Punkt, Punkt, Komma – Strich …

Am Freitag, den 5. Oktober 2018 traf sich die Fluglobby Luftverkehrswirtschaft in Hamburg, um über das bestehende Flugchaos zu debattieren. Hehres Ziel war es, die Zuverlässigkeit des Flugverkehrs wieder auf ein akzeptables Niveau zu bringen – zum Wohl (Bequemlichkeit) der Passagiere und zur Verlustminimierung der Fluggesellschaften. Um die verspätungsbedingten Zusatzbelastungen der Menschen in den An- und Abflugschneisen sowie im Flughafennahbereich ging es nicht. Ebenso wenig darum, wie klimaschädlich Fliegen ist. Dies erklärt, warum keine Bundesvertreter*innen von Umweltschutzorganisationen oder der Fluglärmbetroffenen eingeladen waren.

Auf die einfache Frage des Hamburger Abendblattes: „Glauben Sie, dass die Flugzeuge nach dem Luftfahrtgipfel pünktlicher landen?“ antworteten 1.918 von 2.131 Befragten (w/i/m), d.h. 90 %, mit einem klaren „NEIN“! – Noch deutlicher kann ein Ergebnis (Misstrauensvotum) kaum ausfallen!

Abb. 1: Treffen der Luftverkehrswirtschaft am 5. Oktober 2018 im Hamburger Rathaus: Dr. Peter Tschentscher – Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg; Andreas Scheuer – Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur; Armin Laschet – Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen; Prof. Klaus-Dieter Scheurle – Präsident des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft und Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Flugsicherung; Carsten Spohr – Vorstandsvorsitzender der Deutschen Lufthansa AG; Dr. Stefan Schulte – Vorsitzender des Vorstands der Fraport AG; Filip Cornelis – Direktor für Luftfahrt in der Europäischen Kommission; Andreas Rieckhof – Staatsrat der Hamburger Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation; Tarek Al-Wazir – Hessischer Staatsminister für Wirtschaft, Verkehr und Energie; Guido Beermann – Staatssekretär des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur; Gerd Billen – Staatssekretär des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz; Hans-Peter Böhner – Ministerialdirigent (Schiene/Luftverkehr) im Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bauen und Verkehr; Ines Jesse – Staatssekretärin des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg; Thomas Jarzombek – Mitglied des Deutschen Bundestages, Koordinator der Bundesregierung für Luft- und Raumfahrt; Thorsten Dirks – Mitglied des Vorstands der Deutschen Lufthansa AG, verantwortlich für das Vorstandsressort Eurowings & Aviation Services; Michael Hoppe – Generalsekretär des Board of Airline Representatives in Germany (BARIG); Michael Eggenschwiler – Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Hamburg GmbH; Dr. Michael Kerkloh – Vorsitzender der Geschäftsführung und Arbeitsdirektor der Flughafen München GmbH; Thomas Ellerbeck – Mitglied des Group Executive Committee TUI GROUP, Mitglied des Aufsichtsrates der TUIfly GmbH sowie Mitglied des Präsidiums des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft; Kay Lindemann – Leiter der Konzernpolitik Deutsche Lufthansa AG; Stephan Mayer – Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern; Christian Schmitt – Geschäftsführer Operations und Accountable Manager bei der Condor Flugdienst GmbH; Thomas Schnalke – Geschäftsführer Flughafen Düsseldorf und Vizepräsident der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV); Matthias von Randow – Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL). Copyright: Freie und Hansestadt Hamburg; Photo: Roland Magunia / Pressestelle des Hamburger Senats

25 Punkte-Plan der Luftverkehrswirtschaft vom Oktober 2018

Es ist ein zentrales Interesse aller, die Zuverlässigkeit des Luftverkehrs zu gewährleisten. Das Ausmaß der in diesem Jahr aufgetretenen Flugausfälle und Verspätungen muss in Zukunft reduziert werden. Dabei besteht Einigkeit, dass diese Situation ein gemeinsames Problem darstellt, das nur gemeinsam gelöst werden kann, sowohl auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene.

Bund und Länder

Pkt. 1/25: Vor dem Hintergrund aller oben genannten Maßnahmen werden die beteiligten Akteure gemeinsam zur präziseren Erfassung der Ursachen von Verspätungen und Flugausfällen an der verbesserten: Derzeit stehen in einzelnen Flugsicherungssektoren nicht genügend Fluglotsen zur Verfügung. Um zukünftig eine bedarfsgerechtere und kosteneffiziente Personalplanung zu ermöglichen, wird sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für eine Verkürzung des Regulierungszeitraums und eine Überarbeitung des Regulierungsrahmens einsetzen.

Pkt. 2/25: Vor dem Hintergrund aller oben genannten Maßnahmen werden die beteiligten Akteure gemeinsam zur präziseren Erfassung der Ursachen von Verspätungen und Flugausfällen an der verbesserten: Die Bundesregierung wird sich für eine Verbesserung der Flugsicherungskapazitäten im europäischen Luftraum einsetzen, unter anderem durch eine wirkungsvollere grenzüberschreitende Zusammenarbeit und durch die Schaffung von Voraussetzungen für einen flexibleren sektorübergreifenden Einsatz von Fluglotsen, sowie – auf Basis der Ergebnisse aus EU- Forschungsvorhaben (Sesar) – für eine stärkere Automatisierung der Flugsicherungsdienste.

