Die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg stellt das Landesparlament Hamburgs dar. Zu den Organen der Bürgerschaft gehören die Präsidentin als höchste Repräsentantin der Bürgerschaft, das Präsidium (nebst Ältestenrat), das Plenum, die Fraktionen sowie die Ausschüsse. Das Plenum, d.h. die Vollversammlung aller gewählten Abgeordneten, ist das höchste Beschlussorgan der Hamburgischen Bürgerschaft. Die wichtigsten Funktionen des Plenums sind: Gesetzgebung, Wahl des Ersten Bürgermeisters, Bestätigung des vom Ersten Bürgermeister vorgeschlagenen Senats sowie die Kontrolle des Senats und die Beschlussfassung über den Haushalt (Budgetrecht).
Am 23. Februar 2020 findet die Wahl zur 22. Legislaturperiode statt. Aufgerufen sind insgesamt 1.319.700 Wahlberechtigte ihre Stimmen abzugeben. Jede(r) Wähler(in) hat insgesamt zehn Stimmen; fünf Wahlkreisstimmen für die Direktkandidaten im Wahlkreis und fünf Landesstimmen für Kandidaten auf den Landeslisten. Die fünf Stimmen können bei einer Person oder Partei angehäuft (kumuliert) oder beliebig verteilt (panaschiert) werden.
Abb. 1: Das Zentrum der politischen Macht – Plenarsaal der Hamburgischen Bürgerschaft. Hier werden die Weichen gestellt, ob das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Bürgerinnen und Bürger im Flughafennahbereich sowie den An- und Abflugschneisen hinreichend Beachtung findet oder weiterhin die wirtschaftlichen Belange des Flughafenbetreibers und der Fluggesellschaften ungezügelt bedient werden und das preisgetriebene Mobilitätsinteresse der Spaßgesellschaft alleinig maßbildend sein soll. Aufnahme: Christoph Braun, 2011, CC0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=15741077
Und wie halten es die Parteien mit den Privilegien des innerstädtisch gelegenen Hamburger Verkehrsflughafens? Zusätzlich zum Blick in die luftverkehrsbezogenen Auszüge aus den einzelnen Wahlprogrammen (sehr zu empfehlen) wurden von der Notgemeinschaft der Flughafen-Anlieger Hamburg von 1961 e.V. alle Parteien, die sich am 23. Februar zur Wahl stellen, angeschrieben und um Stellungnahme zu flughafenspezifischen Fragen gebeten. Hier die Fragen mit den eingegangenen Rückmeldungen; chronologisch nach Eingangsdatum aufgelistet:
1. Werden Sie sich ganz persönlich für eine Verbesserung der aktuellen Belastungen durch Fluglärm und Emissionen des Luftverkehrs und für seine Stadtverträglichkeit in Hamburg einsetzen? Wenn ja, wie?
Die Linke Hamburg (DIE LINKE.)
Ja. Abhängig davon, ob ich auch in der nächsten Bürgerschaft sitze, werde ich mich, genauso wie die Fraktion DIE LINKE, selbstverständlich dafür einsetzen, dass die Situation für die durch Fluglärm Betroffenen deutlich verbessert wird. Außerdem werde ich dafür eintreten, dass eine Verringerung der Emissionen des Luftverkehrs endlich auch ihren Beitrag zum Erreichen der Klima- und Luftreinhalteziele der Stadt leistet. Die nach dem katastrophalen Jahr 2018 inzwischen erreichten Werte bei der Lärmbelastung sind dabei für mich und die Fraktion kein Maßstab, sondern müssen weiter und noch viel deutlicher verbessert werden.
Wir werden uns dazu im Rahmen von Anfragen und da, wo es für Hamburg rechtlich möglich ist, mit Anträgen in der Bürgerschaft zur Erreichung dieser Ziele engagieren. Für bundespolitische Aspekte werden wir die enge Abstimmung mit der Bundestagsfraktion dazu suchen.
Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
Ja, grundsätzlich durch Verringern des Flugverkehres sowie durch (1) Steigerung der Attraktivität und Leistungsfähigkeit der Bahn damit Personen auf die Bahn umsteigen; (2) Die Verlegung des Güterverkehrs auf die Schiene; (3) Neues Prüfen und Umsetzen des norddeutschen Luftverkehrskonzeptes; (4) Wir wollen darüber hinaus die Verlegung des Flughafens in das Umland prüfen (Konzepterstellung, Anbindung an den stark ausgebauten und leistungsfähigen ÖPNV, …); (5) Noch weiter verbesserter Lärmschutz für Häuser und Wohnungen.
Freie Demokratische Partei (FDP)
Wir Freien Demokraten werden uns für Verbesserungen der aktuellen Belastungen durch Fluglärm und Emissionen des Luftverkehrs einsetzen. Bessere Anbindungen des Hamburger Flughafens an große Drehkreuzflughäfen über ein modernes Hochgeschwindigkeitstransportsystem sind in Betracht zu ziehen. Dies würde den Flugverkehr auf relativ kurzen Strecken reduzieren und Emissionen reduzieren.
„Alternative“ für Deutschland (AfD)
Die AfD setzt sich für die Minderung der Belastungen durch Fluglärm und Luftverkehrsemissionen ein. Langfristig gesehen fordert die AfD Hamburg, den Flughafen in die Metropolregion zu verlagern. Um dem Fluglärm aktuell zu begegnen, setzen wir uns für eine Neufassung einer daran ausgerichteten Gebührenordnung ein.
Bündnis 90/Die Grünen Hamburg (Grüne)
Ja. Fluglärm ist ein erstzunehmendes Problem, von dem die Anwohnerinnen und Anwohner rund um den Flughafen bereits zwischen 6 Uhr bis 23 Uhr betroffen sind. Wir Grüne werden uns auch weiterhin dafür einsetzen den Luftverkehr stadtverträglich zu gestalten. Wir werden beobachten, ob der Flughafen die vorgegebenen Maßnahmen des 16-Punkte-Plans (Drucksache 21/4209) sowie 21-Punkte-Plans (Drucksache 21/14341) einhält. Zudem haben wir dafür gesorgt, dass der Fluglärmdeckel faktisch abgesenkt wird.
Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD)
Ja. Im vergangenen Jahr haben wir uns besonders für eine Verringerung der Verspätungsflüge eingesetzt. Auf einem Luftverkehrsgipfel in Hamburg haben wir mit den Airlines, der Flugsicherung, den Flughäfen und weiteren Beteiligten Maßnahmen vereinbart, die zu einem Rückgang der Verspätungsflüge beitragen. Es wurden daraufhin mehr Fluglotsen eingesetzt, die Flugpläne überarbeitet, mehr Ersatzflugzeuge zur Verfügung gestellt und die Abläufe bzw. die Abfertigung in den Flughäfen beschleunigt. Die Zahl der Verspätungen nach 23.00 Uhr ging 2019 in Hamburg bereits um 42 Prozent zurück. Die Maßnahmen, insbesondere die verstärkte Ausbildung von Fluglotsen, sollen in den kommenden Jahren fortgeführt werden, damit es zu einer noch besseren Einhaltung des Nachtflugverbots kommt.
Darüber hinaus führt der Flughafen neben den gesetzlich vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen auch freiwillige Lärmschutzprogramme durch. Die aktuellen Lärmschutzprogramme werden in der Regel durch die den Lärm verursachenden Fluggesellschaften bezahlt. Ab 2021 wird der Flughafen zusätzlich selbst jährlich 250.000 € aus eigenen Mitteln zur Finanzierung von Lärmschutzprogrammen zur Verfügung stellen. Ab 2022 soll der Betrag analog zur Entwicklung der Flugbewegungen dynamisiert werden.
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
Die CDU setzt sich seit Jahren dafür ein, die Akzeptanz für den innerstädtischen Großflughafen zu erhalten. Mit Expertenanhörungen haben wir geklärt, welche weiteren Maßnahmen zur Reduzierung des Fluglärms ergriffen werden müssen. Die strikte Einhaltung aller Bahnbenutzungsregeln und Obergrenzen für Verspätungen sind nur zwei der zahlreichen Beispiele. Als CDU-Fraktion werden wir weiterhin mit Hochdruck gegen die steigende Fluglärmbelastung kämpfen und drängen fortlaufend darauf, dass von Seiten der Regierung wirkungsvolle Maßnahmen ergriffen werden. Durch die Experten wurde sehr deutlich gemacht: Wäre der von der CDU initiierte und in der Bürgerschaft einstimmig beschlossene 16-Punkte-Plan konsequent umgesetzt worden, wäre es beim Thema Fluglärm längst leiser!
Im Rahmen des „European Green Deal“ will die EU-Kommission auch den Luftverkehr verstärkt dem EU-Emissionshandel einzubeziehen. Die Bahn hingegen soll attraktiver werden. Als CDU unterstützen wir ganz besonders die Entwicklung und den Einsatz innovativer und sauberer Technologien.
2. Werden Sie sich für eine stufenweise, aber deutliche Reduzierung der Flüge zur Nachtzeit (22 – 6 Uhr) und in den Tagesrandzeiten (18 – 22 Uhr und 6 – 7 Uhr) einsetzen wie es in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vorgegeben ist? Wenn ja, wie?
Die Linke Hamburg (DIE LINKE.)
Ja, wir werden vor allem im Sinne der Petition ‚Nachts ist Ruhe‘ dafür einsetzen, dass der Beginn der Nachtflugbeschränkung werktags auf 22 Uhr vorgezogen wird, um eine nachhaltige Reduzierung des Fluglärms zu gewährleisten. Zusätzlich soll der Flugverkehr in der nächtlichen Randzeit abschwellend und in den Morgenstunden langsam aufbauend strukturiert werden. Wir werden dieses Thema in Form von Anfragen und öffentlichen Auswertungen der Antworten versuchen zu befördern.
Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
Ja, (1) durch Ausweitung des echten Nachtflugverbotes auf die Zeit zwischen 22 – 0 Uhr (zusätzlich zu 0 – 6 Uhr); (2) konsequente Durchsetzung des Nachtflugverbotes mit harten Sanktionen, so dass die Flugbetreiber dieses wirtschaftlich spüren; (3) höhere Lande- und Startentgelte für die Tagesrandzeiten.
Freie Demokratische Partei (FDP)
Wir werden die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beachten und entsprechend ist für die Umsetzung Sorge zu tragen.
„Alternative“ für Deutschland (AfD)
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ist selbstverständlich einzuhalten. Die AfD Hamburg steht für eine deutliche Anhebung der Start- und Landegebühren nach 22 Uhr, um die nächtliche Lärmbelästigung der Anwohner weiter zu reduzieren.
Bündnis 90/Die Grünen Hamburg (Grüne)
Eine stufenweise Reduzierung der Flüge zur Nachtzeit und in den Tagesrandstunden ist nach der gültigen Genehmigung rechtlich nicht möglich. Für eine freiwillige Lösung werden wir uns aber einsetzen. So haben wir im vergangenen Jahr darauf hingewirkt, die planmäßigen Starts nach 22 Uhr zu reduzieren, um die Anzahl der Verspätungsflüge nach 23 Uhr zu senken. Zu der genannten Rechtsprechung des BVerwG zum Frankfurter Flughafen ist anzumerken, dass dieses Urteil oder gar Teile davon nicht ohne Weiteres auf den Airport Hamburg übertragen werden können. Siehe Protokoll der 225. Sitzung der FLSK vom 24.02.2017.
Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD)
Der Betrieb des Flughafens ist für die Stadt Hamburg von sehr großer Bedeutung, so dass wir die Betriebszeiten nicht einschränken wollen. Wir haben aber den Lärmdeckel abgesenkt, setzen uns für eine Verringerung der Verspätungsflüge ein (siehe Antwort zu Frage 1), fördern über die Struktur der Start- und Landegebühren leisere Flugzeuge und erhöhen den passiven Lärmschutz.
