Parallelwelt

Am Freitag, den 23. November 2018, tagte der Gemeinsame Ausschuss für die Zusammenarbeit der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein (GA) in Norderstedt. Ziel dieser seit November 2016 bestehenden regelmäßigen politischen Zusammenkunft ist es, länderübergreifend relevante Fragestellungen und Herausforderungen nicht nur vom eigenen Standpunkt aus zu betrachten, sondern in einem Dialog die Sichtweise der anderen Seite aufzunehmen und bestenfalls zu verstehen

Die jeweils elf Abgeordneten des GA aus Bürgerschaft und Landtag sollen für ihre Landesparlamente Entscheidungen zu bestimmten Sach- und Fachthemen vorbereiten. So war es auch zum Thema „Verkehrsflughafen Hamburg-Fuhlsbüttel und Maßnahmen zum Lärmschutz“ geplant. Hierzu sollte ursprünglich lediglich der Vorsitzende der kommerziellen Flughafen-Betreibergesellschaft (FHG), Michael Eggenschwiler, ausführlich berichten. Um dem Grundsatz des Ausschusses – gemeinsame Erarbeitung einer umfassenden Informationslage – zu folgen, wurde wenige Tage vor der Sitzung zusätzlich ein Sprecher aus dem Kreis der vom Fluglärm und Flugdreck betroffenen Bürgerinnen und Bürger eingeladen. Dies passte jedoch einigen Ausschussmitgliedern nicht, so dass lediglich 48 Stunden vor Sitzungsbeginn der Tagesordnungspunkt überraschend in Gänze gestrichen wurde. Offensichtlich sollte nicht umfassend, sondern einseitig über das „Wohl und Weh des Flughafenbetriebes“ berichtet werden. Manipulation statt Information!

Abb. 1: In der Psychologie wird der Begriff der Parallelwelt verwendet, um Verhaltensweisen der Realitätsflucht zu bezeichnen. So können Menschen mit Hilfe der Phantasie unerfüllbare Sehnsüchte, Wünsche oder Bedürfnisse imaginär ausleben oder unerträgliche Situationen verdrängen, indem sie sich Parallelwelten bzw. „Ersatzwirklichkeiten“ schaffen. Während in Politik und Verwaltung noch an die scheinbare Wirkkraft von Punkteplänen geglaubt wird, ist bei den vom übermäßigen Betrieb des innerstädtisch gelegenen Hamburger Verkehrsflughafens belasteten Bürger*innen die Erkenntnis gereift, dass eine juristische Auseinandersetzung unvermeidbar ist, damit das Schutzbedürfnis gegenüber dem Mobilitätsinteresse obsiegt. Die Belastungsentwicklungen (Missachtung der Schutzbestimmungen, Zunahme der Fluglärmpegel) am „Helmut Schmidt-Airport“ sind nachzulesen im BUND-Fluglärmreport 2016 und 2017

Auf Nachfrage des Hamburger Abendblattes gibt der Hamburger Ausschussvorsitzende Carl Jarchow (FDP) seine Sicht der Dinge von sich: „Wir sind auf Wunsch von verschiedenen Parteien übereingekommen, den Tagesordnungspunkt auf eine andere Sitzung zu verschieben und bei dieser Gelegenheit ausführlicher zu behandeln.“ Der schleswig-holsteinische FDP-Abgeordnete und Ausschussmitglied Stephan Holowaty ergänzt: „Wir haben eine relativ volle Tagesordnung und können uns dem Thema deshalb nicht in angemessener Form widmen. Daher haben wir dafür plädiert, uns für dieses Thema an anderer Stelle ausreichend Zeit zu nehmen.“ Die Absage sei weder sachlich noch persönlich motiviert. Die direkte Frage an beide Politiker „wäre der Tagesordnungspunkt auch gestrichen worden, wenn nur Herr Eggenschwiler – stellvertretend für die Belange der FHG – seine Sichtweise hätte präsentieren können?“, bleibt unbeantwortet.

Abb. 2: Eine Debatte ist ein Streitgespräch. In der Regel dient sie zur inhaltlichen Vorbereitung einer Abstimmung. Dazu werden Für- und Gegen-Argumente in kurzen Reden vorgetragen. Eine Debatte kann nur unter Beachtung einer guten Streitkultur funktionieren, bei der sich die Streitparteien auf Augenhöhe begegnen. Debatte zwischen ost- und weströmischen Christen im Jahr 1290. Atlas des Croisades, Jonathan Riley-Smith

Ist die Furcht bei den Luftverkehrslobbyisten vor den berechtigten Bürgerforderungen derart groß, dass die zwingend erforderliche Debatte zum Thema „Verkehrsflughafen Hamburg-Fuhlsbüttel und Maßnahmen zum Lärmschutz“ im GA ausgeklammert werden soll? Um nachfolgende Punkte geht es:

  • Die Genehmigungsfiktion (Pauschalgenehmigung) für Starts und Landungen zwischen 23 Uhr und 24 Uhr muss gestrichen werden
  • Für Starts und Landungen nach 23 Uhr bedarf es Einzelgenehmigungen. Hierfür muss der Passus „nachweisbar unvermeidbar“ in „nachgewiesenermaßen unvermeidbar“ geändert werden. Die Kriterien der Unvermeidbarkeit sind abschließend zu definieren. Grundlage bildet die Fluggastrechteverordnung
  • Die Bahnbenutzungsregeln sind vollumfänglich einzuhalten oder in Gänze zu streichen. Die bestehende „Rosinenpickerei“ bzgl. der Auslegung der Bahnbenutzungsregeln muss beendet werden
  • Das Fluglärmkontingent ist auf das Ausmaß des Jahres 2007 (13,9 km²) zu reduzieren und mit einem konkreten Verschlechterungsverbot sowie Verbesserungsgebot zu versehen
  •  Sämtliche Wachstums- und Rabattprogramme sind ersatzlos zu streichen
  • Die Kriterien für die Fluglärmschutzzonen (Tag 1 und 2 sowie Nacht) sind denen des Fluglärmschutzgesetzes (2007) für wesentlich baulich erweiterte Flugplätze anzupassen
  • Die Fluglärmschutzkommission (FLSK) ist zu reformieren; beginnend mit einer externen Evaluierung

Insgesamt zeigt sich an diesem Vorgang, dass Compliance-Richtlinien bei der heiligen Kuh „Flughafenbetrieb“ systematisch ausgeklammert werden sollen; dazu werden unbequeme Wahrheiten von den Entscheidungsträger*innen in Politik und Verwaltung allzu gerne verdrängt!