Pkt. 3/25: Vor dem Hintergrund aller oben genannten Maßnahmen werden die beteiligten Akteure gemeinsam zur präziseren Erfassung der Ursachen von Verspätungen und Flugausfällen an der verbesserten: Bund und Länder werden gegenüber den Flughafenbetreibern darauf hinwirken, dass durch die Gestaltung der Entgeltbestandteile nicht nur Anreize geboten werden, lärmarmes Fluggerät einzusetzen, sondern auch zur Steuerung der Nutzung der Infrastruktur an den Tagesrandzeiten; dabei sollen Starts und Landungen, die verspätungsbedingt außerhalb der Slot-koordinierten Betriebszeiten durchgeführt werden, nicht von Rabatt- oder Förderprogrammen in den Entgeltordnungen profitieren können.

Pkt. 4/25: Vor dem Hintergrund aller oben genannten Maßnahmen werden die beteiligten Akteure gemeinsam zur präziseren Erfassung der Ursachen von Verspätungen und Flugausfällen an der verbesserten: Die Bundesregierung wird die diesjährigen Erfahrungen mit den zahlreichen Flugverspätungen und Flugausfällen in ihre Verhandlungen über den Vorschlag der EU-Kommission zur Novellierung der EU-Fluggastrechte-Verordnung einfließen lassen.

Pkt. 5/25: Vor dem Hintergrund aller oben genannten Maßnahmen werden die beteiligten Akteure gemeinsam zur präziseren Erfassung der Ursachen von Verspätungen und Flugausfällen an der verbesserten: Die Bundesregierung wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, Kurzstrecken- und Zubringer- Flugverkehr auf die Schiene zu verlagern und die intermodale Anbindung der wichtigen internationalen Verkehrsflughäfen zu verbessern.

Pkt. 6/25: Vor dem Hintergrund aller oben genannten Maßnahmen werden die beteiligten Akteure gemeinsam zur präziseren Erfassung der Ursachen von Verspätungen und Flugausfällen an der verbesserten: Entsprechend des Koalitionsvertrages wird die Bundesregierung schnellstmöglich eine Begutachtung der bestehenden Organisation, Aufgabenwahrnehmung und -verteilung der Luftsicherheit an den Flughäfen und die Erarbeitung konzeptioneller Vorschläge vornehmen, um diese effizienter zu gestalten. Alle Beteiligten erkennen dabei an, dass ein höchstmögliches Sicherheitsniveau jederzeit gewährleistet sein muss. Bei der Begutachtung müssen die Diversität der Flughäfen und die Länderinteressen berücksichtigt werden, um Möglichkeiten für eine Lösung zu eröffnen, welche die jeweiligen Besonderheiten berücksichtigt.

Pkt. 7/25: Vor dem Hintergrund aller oben genannten Maßnahmen werden die beteiligten Akteure gemeinsam zur präziseren Erfassung der Ursachen von Verspätungen und Flugausfällen an der verbesserten: Künftige Weiterentwicklungen der Kontrolltechnik für die Passagier- und Handgepäckkontrolle werden, soweit mit den Sicherheitsanforderungen vereinbar, auch für eine Effizienzsteigerung der Luftsicherheitskontrollen genutzt. Wir setzen auf eine Innovationsstrategie bei der Passagier-Kontrolltechnik.

Pkt. 8/25: Vor dem Hintergrund aller oben genannten Maßnahmen werden die beteiligten Akteure gemeinsam zur präziseren Erfassung der Ursachen von Verspätungen und Flugausfällen an der verbesserten: Der Personaleinsatz der Grenzkontrollen wird im Hinblick auf bedarfsgerechte Kapazitätsanforderungen optimiert, unter anderem auch mit Hilfe automatisierter Grenzkontrollen und beschleunigter Datenbank-Zugriffe für Grenzbeamte.

Flugsicherungsorganisationen

Pkt. 9/25: Vor dem Hintergrund aller oben genannten Maßnahmen werden die beteiligten Akteure gemeinsam zur präziseren Erfassung der Ursachen von Verspätungen und Flugausfällen an der verbesserten: Der obere Luftraum soll vorübergehend dadurch entlastet werden, dass für den Übergangszeitraum des Kapazitätsaufbaus auch niedrigere Flughöhen genutzt werden. So kann insbesondere in den Kontrollzentralen für den oberen Luftraum in Karlsruhe und Maastricht die Pünktlichkeit erhöht werden.

Pkt. 10/25: Vor dem Hintergrund aller oben genannten Maßnahmen werden die beteiligten Akteure gemeinsam zur präziseren Erfassung der Ursachen von Verspätungen und Flugausfällen an der verbesserten: Fluglotsen sollen soweit wie möglich von Sonderaufgaben entlastet werden. Gleichzeitig soll das vorhandene Personal flexibler eingesetzt werden, indem Dienstpläne und Arbeitszeiten weniger starr gestaltet werden. Darüber hinaus soll durch freiwillige Überstundenregelungen zusätzliche Kapazität geschaffen werden.

Pkt. 11/25: Vor dem Hintergrund aller oben genannten Maßnahmen werden die beteiligten Akteure gemeinsam zur präziseren Erfassung der Ursachen von Verspätungen und Flugausfällen an der verbesserten: Um die Planungssicherheit für die Flugsicherungsorganisationen zu erhöhen, werden Flüge grundsätzlich stärker auf der im übermittelten Flugplan angemeldeten Strecke geführt („fly as filed“). Damit werden nicht planbare Überlastsituationen in einzelnen Sektoren vermieden. Einzelfreigaben im Streckenflug sollen auf ein Minimum beschränkt werden.

Pkt. 12/25: Vor dem Hintergrund aller oben genannten Maßnahmen werden die beteiligten Akteure gemeinsam zur präziseren Erfassung der Ursachen von Verspätungen und Flugausfällen an der verbesserten: Um die Komplexität der Arbeit der Fluglotsen zu verringern und damit die Kapazität im Luftraum zu erhöhen, soll der Verkehr zukünftig stärker gebündelt und damit standardisiert werden. Die Verkehrsströme werden somit gleichsam auf „Autobahnen der Lüfte“ gelenkt.