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
Wir wollen erreichen, dass die bestehenden Regelungen, wie die zur Bahnbenutzung, endlich konsequent eingehalten werden. Weitergehende Nachtflugverbote lehnen wir jedoch ab. Die Zahl verspäteter Starts und Landungen nach 23 Uhr muss spürbar reduziert werden. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist dabei stets zu beachten.
3. Setzen Sie sich für die Durchsetzung der EU-Regeln und Richtlinien (EU Umgebungslärm-Richtlinie bzw. Lärmaktionsplan und Art. 5 EU BetriebsbeschränkungsVO) bei dem Hamburger Luftverkehr ein? Wie?
Die Linke Hamburg (DIE LINKE.)
Ja, wir setzen uns für die Verwirklichung der EU-Regelungen, insbesondere der Richtlinie für den Umgebungslärm ein und wollen mit Hilfe der Betriebsbeschränkungs-VO weiter auf eine stärkere finanzielle Belastung von lautem Fluggerät in Hamburg hinwirken. Die Umsetzung der Lärmaktionsplanung in Hamburg hinkt seit längerer Zeit hinterher: Hier werden wir uns für eine Überarbeitung und konkrete Maßnahmen einsetzen, deren Wirksamkeit auch überprüft wird. Dazu zählen, neben der bereits erwähnten Verschärfung der Nachtflugbeschränkungen hin zu einem echten Nachtflugverbot, auch eine deutliche Verschärfung des völlig veralteten ‚Lärmkontingents‘ für den Flugbetrieb in Hamburg, eine höhere Abgabenbelastung für Flugzeuge, die nicht mehr dem neuesten Standard entsprechen, und die Einhaltung der auch im Lärmaktionsplan beschriebenen Bahnbenutzungsregeln. Zu Letzteren werden wir, nach einem negativen Urteil über deren Einklagbarkeit, dafür eintreten, dass die Bahnbenutzungsregeln zukünftig wieder Wirksamkeit entfalten.
Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
Zu einer umfassenden Einarbeitung in die Thematik fehlt leider die Zeit. Grundsätzlich müssen EU Regeln und Richtlinien durchgesetzt und eingehalten werden.
Freie Demokratische Partei (FDP)
Europäisches Recht ist umzusetzen. Lärmschutz heißt Menschenschutz. Lärmschutz ist die große Herausforderung bei der Lösung der Umweltprobleme der Zukunft. Der Schutz der Menschen vor Geräuschen sollte mittels Durchsetzung dieser Regelungen, insbesondere beim Hamburger Flughafen, sichergestellt werden.
„Alternative“ für Deutschland (AfD)
Die AfD versteht sich als Rechtsstaatspartei. Insofern sind auch die EU-Regeln umzusetzen bzw. einzuhalten. Wir würden uns für eine Stärkung der Stellung der Fluglärmschutzbeauftragten einsetzen.
Bündnis 90/Die Grünen Hamburg (Grüne)
Ja, wir setzten uns für eine „Lärmbewertung“ nach der Richtlinie 2002/49/EG“ (Umgebungslärmrichtlinie) ein. Dies ist die Voraussetzung um nach Art. 5 Abs. 2a) der Betriebsbeschränkungsverordnung Lärmminderungsziele für den Flughafen festzulegen.
Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD)
Der Flughafen ist im Lärmaktionsplan mit lärmmindernden Maßnahmen vertreten. Die Maßnahmen werden fortlaufend aktualisiert. Die zuständige Behörde ermittelt die Anzahl der Fluglärmbetroffenen nach den Vorgaben der EU-Umgebungslärm-Richtlinie. Für die Fragen des Schutzes der Bevölkerung an Flughäfen sind in Deutschland aber die Vorgaben des FluglärmSchG (Vorgaben zur Festlegung, von Schutzzonen, Siedlungsbeschränkungen, Vorgaben für den passiven Schallschutz, etc.) maßgeblich.
Die BetriebsbeschränkungsVO (VO Nr. 598/2014) legt den sog. „ausgewogenen Ansatz“ (balanced approach) fest. Die BetriebsbeschränkungsVO soll vor allem verhindern, dass lärmbedingte Maßnahmen zu einer kostenintensiven und diskriminierenden Kapazitätseinschränkung des europäischen Luftverkehrs führen, ohne dass ihnen andere wesentliche Vorteile gegenüberstehen. Der ausgewogene Ansatz sieht grundsätzlich vor, Maßnahmen des passiven Schallschutzes vor aktivem Schallschutz (Betriebsbeschränkungen) anzuwenden. Für den Flughafen Hamburg sind seit Jahren im Bereich des passiven Schallschutzes mehrere freiwillige und gesetzliche Maßnahmen vorgesehen. Daneben hat der Flughafen Hamburg mit dem Nachtflugverbot und der Verspätungsregelung auch Betriebsbeschränkungen.
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
Die CDU unterstützt die EU-Regelungen. Entsprechend dem Ziel der Umgebungslärmrichtlinie sollen die Kommunen in Lärmaktionsplänen Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung der Bevölkerung festlegen. Dabei ist die Beteiligung der Öffentlichkeit ein wesentlicher Bestandteil. In Hamburg ist dafür die Behörde für Umwelt und Energie zuständig. Die Lärmaktionsplanung enthält konkrete Lärmminderungsmaßnahmen und muss alle fünf Jahre fortgeschrieben werden. Obwohl der letzte Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2013 stammt, liegt eine Fortschreibung, die bereits 2018 hätte vorliegen müssen, Anfang 2020 immer noch nicht vor. Um die vom (Flug-) Lärm betroffenen Hamburgerinnen und Hamburger zu entlasten, muss hier dringend nachgearbeitet werden.
