Fluglärm und Flugdreck betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowohl im Nahbereich um den Flughafen als auch in den An- und Abflugschneisen bis weit in das Umland hinaus. Die strikte Einhaltung der gesetzlich festgeschriebenen Schutzbestimmungen für die Bevölkerung (Nachtflugbeschränkung, Bahnbenutzungsregelung) ist hierfür eine zwingende Grundvoraussetzung!

Fluglärm und Flugdreck rauben gesunde Lebensjahre und lassen unsere Kinder schlechter lernen. Darüber hinaus besteht aufgrund der Klimakrise die gesellschaftliche Verpflichtung, den Luftverkehr dauerhaft auf das zwingend notwendige Minimum zu reduzieren. Denn: Herumfliegen ist und bleibt die mit Abstand klimaschädlichste und unsozialste Mobilitätsform! Wir brauchen einen gerechten Übergang (Transformation) weg vom Luftverkehr hin zur klimafreundlichen sozial gerechten Mobilität! Nicht erst 2035, auch nicht erst nicht 2050, sondern jetzt!

BAW HH|SH: Ehrenamtlicher Einsatz für die Beendigung der Privilegien des Luftverkehrs!

BAW HH|SH: Ehrenamtlicher Einsatz für die Beendigung der Privilegien des Luftverkehrs!
Gratulation an die BAW HH|SH zum Zehnjährigen!

Die BAW HH|SH besteht aus ehrenamtlichen Mitgliedern, die ihre Tätigkeiten für die Reduzierung der Belastungen des Luftverkehrs auf eigene Kosten und in ihrer Freizeit bestreiten. Wirksames Handeln und Erfolge hängen – wie bei jeder Bürgerinitiative – so auch bei der BAW vom Engagement einer zielorientierten und großen Anzahl von Mitstreitern ab. Spenden oder auch andere Formen der Unterstützung vergrößern die Möglichkeiten, auf das Geschehen Einfluss zu nehmen, den Luftverkehr nachhaltig zu reduzieren und damit auch den Klimaschutz sowie die Lebensqualität in den An- und Abflugschneisen deutlich zu verbessern.

Bei Interesse wenden Sie sich gerne an: info@baw-fluglaerm.de

 

Flugtönende Repliken 2019

Die Bürgerinitiativen für Fluglärmschutz in Hamburg und Schleswig-Holstein (BAW) setzen sich bundesländerübergreifend für eine nachhaltige Reduzierung der luftverkehrsbedingten Belastungen – verursacht durch den Betrieb des innerstädtisch gelegenen Hamburger Verkehrsflughafens „Helmut Schmidt“ – ein. Nach 2017 und 2018 stand 2019 das Thema „Fliegen und Gesellschaft“ im Zentrum der Ausarbeitungen. Hierbei wurde erstmalig auch der durch den Luftverkehr entstandene finanzielle Gesundheits-, Umwelt- und Klimaschaden ermittelt. Weitere wichtige Punkte waren die unzureichende Beachtung der Schutzbestimmungen für die Bevölkerung (Nachtflugbeschränkung und Bahnbenutzungsregelung) sowie die Interessenskonflikte zwischen Betreibergesellschaft, Mehrheitseigentümervertretung, Politik und Verwaltung. Flugtönende Repliken 2019 weiterlesen

Ende der Privilegien

Der Begriff „Compliance“ steht für die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen, regulatorischer Vorgaben und die Erfüllung weiterer wesentlicher (z.T. vom Unternehmen selbst gesetzter) ethischmoralischer Standards sowie fachlicher Anforderungen.

Die Notwendigkeit zur Einhaltung gesetzlicher Regelungen durch Unternehmen ergibt sich aus dem Grundsatz, dass Gesetze − auch durch juristische Personen − einzuhalten sind. Unternehmen und Unternehmensverantwortliche sind über die Paragraphen §§ 9, 30 und 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) gefordert, dafür Sorge zu tragen, dass aus dem Unternehmen heraus keine Gesetzesverstöße erfolgen. Werden entsprechende Organisations- und Aufsichtsmaßnahmen nicht oder nur unzureichend ergriffen, können Unternehmensleitung und auch das Unternehmen selbst zu Strafen verurteilt werden, wenn es aus dem Unternehmen zu Gesetzesverstößen gekommen ist. Macht sich somit ein Mitarbeiter / eine Mitarbeiterin eines Unternehmens beispielsweise durch Korruption oder durch die Nichteinhaltung von Genehmigungsbestandteilen strafbar, so drohen dem Unternehmen nicht nur zivilrechtliche Klagen. Vielmehr muss damit gerechnet werden, dass gegen das Unternehmen oder gegen die Unternehmensleitung ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wird, weil den Organisations- und Aufsichtspflichten nicht (hinreichend) nachgekommen wurde. Ende der Privilegien weiterlesen

Gegenrede

„Der Flughafenbetreiber muss den Menschen sagen, welche Zusatzbelastungen er ihnen noch aufbürden will“, großes Sommerinterview mit dem Hamburger Luftfahrtexperten Martin Mosel

Anfang des Monats hat das Hamburger Abendblatt den derzeitigen Geschäftsführer des Hamburger Verkehrsflughafens, Michael Eggenschwiler, interviewt und in bemerkenswert unkritischer Weise dem Flughafen-Chef ausgedehnten Spielraum zwischen Wunsch und Wirklichkeit eingeräumt. Objektivität und Faktentreue sind in diesem Spannungsfeld leider wesentlich zu kurz gekommen. Der Initiativkreis Klima- und Fluglärmschutz im Luftverkehr für Hamburg und Schleswig-Holstein (IK) hat sich mit dem Luftfahrtexperten Martin Mosel zur Entwicklung des innerstädtisch gelegenen Flughafenstandortes getroffen und ihm gleichsam Fragen zur Passagierluftfahrt im Allgemeinen sowie speziell in Hamburg gestellt. Gegenrede weiterlesen