Pkt. 13/25: Vor dem Hintergrund aller oben genannten Maßnahmen werden die beteiligten Akteure gemeinsam zur präziseren Erfassung der Ursachen von Verspätungen und Flugausfällen an der verbesserten: Aufgrund der derzeit angespannten Personalsituation werden die Flugsicherungsorganisationen ihre maximale Ausbildungskapazität ausnutzen, um für die betroffenen Sektoren mittel- und langfristig mehr Fluglotsen bereitstellen zu können.

Pkt. 14/25: Vor dem Hintergrund aller oben genannten Maßnahmen werden die beteiligten Akteure gemeinsam zur präziseren Erfassung der Ursachen von Verspätungen und Flugausfällen an der verbesserten: Die bestehenden Strukturen für die Lotsenarbeit sollen so verändert werden, dass durch neue Technik und Verfahren eine Vergrößerung der Sektoren und damit perspektivisch ein flexiblerer Einsatz möglich wird. Dadurch können Lotsen leichter und kurzfristiger dort eingesetzt werden, wo Bedarf besteht. Darüber hinaus wird ein Berechtigungssystem der Lotsen angestrebt, das an die genutzte Flugsicherungstechnik und nicht mehr an den kontrollierten Luftraum anknüpft.

Flughäfen

Pkt. 15/25: Vor dem Hintergrund aller oben genannten Maßnahmen werden die beteiligten Akteure gemeinsam zur präziseren Erfassung der Ursachen von Verspätungen und Flugausfällen an der verbesserten: Optimierte Zuführung der Fluggäste zu allen Kontrollstellen einschließlich sogenannter „fast lanes“, um die vorhandenen Kontrollkapazitäten allen Fluggästen bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen und so die Wartezeiten insgesamt zu minimieren.

Pkt. 16/25: Vor dem Hintergrund aller oben genannten Maßnahmen werden die beteiligten Akteure gemeinsam zur präziseren Erfassung der Ursachen von Verspätungen und Flugausfällen an der verbesserten: Verspätete Flüge werden gemeinsam mit den Fluggesellschaften im Rahmen eines Monitoring- Verfahrens analysiert und darauf aufbauend die Vorfeldorganisation sowie -koordination gemeinsam mit allen beteiligten Dienstleistern optimiert.

Pkt. 17/25: Vor dem Hintergrund aller oben genannten Maßnahmen werden die beteiligten Akteure gemeinsam zur präziseren Erfassung der Ursachen von Verspätungen und Flugausfällen an der verbesserten: Für die Sicherheitskontrollen werden, wo erforderlich, zusätzliche Flächen bereitgestellt.

Pkt. 18/25: Vor dem Hintergrund aller oben genannten Maßnahmen werden die beteiligten Akteure gemeinsam zur präziseren Erfassung der Ursachen von Verspätungen und Flugausfällen an der verbesserten: Das Flughafenpersonal und das der Bodenverkehrsdienstleister wird in Spitzenzeiten verstärkt, auch zum Beispiel durch flexible und anreizbasierte Dienstplangestaltung.

Fluggesellschaften

Pkt. 19/25: Vor dem Hintergrund aller oben genannten Maßnahmen werden die beteiligten Akteure gemeinsam zur präziseren Erfassung der Ursachen von Verspätungen und Flugausfällen an der verbesserten: Zeitkritische Flüge werden von den Fluggesellschaften stärker überwacht, verspätete Flüge werden nach Möglichkeit schneller durchgeführt und der Turnaround am Flughafen beschleunigt.

Pkt. 20/25: Vor dem Hintergrund aller oben genannten Maßnahmen werden die beteiligten Akteure gemeinsam zur präziseren Erfassung der Ursachen von Verspätungen und Flugausfällen an der verbesserten: Verspätungsanfällige Flüge werden durch kurz- und langfristigen Abgleich des Flugplans mit den Ist-Werten ermittelt, um dann ggf. einen Teil der geplanten Flugzeugrotation herauszulösen und die Übernahme des Fluges durch ein anderes Flugzeug zu ermöglichen. Weiterhin erfolgt vor diesem Hintergrund, wo zielführend, eine Entzerrung der Flugpläne.

Pkt. 21/25: Vor dem Hintergrund aller oben genannten Maßnahmen werden die beteiligten Akteure gemeinsam zur präziseren Erfassung der Ursachen von Verspätungen und Flugausfällen an der verbesserten: Die Fluggesellschaften prüfen und nutzen die Möglichkeiten, die ihnen EU-rechtliche Vorgaben für den Verzicht auf die Entladung von unbeabsichtigt unbegleitetem Gepäck gewähren, um Verspätung wegen der Entladung zu vermeiden.

Pkt. 22/25: Vor dem Hintergrund aller oben genannten Maßnahmen werden die beteiligten Akteure gemeinsam zur präziseren Erfassung der Ursachen von Verspätungen und Flugausfällen an der verbesserten: Flugreisende werden umfassend und frühzeitig Informationen zu Verspätungen und Annullierungen mittels der bei Flugbuchung hinterlegten Kontaktdaten erhalten, auch im Sinne eines Frühwarnsystems. Dazu werden die relevanten Daten offen bereitgestellt.