4. Werden Sie sich für die strikte Einhaltung der Bahnbenutzungsregeln einsetzen, so dass diesbezügliche Klagen überflüssig werden?
Die Linke Hamburg (DIE LINKE.)
Ja, das werden wir. Die Bahnbenutzungsregeln sind schließlich auch Teil des Lärmaktionsplans und daher einzuhalten. Wir wollen, nach einem negativen Urteil über deren Einklagbarkeit, dafür eintreten, dass die Bahnbenutzungsregeln zukünftig auch von den Lärmbetroffenen einklagbar sind.
Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
Ja.
Freie Demokratische Partei (FDP)
Für uns als Partei, die für den Rechtsstaat steht ist klar, dass vorhandene Regelungen einzuhalten sind. Dazu gehört in jedem Fall die Einhaltung der Bahnbenutzungsregelungen.
„Alternative“ für Deutschland (AfD)
Die Bahnbenutzungsregeln stehen im Handbuch für die Piloten und stellen eine Handlungsempfehlung dar. Darüber hinaus geben die Lotsen der Deutschen Flugsicherung vor, welche Bahn benutzt werden soll. Dabei hat Sicherheit im Flugverkehr stets die oberste Priorität, aber auch Wind- und Witterungsfaktoren, Bauarbeiten oder die Verkehrslage beeinflussen die Wahl der Bahn. Die letzte Entscheidung liegt jedoch beim verantwortlichen Piloten selbst.
Bündnis 90/Die Grünen Hamburg (Grüne)
Ja, jedoch liegt die Aufsicht dazu bei der Deutschen Flugsicherung und damit beim Bundesaufsichtsamt für Flugsicherheit (BAF). Das HmbOVG hat erst im September eine Klage wegen möglicher Verstöße gegen die Bahnbenutzungsregeln abgewiesen.
Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD)
Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hatte infolge einer Klage von zwei Flughafenanliegern festgestellt, dass den BBR keine im Voraus bestimmbaren Kontingente zu entnehmen sind und sie kein Regel-/Ausnahmeverhältnis bestimmen. Es handele sich vielmehr um ein Optimierungsgebot. Die Regeln seien zur grundsätzlichen Verteilung des Lärms da. Das bedeute aber nicht, dass jeder einzelne Flug nach den Ziff. 2.1 und 2.3. der BBR abgewickelt werden müsse. Insofern verstößt der Flughafen nicht gegen die BBR. Die BBR stellen auch keine Kapazitätsbeschränkung dar, sondern sollen die Sicherheit des Flugverkehrs gewährleisten.
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
Ja! Mit dem in der Bürgerschaft einstimmig beschlossenen 16-Punkte-Plan haben wir den richtigen Grundstein geschaffen und eindeutige Maßnahmen und Regelungen festgelegt. Vom Hamburger Senat müssen nun endlich wirksame und vor allem spürbare Maßnahmen ergriffen werden, damit der 16-Punkte-Plans konsequent umgesetzt und die Regelungen von allen Beteiligten eingehalten werden. Als CDU ist uns sehr viel daran gelegen, dass es endlich zu einem fairen Interessenausgleich zwischen dem Flughafen und den vom Fluglärm betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern kommt.
5. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Flugbetrieb auf dem Hamburger Flughafen nicht weiter ausgeweitet wird? Wenn ja, wie?
Die Linke Hamburg (DIE LINKE.)
Ja, das werden wir. Zum einen treten wir dafür ein, dass es keine Flugverbindungen unter 600 Kilometern mehr gibt und stattdessen das Netz der Hochgeschwindigkeitsbahnstrecken ausgebaut wird, zum anderen möchten wir den Verzicht auf Programme des Flughafens zur finanziellen Förderungen neuer Flugstrecken erreichen. Das Norddeutsche Luftverkehrskonzept soll, wie von uns beantragt, um klimapolitische Zielsetzungen erweitert werden, indem die beiden vorgenannten Punkte darin als Ziele festgeschrieben werden. Von Hamburg ausgehend muss es Initiativen für einen schnellen Ausbau der ICE-Strecken geben, um z.B. auch nach Kopenhagen oder Amsterdam die Bahn als schnelle Verbindungen zu etablieren.
Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
Ja, vorrangig durch oben angesprochene Maßnahmen der Reduzierung des Luftverkehrs, die einen Rückgang der Passagierzahlen zur Folge hat.
Freie Demokratische Partei (FDP)
Wir unterstützen einen effektiven Flugbetrieb. Es ist für den Wettbewerb des Flughafens und für die Stadt Hamburg als Metropole wichtig, dass der Flugbetrieb zu den festgelegten Zeiten sichergestellt ist. Eine Ausweitung ist ggf. in Ausnahmefällen zu prüfen.
„Alternative“ für Deutschland (AfD)
Größere Flugzeuge werden zukünftig mehr Passagiere befördern und damit auch Lärm- und Emissionsbelastungen durch Starts und Landungen verringern.
Bündnis 90/Die Grünen Hamburg (Grüne)
Wir haben uns dafür eingesetzt, dass der Fluglärm im Flugkontingent gedeckelt wird. Damit haben wir eine größere Ausweitung des Hamburger Flughafens substantiell gestoppt. Bei Verstoß fallen im Übrigen hohe Ausgleichszahlungen an.
Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD)
Der Flugbetrieb ist begrenzt durch das Lärmkontingent, das heißt eine Fläche, die einem bestimmen Schallpegel ausgesetzt ist. Die Größe der Fläche hat die Stadt in einer Vereinbarung mit dem Flughafen im vergangenen Jahr von 20,4 qkm auf 15,4 qkm verringert. Bei einer Überschreitung dieser Fläche wird eine Lärmausgleichszahlung in Höhe von 500.000 € pro angefangenem qkm an die Stadt fällig. Bei einer Überschreitung von 19,4 qkm werden 3 Mio. € und ab 20,0 qkm werden 4 Mio. € fällig. Letztlich ist die Lärmentwicklung am Flughafen in den vergangenen Jahrzehnten deutlich gesunken, weil die Flugzeuge und Turbinen im Zuge der technologischen Entwicklung immer leiser werden.