Büchse der Pandora

Stellungnahme des InitiativKreises „Fluglärm“ zur Ablehnung der BUND-VolkspetitionNachts ist Ruhe – Fair für alle, gut für Hamburg“ durch die regierende rot-grüne Mehrheit in der Hamburgischen Bürgerschaft und zum rot-grünen 21 Punkte-Plan anlässlich der 9. Sitzung der Allianz für Fluglärmschutz am 27.09.18 in der Verwaltungszentrale der Flughafen Hamburg GmbH (FHG): Büchse der Pandora weiterlesen

Pyrrhussieg

Ein Pyrrhussieg ist ein zu teuer erkaufter (Schein-)Erfolg in einer Streitangelegenheit. Hierbei geht der Sieger aus dem Konflikt ähnlich geschwächt hervor wie der Besiegte und kann auf dem (vermeintlichen) Sieg für die Zukunft nicht aufbauen. Genau so wird es dem kommerziellen Betreiber des innerstädtisch gelegenen Hamburger Verkehrsflughafens „Helmut Schmidt“ (Flughafen Hamburg GmbH – FHG) ergehen, nachdem es ihm gelungen ist, die rot-grüne Mehrheit des Umweltausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft auf seine Seite zu ziehen, um die BUND-Volkspetition „Nachts ist Ruhe – Fair für alle, gut für Hamburg“ abzulehnen (Berichterstattung siehe HA vom 07.09.18 sowie NDR vom 06.09.18). Offiziell heißt es, die Volkspetition sei nicht „abhilfefähig. Warum dies aus mehrfachen Gründen abwegig ist, dazu später … Pyrrhussieg weiterlesen

Eingepreister Regelbruch

Aus gutem Grund gibt es in Deutschland die allgemeine Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr. Diese Vorgabe gewährleistet der Bevölkerung die Möglichkeit auf gesunderhaltenden Schlaf in hinreichender Dauer und Tiefe. Mangelhafter Schlaf erhöht die Wahrscheinlichkeit menschlichen Versagens, die Fehlerhäufigkeit (z.B. im Beruf, Verkehr, Haushalt) nimmt drastisch zu. Andauernder Schlafentzug führt zu schwereren Symptomen wie Apathie, Depressionen und Somnolenz. Eingepreister Regelbruch weiterlesen

Gegen alle Regeln?

Aus der Mitteilung 317/57 des Hamburger Senats an die Bürgerschaft vom Oktober 1957 zur Frage eines möglichen Ausbaus des Verkehrsflughafens in Hamburg-Fuhlsbüttel im Zusammenhang mit der in dieser Zeit anstehenden Umstellung der Luftverkehrswirtschaft auf Turbinen-Luftstrahl-Triebwerke (Strahlflugzeuge) ist im Hinblick auf die Lärmproblematik zu entnehmen, dass es unbedingt notwendig sei, alle Maßnahmen zu ergreifen, durch die der Lärm verringert oder gar beseitigt werden kann.

Unvermeidliche Lärmentwicklungen in den Flugschneisen seien durch betriebliche Maßnahmen zu verringern. Eine dieser Maßnahmen war (und ist) die Festlegung der vorzugsweisen Benutzung einer bestimmten An- und Abflugrichtung – die Geburtsstunde der Bahnbenutzungsregeln (BBR) am innerstädtisch gelegenen Hamburger Verkehrsflughafen „Helmut Schmidt“. Die erste Fassung der BBR wurde im August 1959 vom Senat mit der Mitteilung 129/59 der Hamburgischen Bürgerschaft unterbreitet. Eindeutig geht es hierbei um grundlegende Zielsetzungen zum Schutz der Bevölkerung: Fluglärm ist demnach wirksam zu vermeiden, zu vermindern und zu begrenzen (siehe auch NoFlyHAM-Blogbeitrag „Ein erhellender Blick zurück“).

Wenn im Juli 2018 die Sprecherin der Hamburger Wirtschaftsbehörde (BWVI), Susanne Meinecke, im Hamburger Abendblatt (HA, 12.07.18) vorträgt, dass sich die Bahnbenutzung in erster Linie Sicherheitserwägungen unterordne und erst in zweiter Linie Überlegungen des Lärmschutzes folge, dann möchte man dies „für voll“ nehmen. Die überlaute Realität ist jedoch, dass zumindest Teile der BBR nahezu an jedem Betriebstag allein aus Kapazitätsgründen – d.h. der Abwicklung der maximalen Anzahl an Starts und Landungen pro Stunde – missachtet werden (siehe auch NoFlyHAM-Blogbeitrag „Regelkunde“). Gegen alle Regeln? weiterlesen

Wege zur Belastungsreduzierung

Der kapitale Stromausfall am Hamburger Stadtflughafen „Helmut Schmidt“ hat das vollbracht, was sich die in den An- und Abflugschneisen lebenden (leidenden) Bürger*innen sehnlichst wünschen: Endlich Ruhe (vgl. taz & HA). Zugegeben, eine dauerhafte Schließung des Verkehrsflughafens können sich (bisher) nur wenige vorstellen. Dabei ließe sich mit dem ca. 570 ha großen, nahezu unbebauten Gelände ein komplett neuer (ökologisch verträglicher) Stadtteil entwickeln. Zum Vergleich: Hamburg-Horn ist ca. 590 ha groß. Dort leben derzeit ca. 38.500 Einwohner*innen … Wege zur Belastungsreduzierung weiterlesen