Pkt. 23/25: Vor dem Hintergrund aller oben genannten Maßnahmen werden die beteiligten Akteure gemeinsam zur präziseren Erfassung der Ursachen von Verspätungen und Flugausfällen an der verbesserten: Soweit nicht vorhanden, werden von jeder Fluggesellschaft zentrale und kompetente Anlaufstellen für Reisende zur Informationsweitergabe bei Verspätungen, der Abwicklung von Entschädigungsansprüchen sowie zur Entgegennahme von Beschwerden eingerichtet, auch unter Nutzung technischer Hilfsmittel, wie z.B. den jeweiligen Smartphone Apps der Fluggesellschaften. Der Online-Zugang zu Informationen hinsichtlich Entschädigungen, Beschwerden und Schlichtung wird übersichtlich gestaltet.

Pkt. 24/25: Vor dem Hintergrund aller oben genannten Maßnahmen werden die beteiligten Akteure gemeinsam zur präziseren Erfassung der Ursachen von Verspätungen und Flugausfällen an der verbesserten: Technische Störungen des Fluggeräts werden durch optimierte vorausschauende Wartung minimiert.

Pkt. 25/25: Vor dem Hintergrund aller oben genannten Maßnahmen werden die beteiligten Akteure gemeinsam zur präziseren Erfassung der Ursachen von Verspätungen und Flugausfällen an der verbesserten Auswertung statistischer Grundlagen mitwirken. Darüber hinaus werden in regelmäßigen Abständen die weitere Entwicklung und die Wirksamkeit der Maßnahmen mit Hilfe eines gemeinsamen Monitorings bewertet.

Abb. 2: Die BUND-VolkspetitionNachts ist Ruhe – Fair für alle, gut für Hamburgwurde ohne inhaltliche Begründung durch die rot-grüne Mehrheit zuerst im Umweltausschuss und später auch in der Hamburgischen Bürgerschaft abgelehnt

Punktepläne anstelle der aktiven Bekämpfung von Fluglärm und Flugdreck haben in Hamburg eine lange (und gewollt wenig effektive) Tradition.

21 Punkte-Plan des rot-grünen Hamburger Senats vom September 2018:

Die rot-grüne Regierung ersucht ihren Senat wirksame Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, eine deutliche Reduzierung der Verspätungen am Hamburger Flughafen im Vergleich zum Jahr 2017 zu erreichen. Hierfür sind zunächst folgende Maßnahmen einzuleiten …

Deutliche Verbesserung der Flugsicherung auf nationaler und internationaler Ebene

Pkt. 1/21: sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die in immer stärkerem Maß auftretenden Probleme des Luftverkehrs in Deutschland und Europa angegangen und Lösungen herbeigeführt werden. Dazu zählen insbesondere eine deutliche Verstärkung der Personalausstattung der Deutschen Flugsicherung DFS sowie der europäischen Partnerorganisationen, die Ausbildung von Nachwuchskräften sowie eine leistungsfähigere Neukonzeption der Organisation des europäischen Luftraumes. Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesverkehrsminister sind hier aufgefordert, konkrete Maßnahmen zur längst überfälligen Steigerung der Leistungsfähigkeit der Überwachung und Organisation des Luftverkehrs zu ergreifen. Zudem soll der Bund aufgefordert werden, sich auf europäischer Ebene stärker für die Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums einzusetzen. So kann mittelfristig die wachsende Zahl von Verspätungen reduziert werden. Hamburg wird sich zudem dafür einsetzen, dass die Themen Luftverkehr und Fluglärmschutz bei der Verkehrsministerkonferenz Schwerpunktthemen sein werden.

Strengere Auslegung der Verspätungsregel und Bußgeldverfahren

Pkt. 2/21: bei Fluggesellschaften, deren Verbindungen oft zu spät kommen, ein Bußgeldverfahren gegen den Accountable Manager der Airline und eine Gewinnabschöpfung (Einziehung von Taterträgen) gegenüber der Fluggesellschaft einzuleiten, dessen Ziel es ist, auch die wirtschaftlichen Vorteile abzuschöpfen.

Pkt. 3/21: bei Starts und Landungen nach 23:00 Uhr ist die Vermeidbarkeit künftig strenger zu prüfen. Insbesondere bei häufigen Verspätungen bei einzelnen Flugverbindungen zum Beispiel bei 25 Prozent Verspätungen innerhalb eines Monats bei mindestens drei Flügen pro Woche – ist zu prüfen, ob der Flugplan zu ändern ist oder andere Maßnahmen ergriffen werden müssen, um diese Verspätungen zu vermeiden.

Pkt. 4/21: eine verbindliche Regelung zu treffen, die die unaufgeforderte Angabe von Verspätungsgründen der Airlines und den Namen der Pilotin bzw. des Piloten oder alternativ des Accountable Managers verpflichtend macht. Die Nennung einer natürlichen Person ist nach deutschem Recht nötig, um überhaupt Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten zu können. Wenn kein Verfahren eingeleitet wird, soll aus datenschutzrechtlichen Gründen eine sofortige Löschung des Namens erfolgen.

Pkt. 5/21: Flughafengesellschaft (FHG), Behörde für Umwelt und Energie (BUE) und Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) werden darüber hinaus aufgefordert, Vorschläge zu entwickeln, wie wiederholt planungsimmanente Verspätungen (d.h. über zwei Flugplanperioden hinweg) auf bestimmten Verbindungen besonders geahndet werden können.

Erhebung und Auswertung von Verspätungsgründen

Pkt. 6/21: die Gründe für verspätete Starts und Landungen transparent darzustellen und regelmäßig auf der Seite der Fluglärmschutzbeauftragten zu veröffentlichen.

Pkt. 7/21: für die Prüfung von Verspätungsgründen von verspäteten Starts und Landungen eine Bearbeitungsgebühr von 500 Euro zu erheben.