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
Es ist zu beobachten, dass die Flugzeuge im Schnitt größer werden und mehr Passiere befördern. Hierdurch werden langfristig weniger Flugbewegungen erforderlich. Die aktuell geltende Nachtflugbeschränkung wollen wir beibehalten und erreichen, dass die Nachtruhe zwischen 23 Uhr und 6 Uhr konsequent eingehalten wird.
6. Ist Ihnen bekannt, dass bei der Einhaltung der Pariser Klimaziele und lt. Hamburgischem KlimaschutzG §§ 4, 29 eine Reduktion der Hamburger Verkehrs-CO2-Emissionen um 55 % seit 1990 bis zu Jahr 2030 durch geeignete verkehrsberuhigende und verkehrsreduzierende Maßnahmen zu erreichen ist? Der Hamburger Luftverkehr ist an diesen Emissionen mit ca. 38 % wesentlich und als besonders Klima schädigend beteiligt. Setzen Sie sich für die international festgelegten Klimaziele ein und was beabsichtigen Sie zu tun, damit auch der hiesige Luftverkehr in die dringend notwendigen Maßnahmen einbezogen wird?
Die Linke Hamburg (DIE LINKE.)
Die CO2-Emissionen des gesamten Verkehrsbereichs (ohne Schifffahrt) lagen 2016 laut Verursacherbilanz bei über 4 Millionen Tonnen. Laut meiner Anfrage „Wie entwickeln sich die Emissionen des Luftverkehrs in und über Hamburg (Drs. 21/15981) entfallen darauf 872.000 Tonnen auf den Luftverkehr. Das wären zwar ‚nur‘ 21 Prozent, aber bekannt ist auch, dass die Messverfahren nicht alle Luftverkehrsemissionen entsprechend der Wirksamkeit in großen Höhen berücksichtigen. Hinzu kommt, dass der Anteil des Luftverkehrs aufgrund unwirksamer Klimaziele weiter steigen wird, wenn hier nicht gegengesteuert wird. Große Handlungsspielräume sind hier für eine Hamburgische Politik leider nicht gegeben, allerdings wollen wir, dass auch die Klimaauswirkungen der Flugzeuge in der Gebührenordnung des Flughafens berücksichtigt werden. Die Emissionsziele der CORSIA-Vereinbarung der internationalen Luftverkehrsorganisation widersprechen den Pariser Klimazielen und müssen dringend verschärft und gesetzgeberisch unterfüttert werden. Dafür werden wir uns auf Bundesebene einsetzen. Der jetzige Stand und die genannten Vereinbarungen jedenfalls würden Hamburgs Klimaneutralität weder 2025 noch 2050 ermöglichen.
Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
(1) Wir stehen für einen schnellen Ausstieg aus dem Ausstoß von CO2 aus Primärenergieträgern und damit für eine konsequentere und raschere Umsetzung als in den Klimazielen bisher gefordert; (2) Stopp aller klimaschädlichen Subventionen, auch im Flugsektor; (3) Vermeidung von Flugverkehr; (4) Steigerung der Effizienz heutiger Fluggeräteantriebe.
Freie Demokratische Partei (FDP)
Wir befürworten das Bestreben des Flughafens seinen Betrieb klimaneutral zu gestalten und unterstützen dazu sinnvolle Forschungsprojekte, die alternative Antriebe und umweltfreundliche Technologien vorantreiben. Die Emissionen des Luftverkehrs selbst unterliegen aufgrund der Internationalität des Luftverkehrs keinen lokalen, sondern internationalen Regularien, d.h. dem Europäischen Emissionshandel bzw. dem CORSIA‐Abkommen. Wir befürworten diese Instrumente, weil sie eine Wettbewerbsgleichheit und damit Akzeptanz klimapolitischer Vorgaben herstellen und so ermöglichen, nicht nur lokal, sondern weltweit eine stetige Reduktion von CO2‐Emissionen sicherzustellen.
„Alternative“ für Deutschland (AfD)
Die Klimaziele haben für die AfD nicht die oberste Priorität. Selbst wenn es anders wäre, könnte die Freie und Hansestadt Hamburg den Flugbetrieb nicht beeinflussen. Diese Aufgabe muss auf europäischer, wenn nicht gar auf globaler Ebene gelöst werden. Der Betrieb des Helmut Schmidt Airport wird ab 2021 klimaneutral sein.
Bündnis 90/Die Grünen Hamburg (Grüne)
Die Einhaltung der Pariser Klimaziele ist Leitlinie unserer Politik. Im aktuellen Klimaplan sind auch Maßnahmen für den Hamburger Flughafen enthalten und in der Drucksache 21/18513 „Verlängerung des Erbbaurechtsvertrags Flughafen Hamburg: Langfristige Standortsicherung mit klima- und lärmschutzpolitischen Verpflichtungen verbinden“ ersichtlich. Enthalten sind u. a. folgende Maßnahmen: (1) Einführung einer Lärmausgleichszahlung ab 15,39 km²; (2) klimaneutraler Airportbetrieb ab 2021, d.h. eine Einsparung von 40.000 t CO2 p.a.; (3) Zusätzlich Reduzierung von CO2-Emissionen von Flugzeugen am Boden durch den Ausbau von stationärem Boden-/ Landstrom, etc.; (4) Zusätzliche Mittel für passiven Schallschutz (2,5 Mio. € bis 2030).
Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD)
Ja. Der Senat hat einen ambitionierten Klimaschutzplan aufgestellt. Mit rund 400 Maßnahmen wird dabei sichergestellt, dass das Pariser Klimaschutzziel einer Verringerung der CO2-Emissionen um 55 % bis 2030 für Hamburg sicher eingehalten wird.
