Fader Beigeschmack

Politisches Handeln ist auf Entscheidungen und Steuerungsmechanismen ausgerichtet, die wertebildend sind und das dauerhaft gedeihliche Zusammenleben von Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen und Interessenslagen verbindlich regeln. Maßgeblich für das Ansehen von politischen Entscheidungsträgern (w/i/m) in der Bevölkerung ist, dass diese glaubhaft sind, d.h. zu ihrem Wort stehen. Die Reputation der Politikerinnen und Politiker hängt (auch) davon ab, wie die von ihnen getragenen Beschlüsse in der Praxis (Realität) umgesetzt werden.

Vielleicht ist es übertrieben, den Hamburger Flughafen einen rechtsfreien Raum zu nennen. Aber wenn es um das Thema Fluglärm geht, kommt das der Sache nahe“ ist es in der Zeit vom 8. Januar 2018 zu lesen. Um diesen gravierenden Missstand zu beenden und für einen angemessenen Interessensausgleich zwischen dem Flughafenbetreiber einerseits und den vom Fluglärm und Flugdreck betroffenen Bürger*innen andererseits zu sorgen, hat der BUND-Hamburg im Oktober 2017 die Volkspetition „Nachts ist Ruhe – Fair für alle, gut für Hamburg“ mit 12.700 gültigen Stimmen in die Hamburgische Bürgerschaft eingebracht. Fortan waren die Damen und Herren Abgeordnete gehalten, sich mit dem Für und Wider eines Nachtflugverbotes (werktags in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 22 Uhr bis 8 Uhr) intensiv zu befassen …

Abb. 1: Die Stärke einer Demokratie zeigt sich insbesondere im Umgang mit der Wahrung der Bedürfnisse von Minderheiten. Acht von zehn Hamburgerinnen und Hamburger nutzen den „Helmut Schmidt-Airport“ ohne selbst durch dessen Betrieb in ihrem täglichen Leben beeinträchtigt zu werden. Von diesen Leuten ist häufig zu hören, dass der Flughafen (angeblich) „zuerst da war“ . Vergessen wird dabei, dass wir nicht mehr in der Kaiserzeit leben und dass heutige Betriebsgenehmigungen und Planfeststellungsbeschlüsse auch für die Luftverkehrswirtschaft verbindlich gelten. Darin enthaltene Bestimmungen zum Schutz der Bevölkerung (insbesondere Nachtflugbeschränkung und Bahnbenutzungsregeln) sind daher vollumfänglich zu beachten!

Die Umsetzung des Volkspetitions-Auftrages erfolgte in mehreren Schritten, die es lohnt, in Ruhe nachzulesen bzw. -zuhören:

Am Ende dieses langen Prozesses stand eine ablehnende Entscheidung, mehrheitlich getroffen mit den Stimmen der Abgeordneten der Fraktionen von SPD, GRÜNEN und FDP gegen die Stimme des Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE bei Enthaltung der Abgeordneten der Fraktionen von CDU und AfD. Der Antrag der Volkspetition wurde als nicht abhilfefähig erklärt. Der dringende Appell, dem überbordenden Fluglärm zumindest ein Stück weit Einhalt zu gebieten, blieb ungehört.

Abb. 2: Plenarsaal der Hamburgischen Bürgerschaft. Hier werden Entscheidungen gefällt, die dem Allgemeinwohl dienen sollen und das Leben von zehntausenden Bürgern maßgeblich positiv beeinflussen können. Allzu oft dominiert jedoch die PfeffersackMentalität, bei der der (angebliche) wirtschaftliche Nutzen weit überhöht dargestellt und der tatsächliche Schaden an Mensch und Umwelt größtenteils ausgeklammert wird