Pkt. 8/21: für die Erhebung und Auswertung von Verspätungsgründen eine stärkere Personalausstattung der Fluglärmschutzbeauftragten vorzusehen.

Keine Streckenförderung für verspätete Flüge

Pkt. 9/21: die Flughafen Hamburg GmbH zu beauftragen, im Rahmen neuer Förderprogramme einen verspäteten Flug nach 23:00 Uhr bei der Berechnung der Förderbeträge auszuschließen.

Verspätungen vermeiden: Dialog mit den Airlines zur Flugplangestaltung führen

Pkt. 10/21: zu prüfen, inwiefern ein Monitoring für Verspätungen durch die Fluglärmschutzbeauftragte eingeführt werden kann, sodass ab einer Verspätungsquote einer Flugverbindung von 25 Prozent pro Monat und mindestens 3 wöchentlichen Verbindungen mit der betroffenen Airline in den Dialog getreten und die Airline über die geltende Verspätungsregelung und die Konsequenzen ihrer Nichteinhaltung in Kenntnis gesetzt wird.

Pkt. 11/21: einen Dialog mit den Airlines zur besseren Gestaltung von Flugplänen zu etablieren, mit dem Ziel, die Umlaufzeiten so zu gestalten, dass sich weniger Verspätungen über den Tag akkumulieren und Flugpläne so zu gestalten, dass möglichst keine Landungen mehr kurz vor 23:00 Uhr geplant werden. Ziel sollte es sein, auf freiwilliger Basis zu erreichen, dass die letzte geplante Landung und der letzte geplante Start vor 22:45 Uhr stattfinden.

Pkt. 12/21: zu prüfen, ob sich bei dem Deutschen Flughafenkoordinator (FHKD) dafür eingesetzt werden kann, ein Slot Performance Monitoring (SPM) schwerpunktmäßig für die Slot-Einhaltung ab 22.00 Uhr für HAM einzuführen.

Pkt. 13/21: zu prüfen, inwiefern eine Entlastung bei Abstellentgelten für die Stationierung zusätzlicher Reservemaschinen am Hamburger Flughafen möglich ist.

Gründung einer bundesweiten AG Pünktlichkeit gemeinsam mit dem BDL auf Initiative der FHG

Pkt. 14/21: darauf hinzuwirken, dass der Flughafen Hamburg gemeinsam mit dem Bundesverband der deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) die Gründung einer bundesweiten AG Pünktlichkeit vorantreibt. Die Flughäfen, Airlines und die Deutsche Flugsicherung sollen in diesem Rahmen die nationalen Anstrengungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für einen pünktlichen nationalen und europäischen Luftverkehr intensivieren.

Passiven Lärmschutz stärken

Pkt. 15/21: die Möglichkeiten zur Ausweitung der Lärmschutzzonen, die sich aus der Überarbeitung des Fluglärmschutzgesetzes des Bundes ergebenen könnten, für Hamburg so zu nutzen, dass mehr Betroffene von ihr profitieren können. Ziel soll es sein, den Anspruch auf Zuschüsse für bauliche (passive) Lärmschutzmaßnahmen auszuweiten. Außerdem soll der Senat sich dafür einsetzen, dass im Rahmen der Überarbeitung des Fluglärmschutzgesetzes eine Flexibilisierung der Antragsberechtigung erreicht wird, um damit die Attraktivität der Programme zu erhöhen.

Pkt. 16/21: mit dem Flughafen zu erörtern, inwiefern das freiwillige Lärmschutzprogramm des Flughafens fortgeführt und erweitert werden kann. Dabei soll der Wirkbereich der vorangegangenen Lärmschutzprogramme evaluiert und das Programm dahingehend verbessert werden, dass in Zukunft mehr Anwohnerinnen und Anwohner von Maßnahmen profitieren können. Auf Grundlage der Betrachtung der Startabrollpunkte sollen die freiwilligen Lärmschutzmaßnahmen zudem vorsehen, dass erstmals Flächen im Nahbereich in einem Radius von 1300 Metern um das Startbahnkreuz integriert werden. Auch die Einführung einer freiwilligen Außenwohnbereichsentschädigung soll geprüft werden.

Pkt. 17/21: die Etablierung eines städtischen Fluglärmschutzprogramms zu prüfen, welches Mittel nutzt, die durch die Verhängung von Bußgeldern, Gewinnabschöpfung und die Bearbeitungsgebühr zur Prüfung von Verspätungsgründen eingenommen werden. Mit dem Landesprogramm sollen Maßnahmen finanziert werden, die durch das gesetzliche Lärmschutzprogramm des Flughafens nicht abgedeckt werden können. Das betrifft insbesondere die Zweitantragstellung von Lärmschutzmaßnahmen, bei der die Toleranzmarge von 5 Dezibel für die Berücksichtigung früher durchgeführter Schallschutzmaßnahmen wegfallen soll.

Pkt. 18/21: die Erweiterung des gesetzlichen und des freiwilligen Lärmschutzprogramms sowie die Ausgestaltung eines neuen Landesprogramms in der „Allianz für den Fluglärmschutz“ sowie in der Fluglärmschutzkommission zu diskutieren.

Pkt. 19/21: die Wirksamkeit der Lärmschutzprogramme nach zwei Jahren zu evaluieren.

Ausbau der Schieneninfrastruktur als alternativer Verkehrsträger zum Flugverkehr

Pkt. 20/21: sich im Bund insbesondere auch dafür einsetzen, dass der Ausbau der Schieneninfrastrukturprojekte vorangetrieben wird, die zu einer Reduzierung und damit Entlastung des Luftverkehrs führen und sich im Bund für eine bessere Verknüpfung und Förderungen einer Intermodalität einzusetzen.