Der CO2-Ausstoß des Flughafens ergibt sich jeweils aus den Emissionen des Bodenbetriebs (15.000 t/a) und dem Ausstoß beim sog. LTO-Zyklus (130.000 t/a) mit Landing and Take Off Cycle (LTO) gem. ICAO Annex 16 bis zu einer Höhe von 900 Fuß. Unterschiedliche Flugzeugtypen müssen bei der Berechnung berücksichtigt werden. Mithin ist die Berechnung der CO2-Last komplex. Die Betrachtung erstreckt sich dabei ferner auf die gesamte Metropolregion zwischen Wedel und Ahrensburg, Tornesch und Glinde, denn dieser Bereich wird ab einer Höhe von 900 Fuß berührt.
Der Flughafen hat seine CO2-Last durch ein Blockheizkraftwerk, das sog. Thermolabyrint in Terminal 1, und vor allem durch sein neues Mobilitätskonzept mit etwa 300 Fahrzeugen mit alternativen Antrieben erheblich gemindert, darunter neuerdings auch ein mit Wasserstoff betankter Gepäckschlepper. Gegenüber 2009 sind die Emissionen um 60 % zurückgegangen. Wenn keine alternativen Antriebe der Fahrzeuge in Frage kommen, werden sie mit synthetischem Diesel betankt.
Ein Drittel der Passagiere und ein Viertel der Beschäftigten nutzen die S-Bahn zum Airport. Seit Ende 2010 kompensiert der Flughafen CO2-Emissionen aus Dienstreisen mit der Anpflanzung des „Hamburg Airport Klimawaldes“ in Kaltenkirchen. Auf 240.000 qkm wurden bereits 180.000 neue Bäume angepflanzt. Darüber hinaus ist der Flughafen an einem neuen Forschungsprojekt zu Entwicklung und Einsatz synthetischer Kraftstoffe für Flugzeuge beteiligt.
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
Für die Hamburger CO2-Gesamtbilanz müssen zunächst die leicht umsetzbaren Maßnahmen konsequent voranbringen. Dies betrifft vor allem die Bereiche Gebäudeeffizienz, Energieerzeugung, Wirtschaft sowie Straßen-Verkehr. In dem 50-Punkte-Plan der CDU-Bürgerschaftsfraktion zum Umwelt- und Klimaschutz in Hamburg haben wir zahlreiche Maßnahme dargelegt und einen Ausblick auf deren positive Effekte dargelegt. Hinsichtlich des Flugverkehrs wollen wir Projekte zur Implementierung innovativer und wirksamer Flugverfahren und die Förderung alternativer Antriebe, insbesondere der schnellen Marktverfügbarkeit von synthetischem Kerosin, forcieren. Anstatt Fliegen zu verbieten, einzuschränken oder durch weitere Strafgebühren zu verteuern, setzen wir auf umweltfreundliches, synthetisches Kerosin als Energieträger der Zukunft. Der Einsatz solcher Kraftstoffe am Hamburger Flughafen ist bereits geplant. Wir wollen diese Bemühungen politisch unterstützen. Das Forschungsprojekt KEROSyN100 zur Herstellung von regenerativem Kerosin durch die Nutzung von überschüssiger regional erzeugter Windenergie werden wir stärker fördern.
7. Setzen Sie sich dafür ein, dass sämtliche Emissionen des hier fliegenden Fluggeräts jeweils pro Flugzeug veröffentlicht werden?
Die Linke Hamburg (DIE LINKE.)
Wir sind dafür, dass Emissionsdaten pro Flugzeug, unter Angabe der zu Grunde gelegten Berechnungsgrundlage, öffentlich zugänglich sind. Die zuständige Behörde sollte ein entsprechendes kontinuierliches Monitoring aller Flüge über Hamburg durchführen. Darüber hinaus halten wir es für wichtig, dass Flugreisende mit ihrem Ticket über die Klimagas- und Lärmemissionen ihres Fluges informiert werden.
Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
Wir stehen für Transparenz, wenn die Daten eh erfasst werden, spricht nichts gegen eine Veröffentlichung auch pro Fluggerät.
Freie Demokratische Partei (FDP)
Wenn es praktikabel ist, können die Emissionen je Flugzeug veröffentlicht werden. Dazu sollte die Zielrichtung klar sein.
„Alternative“ für Deutschland (AfD)
Nein. Der Aufwand wäre immens. Die AfD ist für Entbürokratisierung.
Bündnis 90/Die Grünen Hamburg (Grüne)
Auch der Flugverkehr muss seinen Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen beitragen. Um nachhaltig die emittierte Menge an CO2 zu senken, brauchen wir alternative Kraftstoffe. Bisher gilt der Einsatz von Kerosin in der Luftfahrt allerdings als alternativlos. Batteriebetriebe Flugzeuge sind schwer, auch eignet sich die Tankisolierung von Wasserstoff nicht. Biokerosin kann CO2 einsparen und eine Kerosinsteuer für internationale Flüge ebenso wie eine hohe CO2-Steuer kann das Flugaufkommen insgesamt reduzieren. All diese Maßnahmen sind sinnvoll, werden aber auf Bundes- und EU-Ebene entschieden und liegen damit nicht im Handlungsbereich der Stadt Hamburg. Deswegen werden wir Hamburger Grünen diese Themen weiter vorantreiben.
Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD)
Wir werden prüfen, ob die Veröffentlichung von Emissionen schneller dazu führt, das Fliegen sauberer bzw. emissionsärmer zu machen. Dazu müsste vermutlich wie beim Lärm eine international gültige Klassifizierung erfolgen.
