Vier Nächte im Juli …

Im Zusammenhang mit dem G20-Treffen hatte die kommerzielle Betreibergesellschaft des innerstädtisch gelegenen Verkehrsflughafens „Helmut Schmidt“, die Flughafen Hamburg GmbH (FHG), zur Abwehr „unschöner Bilder“ von gestrandeten Flugreisenden auf Feldbetten im Abfertigungsgebäude eine Pauschalerlaubnis für nächtliche Starts und Landungen bis 1 Uhr bei der Hamburger Fluglärmschutzbeauftragten beantragt. Diesem Wunsch wurde – trotz inhaltlich kontrovers geführter Diskussion in der fachlich beratenden Fluglärmschutzkommission (FLSK) – durch den zuständigen Umweltsenator nachgegeben. Dass dann ganz andere G20-Bilder um die Welt gingen, ist ein anderes Thema …

Im Hamburger Abendblatt (HA) vom 08.07.17 gibt eine FHG-Sprecherin von sich, dass „kein Linienflugzeug die vorsorglich beantragte Verlängerung der geltenden Verspätungsregel um eine Stunde bis 1 Uhr in Anspruch nehmen musste. Ohnehin sei der reguläre Flugbetrieb am Donnerstag und Freitag absolut reibungslos verlaufen.“ Am 10.07.17 relativiert das HA die obige Aussage dahingehend, dass es im „normalen Linienflugverkehr zu keinen signifikanten Einschränkungen oder Verspätungen gekommen ist“.

Nachfolgend eine Auflistung des angeblich „reibungslosen Flugbetriebes“ in den Nächten von Do., den 06.07. bis So., den 09.07.17:

Abb.: Nachtflugbewegungen während des G20-Treffens am innerstädtisch gelegenen Verkehrsflughafen „Helmut Schmidt“ zwischen 23 Uhr und 6 Uhr

Insgesamt haben in den „Gipfelnächten“ (mindestens) 51 Flugbewegungen im Zeitraum zwischen 23 Uhr und 6 Uhr stattgefunden. Davon entfallen 30 auf Linien- und Touristikflüge, 10 auf Regierungs- und Militärflüge sowie 11 auf Helikopterflüge (zumeist durch nationale und internationale Polizei). Von einem „absolut reibungslosen“ Flugbetrieb zu sprechen – so wie die Flughafensprecherin – zeugt entweder von grenzenloser fachlicher Unkenntnis oder ungenügender Empathie und mangelhaftem Mitgefühl. Die HA-Redakteure haben mit ihrem Signifikanzhinweis (ungewollt?) auf das Kernproblem hingewiesen: Durchschnittlich 7,5 nächtlich verspätete Linien- und Touristikflieger stellen rein statistisch betrachtet mittlerweile keine Besonderheit (mehr) da. Materiell jedoch ist es ein Skandal, dass penetrant das offizielle Ende der Betriebszeit von 23 Uhr missachtet wird – trotz sog. „Pünktlichkeitsoffensive“.

Zwischenfazit: In JEDER Nacht wird am Hamburger Verkehrsflughafen „Helmut Schmidt“ gegen die gesetzlich besonders geschützte Nachtruhe, die betriebseigene Nachtflugbeschränkung und/oder die Bahnbenutzungsregeln verstoßen. Es reicht nicht, „Punktepläne und Pünktlichkeitsoffensiven“ zu Papier zu bringen. Die politisch und betreiberseitig zugesagten Belastungsreduzierungen müssen gelebt werden!