Am 7. Dezember 2018 meldete das Hamburger Abendblatt „Fluglärm: Senat informierte falsch – mit gravierenden Folgen: Im Mai 2018 befasste sich der Umweltausschuss mit der Petition. Dabei sagte Umweltstaatsrat Michael Pollmann ausweislich des Wortprotokolls, die Stadt könne die Betriebsgenehmigung gar nicht ändern. „Das kann man nicht machen“, so Pollmann. Bei einer Sitzung am 6. September empfahl der Umweltausschuss der Bürgerschaft auf Grundlage dieser Aussage, die Volkspetition als „nicht abhilfefähig“ abzulehnen. Erst eine Woche danach und mehr als drei Monate nach seiner Aussage räumte Umweltstaatsrat Pollmann in einem Brief an die Ausschussvorsitzende Birgit Stöver (CDU) ein, dass seine Einschätzung „so nicht zutreffend“ gewesen sei. Die Stadt könne eine Betriebsgenehmigung sehr wohl widerrufen. Er bedauere seine „unzutreffende“ Aussage und wolle sich dafür „ausdrücklich entschuldigen“, so Pollmann. Obwohl also der Umweltausschuss die Ablehnung der Petition aufgrund einer zentralen Fehlinformation empfohlen hatte, folgte die Bürgerschaft ihm – und wies die Volkspetition zum Schutz gegen Fluglärm am 26. September zurück.“

Am selben Tag meldet der NDR „Petition gegen Fluglärm vorschnell abgelehnt? – Fluglärm-Gegner fordern, dass über die bereits abgelehnte Petition für ein Nachtflugverbot am Hamburg Airport erneut beraten wird. Der Senat habe vorher falsch informiert.“

Von der Vorsitzenden des zuständigen Umwelt- und Energieausschusses, Birgit Stöver (CDU), stammt in diesem Zusammenhang folgende Aussage: „Eine Änderung der Beschlusslage ergibt sich nicht. Gemäß § 61 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft haben die Ausschüsse der Bürgerschaft über die Ergebnisse ihrer Beratungen schriftlich zu berichten und Beschlüsse zu empfehlen. Zwar sollen gemäß Abs. 2 Satz 1 die Berichte so gefasst sein, dass die im Ausschuss vertretenen Meinungen und die Gründe, die zum Beschluss geführt haben, ersichtlich sind, jedoch werden an den Meinungsbildungsprozess keine weiteren Anforderungen gestellt, insbesondere ist eine etwaige Fehlinformation der Abgeordneten durch den Senat für die Wirksamkeit des Beschlusses nicht relevant. Überdies spricht der Ausschuss der Bürgerschaft sodann lediglich eine Empfehlung aus – Die Bürgerschaft ist durch diese Empfehlung in keiner Weise gebunden, sondern völlig frei in ihrer Entscheidung.“

Es stellt sich die Frage, warum erst die umfangreichen Sachverhaltsermittlungen stattgefunden haben, wenn am Ende „völlig frei“ die Entscheidungen gefällt werden …

Fazit:

Die vom Fluglärm und Flugdreck betroffenen Bürgerinnen und Bürger wurden verschaukelt. Der Umweltausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft trifft eine formal-juristische Entscheidung. Diese basiert im Wesentlichen auf einer (fehlerhaften) Auskunft des Senats. Nach eingehender Prüfung widerruft der Senat diese Auskunft und kehrt sie genau ins Gegenteil um. Diese Nachricht wird von der Vorsitzenden des Umweltausschusses jedoch als „bloße redaktionelle Änderung“ gegenüber der Bürgerschaft transportiert. Da im Plenum der Bürgerschaft vor der Abstimmung nur eine Kurzdebatte zu der BUND-Volkspetition durchgeführt wurde, erfolgte dort faktisch eine Entscheidung aufgrund einer elementaren Fehlinformation.

Wenn dies nicht Anlass genug ist, die überfällige ausführliche Bürgerschaftsdebatte zum Thema „Einführung und Umsetzung eines Nachtflugverbotes am innerstädtisch gelegenen Hamburger Verkehrsflughafen“ nachzuholen, bleibt ein mehr als fader Beigeschmack. Es würde sich der Eindruck festsetzen, dass es egal ist, wie die tragenden inhaltlichen Argumente für die Einführung eines echten Nachtflugverbotes am „Helmut Schmidt-Airport“ sind; die heilige Kuh „Flughafenbetrieb“ darf auf keinen Fall angetastet werden!

Was für ein Pyrrhussieg der Luftverkehrslobby …