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
Der Hamburg Airport erfasst seine Emissionsdaten nach der sogenannten Airport Carbon Accreditation (ACA). Dies ist ein ausschließlich für Flughäfen entwickeltes System zur Erfassung von Treibhausgas-Emissionen von Flughäfen, zur Festlegung von Reduktionsmaßnahmen für diese (bis hin zur CO2-Neutralität) sowie zur unabhängigen Überprüfung und Zertifizierung der errechneten CO2-Fußabdrücke sowie der Maßnahmen. Grundlage einer Zertifizierung nach ACA sind die Anforderungen des Kyoto-Protokolls zur Erfassung (und Minimierung) von Treibhausgas-Emissionen. Nachdem der Hamburger Flughafen in den vergangenen Jahren bereits Zertifikate nach Level 1 und 2 bei seinen Maßnahmen zur Erfassung und Verringerung des CO2-Ausstoßes erhalten hat, wurde jetzt das Zertifikat „Level 3“ erreicht. Voraussetzung für die höhere Bewertungsstufe war neben der Erfassung der „eigenen“ Emissionen und ihrer nachweislichen Verringerung (Level 2), nun zusätzlich die Erfassung von Emissionen der Partner am Flughafen, insbesondere der Luftverkehrsgesellschaften. Als nächstes Ziel strebt Hamburg Airport die Zertifizierung nach der höchsten Stufe 3+, d.h. CO2-Neutralität am gesamten Flughafen, an. Dieses Bestreben unterstützen wir als CDU voll und ganz. Grundsätzlich sollten den Fluggesellschaften Anreize geboten werden, möglichst nur noch innovative, ökologisch saubere Technologien einzusetzen. Ob die Daten-Veröffentlichung einzelner Fluggeräte sinnvoll ist, muss geprüft werden.
8. Setzen Sie sich ein für ein Verbot von besonders lautem Fluggerät am Hamburger Flughafen bzw. über den von ihm betroffenen Wohngebieten?
Die Linke Hamburg (DIE LINKE.)
Ja, denn anscheinend kommt der Flottenwechsel zu neueren, leiseren Flugzeugen nicht so schnell voran, wie die Aussagen der Politik versprochen hatten. Dies ist umso wichtiger, als die Gesamtbelastung durch den immer noch zunehmenden Luftverkehr weiter zunimmt.
Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
Ja, die Flugbetreiber müssen zur Nutzung emissionsarmer Fluggeräte angehalten werden.
Freie Demokratische Partei (FDP)
Die jeweiligen festgelegten Grenzwerte von Emissionen sind gesetzlich vorgeschrieben und sollten sowohl am Hamburger Flughafen als auch über den betroffenen Wohngebieten eingehalten werden.
„Alternative“ für Deutschland (AfD)
Laute Flugzeuge müssen langfristig abgeschafft werden. Hier wird der technische Fortschritt eine positive Rolle spielen.
Bündnis 90/Die Grünen Hamburg (Grüne)
Wir werden uns auch in Zukunft dafür einsetzen, den Fluglärm einzugrenzen. In diesem Zusammenhang haben wir bereits viele wichtige Maßnahmen ergriffen, die im September 2018 zur Ergänzung des 16-Punkte-Plans beschlossen wurden (Drucksache 21/14341). Dazu zählen u.a.: (1) Eine strengere Auslegung der Verspätungsregel und Bußgeldverfahren bei Flugverbindungen mit 25 Prozent Verspätungen innerhalb eines Monats bei mindestens drei Flügen pro Woche; (2) Erhebung und Auswertung von Verspätungsgründen sowie Monitoring der Verspätungen durch die Fluglärmschutzbeauftragte; (3) Stärkung des Anspruchs auf Zuschüsse für bauliche (passive) Lärmschutzmaßnahmen, u.a. durch eine zu prüfende Ausweitung der Lärmschutzzonen, Flexibilisierung der Antragsberechtigung, Prüfung einer Fortführung freiwilliger Lärmschutzprogramme des Flughafens sowie Integration aller Flächen in einem Radius von 1.300 Metern um das Startbahnkreuz.
Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD)
Bis Ende der 1990er Jahre verkehrten am Hamburger Flughafen Flugzeuge, die lediglich den Anforderungen des Anhangs 16, Kapitel 2 der ICAO (Internationale Zivil-Luftfahrtorganisation) entsprachen. Diese waren um ein vielfaches lauter als heutige Flugzeuge. Die Flugzeuge sind seitdem deutlich leiser geworden.
Ein Verbot für bestimmte Flugzeuge ist rechtlich schwer umzusetzen. Der Flughafen schafft aber durch die Ausgestaltung ihrer Entgeltordnung verschiedene Anreize für den Einsatz lärmeffizienter Flugzeuge. Er unterstützt zum Beispiel den Einbau lärmmindernder Wirbelgeneratoren, indem diese in den Entgelten mit einem Rabatt berücksichtigt werden. Außerdem ist die Staffelung der Lärmzuschläge so gestaltet, dass laute Flugzeuge deutlich höhere Entgelte zahlen müssen. Beim Einsatz moderner Flugzeuge (Neos) wird dagegen ein Rabatt gewährt.
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
Der Flughafen und sein Flugangebot sind für Hamburg ein wichtiger Wirtschaftsfaktor im internationalen Wettbewerb. Für Fluggesellschaften muss Hamburg auch weiterhin eine attraktive Destination bleiben. Statt auf strikte Verbote, setzen wir auf gezielte Anreize und Vorbilder. So könnten z.B. Regelungen entworfen werden, die eine Reduzierung von finanziellen Abgaben oder die Vergabe besserer Slots für den Einsatz besonders innovativer, ökologisch sauberer und leiser Flugzeuge vorsieht.
9. Setzen Sie sich für eine zeitweise Beschränkung des Luftverkehrs am Wochenende ein (z. B. wie in Stockholm oder London City)?
Die Linke Hamburg (DIE LINKE.)
Nicht direkt. Die EU-Regelung, die diesen beiden Flughäfen zu Grunde liegt, ist auf Hamburg wegen der zu langen Start- und Landebahn nicht anwendbar. Hinzu kommt, dass beide Städte auch internationale Flughäfen haben für die z.B. das Landeverbot zwischen Sonnabends 13:00 Uhr und Sonntags 12:30 Uhr (wie in London) nicht gilt. Wir setzen vielmehr darauf, mit einer Vielzahl einzelner Maßnahmen eine Wirkung zu entfalten, die groß genug für einen stadtverträglichen Flughafen ist.
