Vetternwirtschaft

Seit 30.09.2009 gilt der Hamburger Corporate Governance Kodex (HCGK) für alle öffentlichen Unternehmen der Stadt. Als Unternehmen mit mehrheitlich städtischer Beteiligung unterliegt der kommerzielle Betreiber des innerstädtisch gelegenen Hamburger Verkehrsflughafens (Flughafen Hamburg GmbH – FHG) dem HCGK. Im Punkt 4.1.4 der HCGK wird geregelt, dass die Geschäftsführung der FHG für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen hat sowie auf deren Beachtung hinwirkt. Hierzu sagt Michael Eggenschwiler, Geschäftsführungsvorsitzender: „Wir wollen mit unternehmerischer Weitsicht und nachhaltigem Handeln auch in Zukunft den Luftfahrtstandort Hamburg sichern, unseren Mitarbeitern ein verlässlicher, fairer Arbeitgeber sein und dabei den Nachbarn des Flughafens sowie dem Ökosystem mit Schutzmaßnahmen zur Seite stehen“. So weit, so gut.

Ist die Freie und Hansestadt Hamburg (bzw. die Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement – HGV) Allein- oder Mehrheitsgesellschafterin, gibt sie ihren Unternehmen Zielbilder vor. Für den „Helmut Schmidt-Airport“ lauten diese: (1) Betreiben eines leistungsfähigen Verkehrsflughafens, (2) Optimierung der verkehrlichen Anbindung der Metropolregion, (3) Umsetzung gesamt- und regionalwirtschaftlicher sowie verkehrs- und umweltpolitischer Konzepte, (4) Effiziente und ergebnisorientierte Betriebsführung sowie (5) Berücksichtigung der sonstigen öffentlichen Interessen nach Maßgabe des Senats und Mitwirkung am übergeordneten Hamburg Marketing im Rahmen der eigenen Aufgaben und Orientierung am aktuellen Leitbild der FHH.

Nicht nur, dass das öffentliche Interesse als letztes genannt wird, es ist lediglich zu berücksichtigen, nicht jedoch zu beachten. Ein juristisch feiner aber in der Praxis höchst relevanter Unterschied. Der Punkt „Durchführung einer aktiven Nachbarschaftspolitik zur Förderung des gedeihlichen Miteinanders vom Flughafen und den umliegenden Anwohnern“ wird erst als dritter Unterpunkt des dritten Teilziels genannt. Dies erklärt auch, warum es um die Einhaltung der langjährig vielfach festgeschriebenen Schutzbestimmungen für die Bevölkerung (Nachtflugbeschränkung und Bahnbenutzungsregelung) am „Helmut Schmidt-Airport“ derart schlecht bestellt ist.

Klientelpolitik bezeichnet die Verfolgung einer Politik unter Ausklammerung des Gemeinwohls. Die handelnden Akteure verfolgen zu Gunsten ihrer Klientel eigene Interessen und treffen Entscheidungen, die auch zu Lasten der Allgemeinheit gehen können. Der Ausgleich verschiedener Teilinteressen wird zu Gunsten eines Einzelinteresses vernachlässigt.

Klientelpolitik findet in der Beziehung zwischen einem Patron und einem Klienten statt. Voraussetzung hierfür sind soziale Ungleichheit und der Austausch von Leistungen bzw. Diensten. Die Leistungen des Patrons sind Schutz, Sicherheit, Vermittlung und Interessenvertretung. Der Klient bietet dafür Gefolgschaft und Loyalität. Nimmt Klientelpolitik in einer Demokratie überhand, besteht die Gefahr, dass die öffentliche Diskussion politischer Themen zur Farce wird, wenn Entscheidungen in einer privaten Beziehung zwischen beiden Parteien ausgehandelt und als allgemeine Entscheidung präsentiert werden. Zudem erleichtert dies Korruption.

Sinnbild: Die Freie und Hansestadt Hamburg ist als Land und Einheitsgemeinde seit 1951 in sieben Bezirke gegliedert. In den Bezirken besteht jeweils ein Bezirksamt, das mit seinen verschiedenen Dezernaten, Fachämtern und Dienstleistungszentren dezentrale und ortsnahe Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Die Bezirke verfügen über eine Bezirksversammlung, die seit 2014 alle fünf Jahre parallel zur Europawahl in direkter Wahl gewählt wird. Die Mitglieder der Bezirksversammlungen werden mitunter auch als „Bezirksabgeordnete“ bezeichnet, obgleich sie keine Abgeordneten sind. An der Spitze der Verwaltung (des Bezirksamtes) steht der Bezirksamtsleiter, der von der Bezirksversammlung gewählt wird. Die Selbstverwaltungsrechte der Bezirke entsprechen nicht denen von Gemeinden in anderen Bundesländern. Dies kommt unter anderem darin zum Ausdruck, dass der Bezirksamtsleiter zum Amtsantritt der Bestätigung durch den Senat bedarf und dass Entscheidungen der bezirklichen Instanzen vom Senat außer Kraft gesetzt werden können, indem er die betreffende Angelegenheit per Evokation an sich zieht oder fachlich zuständige Senatoren bindende Einzelweisungen erlassen

Von 2012 bis 2018 war Harald Rösler Leiter des Bezirksamtes Nord. In seiner Partei, der SPD, wurde er gerne als der Strippenzieher bezeichnet; als einer, der etwas gängig macht. Sein Auftritt war stets bestimmend. Rösler galt als ein hochgradig interessengeleitetes Alphatier. Der Hamburger Verkehrsflughafen gehörte zu seinem besonderen Interessengebiet. In seinem Amtszimmer saß er bildlich unter den großen Flügeln eines Flugzeugs.