Pkt. 21/21: der Bürgerschaft bis zum 3. Quartal 2019 zu berichten.

16 Punkte-Plan der Hamburgischen Bürgerschaft vom Januar 2015:

Vor dem Hintergrund der notwendigen Akzeptanz für den innerstädtischen Flughafen in Fuhlsbüttel werden alle mit der Umsetzung dieses Ersuchens befassten Stellen gebeten, die Aufträge des Ersuchens umzusetzen. Die Hamburgische Bürgerschaft ersucht den regierenden Senat, gemeinsam mit dem Hamburger Flughafen, der Fluglärmschutzkommission und der DFS …

Pkt. 1/16: den Dialog mit den von Fluglärm betroffenen Umlandgemeinden (den legitimierten Vertretern und der Bevölkerung/den Initiativen) weiter zu intensivieren, das laufende 7 NM Verfahren transparent auszuwerten und mit Messungen (insbesondere auch in den betroffenen Umlandgemeinden) sowie Flugspuraufzeichnungen zu begleiten, den Anteil der bereits jetzt über 7 NM hinausgehenden Endanflügen darzulegen,

Pkt. 2/16: in diesem Kontext gemeinsam mit den Nachbargemeinden einen erneuten Anlauf zu unternehmen und zu erörtern, ob und wie ein über das 7 NM Verfahren hinausgehendes Anflugverfahren (z.B. ein möglichst im Einvernehmen mit allen Beteiligten unter Beteiligung des Landes Schleswig-Holstein zu erprobendes Anflugverfahren über mind. 10 NM unter Vermeidung des Überfliegens von dichtbesiedelten Bereichen wie Ahrensburg und Bargteheide) möglichst einvernehmlich, temporär und probeweise durchgeführt werden kann und soll,

Pkt. 3/16: darzustellen, ob und wie durch Veränderung des Anflugwinkels eine weitere Lärmoptimierung sowie eine Implementierung des CDA-Anflugverfahrens möglich ist, und falls ja, diese auch umzusetzen. Neben diesen Fragen zum Anflugverfahren ist in der Beantwortung des Ersuchens außerdem darzulegen, inwieweit auch die Abflugverfahren alle Möglichkeiten der Lärmoptimierung ausgeschöpft haben,

Pkt. 4/16: die zum 1.1.2015 wirksam gewordene Entgeltordnung des Flughafens auf seine Anreizwirkung fortlaufend zu evaluieren. Sollten sich in 2015 trotz der Verschärfungen keine relevanten Wirkungen abzeichnen, ist kurzfristig mit der Vorbereitung einer weitere Verschärfung/Verteuerung zu beginnen, um diese zum nächstmöglichen Zeitpunkt wirksam werden zu lassen,

Pkt. 5/16: darzulegen, inwieweit besser ausgelastete, größere, modernere und leisere Flugzeuge eine positive Wirkung auf die Lärmbelastung der Umgebung haben, weitere Anstrengungen in diese Richtung insbesondere im Hinblick auf bessere Auslastung, größere, aber gleichwohl leisere Maschinen zu unternehmen und darüber zu berichten,

Pkt. 6/16: darzulegen, ob bei der Gebührenpraxis der Fluglärmschutzbeauftragten für Ausnahmegenehmigungen von den Nachtflugbeschränkungen weiterhin Handlungsbedarf im Hinblick auf das Kostendeckungsprinzip besteht und inwiefern die diesbezüglichen Handlungsempfehlungen des Rechnungshofs aus 2007 umgesetzt sind. Außerdem sind die Genehmigungs- bzw. Versagungskriterien transparent zu machen. Die Gebühren müssen kostendeckend und möglichst unter Ausschöpfung des Gebührenrahmens erhoben werden sowie den wirtschaftlichen Wert einer Ausnahmegenehmigung angemessen berücksichtigen,

Pkt. 7/16: von der Möglichkeit zur Verhängung von Bußgeldern durch die Fluglärmschutzbeauftragte wesentlich intensiver und unter spürbarer Ausschöpfung des Bußgeldrahmens Gebrauch zu machen,

Pkt. 8/16: erzielte Mehrerlöse aus der verschärften Gebühren- und Bußgeldpraxis insbesondere der Fluglärmschutzbeauftragten und – soweit möglich – auch der veränderten Entgeltordnung in zusätzliche – insbesondere passive – Lärmschutzmaßnahmen zu investieren. Der Flughafen soll seine bisherige Praxis hinsichtlich freiwilliger Lärmschutzprogramme auch zukünftig fortführen und ausbauen. Der Bürgerschaft ist über die entsprechenden Einnahmen und die Überlegungen für eine geeignete Mittelverwendung zur Lärmschutzverbesserung unter Berücksichtigung der Lärmschutzzonen ebenfalls zu berichten,

Pkt. 9/16: die zugesagte Dokumentation der Verspätungen vorzulegen und auszuwerten sowie darzustellen, welche Maßnahmen jeweils mit welchem Erfolg ergriffen wurden, um die Verspätungen zu reduzieren. Hierzu ist quartalsmäßig ein Bericht ins Internet zu stellen,

Pkt. 10/16: sämtliche Bahnbenutzungsregeln strikt einzuhalten und – insbesondere vor dem Hintergrund von zahlreichen Beschwerden zu diesem Komplex – über ihre Einhaltung und deren Kontrolle zu berichten. Auch hierzu ist in geeigneter Weise quartalsweise im Internet zu informieren,