Wir möchten perspektivisch den Flughafen wieder zu 100 Prozent im Eigentum Hamburgs haben, um jenseits reiner Profitinteressen eine steuernde Wirkung zur Umsetzung einer verantwortungsvollen Klima- und Umweltpolitik realisieren zu können. Wir setzen uns dafür ein, dass der Flughafen einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen wird. Dies ist nach unserer Auffassung grundsätzlich und erst recht nach den verschleierten Ausbaumaßnahmen rechtlich geboten. Wir setzen uns dafür ein, dass die zuständige Behörde, im Sinne der Transparenz und der juristischen Klarheit, eine lesbare Fassung der Betriebsgenehmigung des Flughafens vorlegt und nicht eine fortlaufende Fortschreibung. Wir wollen, dass der Flughafen im Handeln der Stadt zu einem integralen und gleichbehandelten Teil der Infrastruktur wird. Das heißt, Klimaplan, Luftreinhalteplan und Lärmaktionsplan müssen auf den Flughafen genauso wie auf alle anderen Emissionsquellen angewendet werden und Hamburgs Klima-, Luftreinhalte- und Lärmziele müssen entsprechend die Emissionen des Flughafens berücksichtigen.
Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
Bei Belastung über den gesetzlichen Rahmenbedingungen ist diese Maßnahme in jedem Fall notwendig. Vorrangig aber ist die grundsätzliche Vermeidung von Flugverkehr durch Schaffung attraktiver Alternativen unser Ansatz.
Freie Demokratische Partei (FDP)
Es muss aus unserer Sicht geprüft werden, ob und wie mittelfristig eine bessere Anbindung des Hamburger Flughafens bzw. der Stadt Hamburg an große Drehkreuzflughäfen wie Kopenhagen, Amsterdam, Düsseldorf oder Frankfurt über ein modernes Hochgeschwindigkeitstransportsystem wie z.B. dem Hyperloop und eine verbesserte ICE‐Anbindung möglich ist. Dies würde den Flugverkehr auf relativ kurzen Strecken reduzieren, mithin die Umwelt sowie den oftmals überfüllten europäischen Luftraum entlasten, und zugleich eine moderne, attraktive Anbindung Hamburgs an interkontinentale Flugrouten und europäische Metropolen ermöglichen. Dann wäre eine zeitweise Beschränkung am Wochenende nicht notwendig.
„Alternative“ für Deutschland (AfD)
Nein. Der Flughafen ist für viele Bürger Hamburgs eine wichtige Drehscheibe. Ihnen die Mobilität dahingehend einzuschränken, ist nicht Plan unserer Partei.
Bündnis 90/Die Grünen Hamburg (Grüne)
Eine zeitweise Beschränkung des Luftverkehrs am Wochenende ist nach der gültigen Genehmigung rechtlich nicht möglich. Lediglich auf freiwilliger Basis könnte dies erreicht werden.
Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD)
Nein. Die Beispiele Stockholm und London sind nicht vergleichbar. In beiden Städten sind mehrere Flughäfen vorhanden, die teilweise vom gleichen Unternehmen betrieben werden. In London sind dies 4 bis 5 Flughäfen, die insgesamt ein Flugverkehrsvolumen abwickeln, das in etwa dem Umfang aller Passagierflüge in Deutschland entspricht. Man spricht insofern von Flughafensystemen, in denen die Nachfrage im Rahmen von Genehmigungsverfahren grundsätzlich unterschiedlich auf die vorhandenen Flughäfen verteilt werden kann. Dies bedeutet dann auch, dass einzelne Flughäfen in diesen Systemen beschränkt werden können, weil der Bedarf zum Beispiel für Flüge am Wochenende oder in der Nacht an anderen Flughäfen abgewickelt werden kann. Für Stockholm gilt Ähnliches.
Hamburg verfügt nur über einen Flughafen. Für den Neubau von Flughäfen bestehen aktuell in Deutschland politisch wie raumplanerisch keine ausreichenden Grundlagen. Insofern wird sich für die Metropolregion auch in Zukunft voraussichtlich keine vergleichbare Situation wie in London oder Stockholm ergeben.
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
Sowohl in London als auch in Stockholm bzw. in unmittelbarer Umgebung sind mehrere Flughäfen vorhanden. Da wir in Hamburg nur einen Flughafen haben und somit keine direkte Ausweichmöglichkeit gegeben ist, würde eine Wochenendbeschränkung eine erhebliche Mobilitätseinschränkung sowie einen deutlichen Wettbewerbsnachteil bedeuten. Trotzdem wollen wir die Flugbewegungen an den Tagesrandzeiten spürbar reduzieren.
Hinweis: Regelmäßige Leser:innen der NoFlyHAM-Blogbeiträge werden bei den obigen Antworten so manche „Ungenauigkeiten“ und z.T. auch „Flughafensprech“ erkennen. Allen anderen werden zum Einstieg in das komplexe und komplizierte Thema „Nachhaltiger Betrieb eines Stadtflughafens“ an dieser Stelle die Jahreszusammenfassungen 2017, 2018 und 2019 empfohlen, um sich ein eigenes Bild zu machen …
Abb. 2: Der Betrieb des innerstädtisch gelegenen Hamburger Verkehrsflughafens „Helmut Schmidt“ – inmitten einer dicht besiedelten Metropolregion – bedingt die umfassende Rücksichtnahme auf die vom Fluglärm betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowohl im Nahbereich um den Flughafen als auch in den An- und Abflugschneisen bis weit in das Umland hinaus. Die strikte Einhaltung der gesetzlich festgeschriebenen Schutzbestimmungen für die Bevölkerung ist hierfür eine zwingende Grundvoraussetzung!