Lärm-Zuschlag

Zweck des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Fluglärmschutzgesetz 2007) ist „der Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm“. Hierzu wird der durch den Betrieb eines Flugplatzes generierte Lärmbereich nach dem Ausmaß der Belastungen in zwei Schutzzonen für den Tag und eine Schutzzone für die Nacht gegliedert. Schutzzonen sind jeweils diejenigen Gebiete, in denen der durch den Fluglärm hervorgerufene äquivalente Dauerschallpegel „L(tief)Aeq“ sowie bei der Nacht-Schutzzone zusätzlich der fluglärmbedingte Maximalpegel „L(tief)Amax“ jeweils bestimmte Messwerte übersteigt.

Soweit so gut; jetzt beginnt der Teil, der mit „massive Einflussnahme der Fluglobby bei der Gesetzgebung“ zu überschreiben ist: Lärm-Zuschlag weiterlesen

Überlaute Bescherung !

Das Jahr 2016 hat sich am innerstädtisch gelegenen Hamburger Flughafen „Helmut Schmidt“ als lautestes seit 1999 heraus gestellt. Dieser Negativrekord wird – im Gegensatz zum Passagier- und Frachttransportvolumen – jedoch nicht medial verbreitet; deshalb fehlt noch die offizielle Bestätigung durch den kommerziellen Flughafenbetreiber (Flughafen Hamburg GmbH – FHG) sowie die zuständige Fachbehörde (Behörde für Umwelt und Energie – BUE). Aus den bisher durch die FHG nach außen getragenen Jahreskennzahlen (HA, 10.12.16) kann aber geschlossen werden, dass das Fluglärmproblem immer gravierender wird: Die Ausbreitung der 62 dB(A) Leq3-Dauerschallisophone beträgt im Jahr 2016 ca. 13,9 km². Da im bisher lautesten Jahr (2007) der damalige Lärmteppich durch 173.500 Flugbewegungen – d.h. ca. 12.150 mehr als 2016 – verursacht wurde, muss festgestellt werden, dass das ablaufende Jahr 2016 das Fluglärm-Malusjahr darstellt. Schlimmer noch: Rückblickend über die vergangenen 18 Jahre bilden 2015 und 2016 zwei der drei lautesten Jahre! Überlaute Bescherung ! weiterlesen

Stadtverlärmung

Das Umweltbundesamt (UBA) bescheinigt: Zu viel Schall – in Stärke und Dauer – kann dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen und irreparable Schäden beim Menschen hervorrufen. Schall wirkt auf den gesamten Organismus, indem er körperliche und seelische Stressreaktionen auslöst. Dies kann schon bei niedrigeren, nicht akut gehörschädigenden Schallpegeln geschehen. Insbesondere Verkehrslärm ist in diesem Zusammenhang als Hauptbelastungsquelle aufzuführen.

Im Gegensatz zu Schienen- und vor allem Straßenverkehrslärm ist Fluglärm weniger allgegenwärtig. Er tritt geballt im Nahbereich der Flughäfen sowie der An- und Abflugkorridore auf. Dort wird die Beeinträchtigung der Lebensqualität durch Fluglärm oftmals als besonders hoch wahrgenommen. Stadtverlärmung weiterlesen

Mit Ryanair zum Ramschflughafen

Preiskriege gegen andere Fluggesellschaften anzuzetteln macht ihm Spaß, zumindest solange er obsiegt; er verlangt Gebührenrabatte auf Flughafenentgelte; Gewerkschaften droht er mit Arbeitsplatzabbau; Umwelt- und insbesondere Fluglärmschützer möchte er am liebsten erschießen. Ryanair-Chef O’Leary erklärt im Hamburger Abendblatt (HA, 10.12.16), wie er die (Flug-)Welt sieht. Die Wirtschaftswoche sammelte folgende Zitate von O’Leary: Mit Ryanair zum Ramschflughafen weiterlesen

Ausgeflogen – Air Berlin zieht sich zurück

Die gute Nachricht für alle vom Fluglärm betroffenen Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Schleswig-Holstein lautet, dass Air Berlin mit Beginn des Sommerflugplans nicht mehr von Hamburg nach Mallorca fliegt (HA, 07.12.16). Die Schlechte, dass Niki diese Flüge übernehmen soll (HA, 08.12.16). Ausgeflogen – Air Berlin zieht sich zurück weiterlesen

Maxime

Der Betrieb des innerstädtisch gelegenen Hamburger Verkehrsflughafens „Helmut Schmidt“ – inmitten einer dicht besiedelten Metropolregion bedingt die umfassende Rücksichtnahme auf die vom Fluglärm betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowohl im Nahbereich um den Flughafen als auch in den An- und Abflugschneisen bis weit in das Umland hinaus. Die strikte Einhaltung der gesetzlich festgeschriebenen Schutzbestimmungen für die Bevölkerung ist hierfür eine zwingende Grundvoraussetzung !

Fluglärm und Flugdreck sind konsequent (1.) zu vermeiden, (2.) zu vermindern und (3.) zu begrenzen. Verbleibende luftverkehrsbedingte Belastungen sind auszugleichen (4.).