Pkt. 11/16: die Funktion der/des Fluglärmschutzbeauftragten, die auf Antrag der SPD- und der FDP-Fraktion (Drs. VII/344) mit ergänzendem Vorschlag der CDU-Fraktion (Drs. VII/476) im Jahre 1971 vom Senat eingerichtet wurde (Drs. VII/1443), zu stärken und in ihren Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten weiter zu entwickeln, in dem

a) für diese Funktion – bundesweit einmalig – erstmals eine eigene gesetzliche Grundlage geschaffen wird. Damit wird auch eine – bislang nicht bestehende – rechtliche Verpflichtung begründet, eine solche Stelle einzurichten, adäquat auszustatten und zu erhalten,

b) die Benennung des/der fachlich geeigneten Person durch den Präses der fachlich zuständigen Behörde erfolgt und er/sie direktes Vortragsrecht gegenüber der Leitung der zuständigen Behörde hat,

c) die Aufgaben der/des Fluglärmschutzbeauftragten entsprechend des bisherigen Aufgabenkanons verbindlich festgeschrieben werden und dabei unter Berücksichtigung der bundesweiten Praxis (insbesondere der aktuellen Dienstanweisung für den/die Fluglärmschutzbeauftragte/n des Flughafens Frankfurt) sachgerechte Kompetenzerweiterungen zu klären und ggf. vorzunehmen. Insbesondere eine effektive Kontrolle der Einhaltung der Bahnbenutzungsregeln ist sicherzustellen,

d) in diesem Gesetz normiert wird, dass der/die Fluglärmschutzbeauftragte in seiner/ihrer Arbeit nicht behindert und wegen der Erfüllung der Pflichten als Fluglärmschutzbeauftragte/r nicht benachteiligt werden darf sowie Flughafen, Flugsicherung und Fluggesellschaften gehalten sind, den/die Fluglärmschutzbeauftragte/n bei der Aufgabenwahrnehmung zu unterstützen,

e) die/der Fluglärmschutzbeauftragte nach dem Vorbild anderer Bundesländer einen jährlichen Jahresbericht gegenüber Bürgerschaft und Öffentlichkeit erstellt, erstmalig für das Jahr 2014,

f) ein entsprechender Gesetzentwurf im Frühjahr 2015 der Bürgerschaft zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet wird,

g) für eine optimale Aufgabenerfüllung wird der Fluglärmschutzbeauftragten ein Büro am Flughafen Hamburg gestellt,

Pkt. 12/16: die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung und Bürgerinformation in Lärmschutzfragen weiter auszubauen (mit Information im Internet über die Gegenstände dieses Ersuchens und seiner Beantwortung) und insbesondere an der Öffnung der Fluglärmschutzkommission festzuhalten sowie weitere Möglichkeiten der Öffnung und Beteiligung zu ergreifen (stärkere Einbeziehung des Umlands und – soweit bundesrechtlich möglich – Herstellung von Öffentlichkeit bei den Sitzungen der Fluglärmschutzkommission, um noch mehr Transparenz herstellen),

Pkt. 13/16: vor dem Hintergrund der intensivierten und kontroversen Debatte in Teilen der Stadt zum Thema Fluglärm entsprechend des bürgerschaftlichen Ersuchens aus Drs. 20/11593, Ziff. 6, unter Federführung des Flughafens einen erneuten Anlauf für eine noch auszu-gestaltende „Allianz für den Lärmschutz“ der verschiedenen Beteiligten und unter Einbeziehung auch der bürgerlichen Fluglärmschutzinitiativen zu unternehmen,

Pkt. 14/16: Vorschläge anderer Bundesländer für eine stärkere Verankerung des Lärmschutzes im LuftVG nach Möglichkeit zu unterstützen und ggf. eigene Vorlagen hierzu einzubringen, die den besonderen Anforderungen eines innerstädtischen Flughafens Rechnung tragen,

Pkt. 15/16: nach der Berichterstattung aufgrund des letzten Ersuchens zu den Airbus-Testflügen nunmehr die Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner seitens der Lufthansa Technik darzulegen sowie den dort durchgeführten Triebwerkstests und den diesbezüglichen Regelungen Stellung zu nehmen,

Pkt. 16/16: der Bürgerschaft jährlich im Herbst einen Bericht zu Fortschritten aber auch zu Problemen bei der weiteren Umsetzung des 10-Punkte-Plans und zu diesem Ersuchen vorzulegen. Sollten sich zwischenzeitlich Ergebnisse/Problemstellungen von grundsätzlicher Bedeutung im Kontext dieses Ersuchens ergeben, ist dem zuständigen Ausschuss ggf. mündlich ein Zwischenbericht zu geben.

10 Punkte-Plan der Hamburgischen Bürgerschaft vom April 2014:

Nachfolgend werden konkrete Maßnahmen- und Prüfaufträge formuliert, die auf eine weitere Verbesserung des Lärmschutzes, auf mehr Kommunikation, Dialog und Transparenz zielen sowie die Fluglärmschutzkommission mit einbeziehen. Die Hamburgische Bürgerschaft ersucht den regierenden Senat …

Pkt. 1/10: gemeinsam mit Fluglärmschutzkommission und DFS eine weitere lärmmindernde Optimierung der Landeanflüge insbesondere im Hamburger Nordosten zu erreichen, in dem insbesondere verkürzte oder Sichtanflüge bis auf absolute Ausnahmefälle nicht genehmigt werden. Entsprechende Versuche sind auszuwerten, in die detaillierte Berichterstattung zu 10. einzubeziehen und nach Möglichkeit auszuweiten. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, inwieweit die Anflüge auf den Hamburger Flughafen regelhaft als standardisierte ILS-Anflüge (10 NM) durchgeführt werden können,