Als Chef der Verwaltung im Bezirk Nord unterstand Rösler auch die Bauabteilung im Technischen Rathaus in Eppendorf, welche für die Bearbeitung der Bauanträge des Flughafens zuständig ist. Bis Anfang Februar 2019 war Rösler zudem Mitglied im Aufsichtsrat der Flughafen Hamburg GmbH (FHG). Hierdurch erhielt Rösler alle Informationen zum Flughafenausbau aus erster Hand und konnte diese in seiner Funktion als Verwaltungschef unmittelbar befördern. Damit sich alles (scheinbar) auch bezüglich der Bewertung der Belastungen auf die Bevölkerung richtig fügte, war er obendrein als Leiter der gesetzlich vorgeschriebenen Fluglärmschutzkommission (FLSK) für die Fragen des Fluglärmschutzes zuständig.

Es ist inzwischen unbestritten, dass Harald Rösler in größerem Umfang vom Veranstalter des Rolling-Stones-Konzerts Freikarten und verbilligte Karten zur freien Verwendung verlangt und erhalten hat. Insbesondere im „wohlwollenden“ Blickwinkel von Rösler sind diese an „Freunde des Hauses“ weitergegeben worden – teils als Geschenk, teils zu weit verbilligten Konditionen. Erkenntnisstand ist auch, dass es Empfänger im entscheidungsrelevanten Dunstkreis um den Flughafen gibt. Zu den Günstlingen seiner großzügigen Kartenverteilung gehört ebenso Verkehrs-Staatsrat Andreas Rieckhoff (SPD) von der für den Flughafen zuständigen Verkehrsbehörde (BWVI) sowie die beiden Geschäftsführer des Hamburger Flughafens (FHG), Michael Eggenschwiler und Alexander Laukenmann.

Kurz vor seiner Pensionierung als Chef der Verwaltung und Vorgesetzter der Bauabteilung im Bezirk Nord hat Harald Rösler in das Baugenehmigungsverfahren um ein weiteres Abfertigungsgebäude auf dem Vorfeld des Hamburger Flughafens, das sogenannte „Bus-Shuttle-Gebäude“, aktiv eingegriffen. In einer E-Mail vom 25.06.18 hat Rösler bei der für die Baugenehmigung zuständigen Sachbearbeiterin um eine weniger zeitintensive Bearbeitung der Hauptgenehmigung gebeten; das würde dem Wunsch des Geschäftsführers der FHG, Alexander Laukenmann, entsprechen. Diesbezüglich hätte er auch bereits in einer vorherigen Aufsichtsratssitzung der Sorge Laukenmanns um eine zögerliche Bearbeitung der Hauptbaugenehmigung widersprochen.

Um eine eindeutige Stoßrichtung vorzugeben, übermittelte Rösler der Sachbearbeiterin in der Bauabteilung darüber hinaus ein ausdrückliches Lob („über den grünen Klee“) des Antragstellers Laukenmann hinsichtlich der guten Zusammenarbeit. Am 12.07.18 erfolgte die erste Teilbaugenehmigung für die Gründung des Gebäudes, Ende September 2018 die zweite Teilbaugenehmigung und letztlich am 15.11.18 die endgültige befristete Genehmigung – dem vorgebrachten „Wunsch“ Laukenmanns auf einen störungsfreien, zügigen Baufortschritt wurde somit voll entsprochen.

Fazit:

Der Begriff „Compliance“ steht für die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und regulatorischer Standards sowie die Erfüllung weiterer wesentlicher (in der Regel vom Unternehmen selbst gesetzter) ethischer Standards und Anforderungen. Zumindest auf dem Papier ist in Hamburg diesbezüglich alles zufriedenstellend geregelt. In Bezug auf die Interessenskonflikte beim Betrieb des Hamburger Verkehrsflughafens scheint bei den Entscheidungsträgern (w/i/m) in Politik und Verwaltung jedoch „No Compliance, please“ das vorherrschende Motto zu sein. Der Nepotismus greift um sich.

Nachdem Harald Rösler (SPD) über Jahre Aufsichtsratsmitglied der kommerziellen Flughafenbetreibergesellschaft (FHG), gleichzeitig Leiter des die Flughafensuprastruktur genehmigenden Bezirksamtes (BA Nord) sowie zusätzlich auch noch Vorsitzender der fachlich beratenden Fluglärmschutzkommission (FLSK) war, geht das Gemauschel nun in eine neue Runde: Dem kommissarischen Leiter des Bezirksamtes Nord, Ralf Staack, wurde der vakante FHG-Aufsichtsratsposten von Herrn Rösler zugeschoben

Da die Interessen der Haupteigentümerin des „Helmut-Schmidt-Airports“, die der Stadt Hamburg, alleinig durch die Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement (HGV) vertreten werden, dominieren die Wirtschaftszwänge über dem Wohl der Allgemeinheit. Formal angesiedelt ist die HGV in der Hamburger Wirtschaftsbehörde (BWVI). Diese ist wiederum gleichzeitig antragstellende, genehmigende und kontrollierende Fachbehörde für die aktuell stattfindende sowie weiterhin geplante Flughafenerweiterung. Da wird dann schnell aus einem planfeststellungspflichtigen Vorgang mit umfassender Umweltverträglichkeitsprüfung eine schlichte Plangenehmigung. „Alles aus einer Hand“, wie man in der Hamburger Verwaltung gerne zu sagen pflegt, bekommt durch dieses Gebaren eine ganz andere tragende Bedeutung!