Pkt. 2/10: sich dafür einzusetzen, dass Fluglinien, insbesondere die Lufthansa-Gruppe, Hamburg vor allem mit den neuen A 320 neo und A321 neo anfliegen. Bei beiden ist eine Lärmreduktion von ca. 5-6 dB(A) im Maximalpegel prognostiziert. Da Hamburg einer der wenigen Flughäfen in Deutschland ist, der mitten in der Stadt liegt und unmittelbar an dicht besiedelte Flächen angrenzt, sollten die Airlines auf Flügen von und nach Hamburg besonders lärmarme Maschinen bevorzugt einsetzen,

Pkt. 3/10: das bewährte, auf gemessenem Fluglärm basierende Lärmabhängige Landeentgelt weiterzuentwickeln und dabei zu prüfen, inwieweit sowohl eine weitere Spreizung zwischen den einzelnen Lärmklassen als auch eine prozentuale Anhebung des Lärmabhängige Landeentgelts besonders für die Tagesrandzeiten sinnvoll und umsetzbar wäre. Es sollte ein zusätzliches Anreizsystem sein, um auf Flügen von und nach Hamburg immer das leiseste Fluggerät der jeweiligen Flotte einzusetzen,

Pkt. 4/10: fortlaufend im Sinne eines Best-Practice-Vergleichs der Erfahrungen und Konzepte anderer deutscher und europäischer Flughäfen zu prüfen, welche weiteren Maßnahmen zur Prüfung/Überwachung des Fluglärms, zum Lärmschutz, zur Klimaschutzkompensation und zum Naturschutz möglich und für Hamburg übertragbar sind (vgl. Frankfurt und andere deutsche Flughäfen, aber auch London-Heathrow). In diesem Kontext ist auch zu prüfen, ob der bewährte sog. Lärmdeckel, der erfreulicherweise seit Jahren eingehalten und sogar unterschritten wird, abgesenkt werden kann, um zusätzliche Lärmschutzanreize zu setzen,

Pkt. 5/10: ein sehr strenge Einhaltung der Betriebszeiten sicherzustellen und gegenüber den Fluglinien auf eine weitere Reduzierung der Verspätungen und Ausnahmen hinzuwirken (z.B. durch eine äußerst restriktive Genehmigungspraxis),

Pkt. 6/10: zu prüfen, ob vor diesem Hintergrund die bereits jetzt bestehende Kooperation der Beteiligten hin zu einer konkreten Allianz für den Lärmschutz der behördlichen und gewerblichen Partner – einschließlich der Fluglinien – mit weitergehenden Selbstverpflichtungen weiterentwickelt werden kann,

Pkt. 7/10: über den Fortgang und konkrete Bedeutung der Bundesratsinitiativen der Länder Rheinland-Pfalz, Hessen und Brandenburg zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes für Hamburg sowie die Umsetzung der fluglärmschutzrelevanten Gesichtspunkte des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD zu berichten und jeweils einen Beitritt bzw. eine Unterstützung derartiger Initiativen zu prüfen, soweit sie den Zielsetzungen dieses Antrags entsprechen und auch einen Beitrag zum Lärmschutz in Hamburg leisten. Dabei ist insbesondere zu prüfen, wie der Lärmschutz der Bevölkerung in den entsprechenden luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen und Regelwerken als weitere Zielsetzung (z.B. für die Arbeit der DFS) stärker als bisher normiert und in den jeweiligen Abwägungen stärker als bisher gewichtet werden kann,

Pkt. 8/10: über die Ergebnisse der Öffnung der Fluglärmschutzkommission für Bürgerinnen und Bürger sowie Initiativen, die in diesem Kontext geäußerte Beschwerdelage und den Umgang damit zu berichten,

Pkt. 9/10: die Maßnahmen zur transparenten und dialogorientierten Information der Bürgerinnen und Bürger zum Fluglärm weiter zu verbessern. Dabei sollte geprüft werden, inwieweit in geeigneter Weise auch über Art und Umfang des Flugverkehrs von und zum Airbus-Flughafen Finkenwerder sowie über die Flugbewegungen ohne Bodenkontakt am Flughafen Fuhlsbüttel noch transparenter informiert werden kann (z.B. im Hinblick auf Testflüge unter Nutzung der Ram Air Turbine oder andere Test- und Schulungsflüge),

Pkt. 10/10: bis Oktober 2014 dem zuständigen Ausschuss über die ersten Ergebnisse zu 1. – 9. zu berichten.

Abb. 3: Das Wendlandlied – Auf zum Widerstand, dieses Land ist unser Land. Wendland, nimm dein Schicksal in die Hand!

Durch den dunklen Kiefernwald flattern bunte Fahnen, rote Sonnen aufgemalt auf gelbe Leinenbahnen. Und man hört wie’s rüberschallt, hört es hämmern, sägen und man sieht wie Jung und Alt sich tummelt auf den Wegen // Landkreis Lüchow-Dannenberg, neu erwacht seit Jahren, alle gehen frisch ans Werk, das Leben zu bewahren. Denn das Leben ist bedroht wie in andern Breiten, DWK und Strahlentod – dagegen muß man streiten // Bauernland, wohin du siehst, Grünland und Getreide, Regen fällt, der Boden sprießt, das Vieh steht auf der Weide. Strahlenwolken, unsichtbar, die das Land verheeren, Strahlentode, nuklear, da muß man sich doch wehren // Was sich da zusammenbraut, darf es niemals geben, unser Dorf wird ausgebaut, wir setzen auf das Leben. Kirchenbau und Freundschaftshaus, Windrad, Kollektoren, treibt die Spekulanten raus, hier gibt es nichts zu bohren.