Flugtönende Repliken 2019

Die Bürgerinitiativen für Fluglärmschutz in Hamburg und Schleswig-Holstein (BAW) setzen sich bundesländerübergreifend für eine nachhaltige Reduzierung der luftverkehrsbedingten Belastungen – verursacht durch den Betrieb des innerstädtisch gelegenen Hamburger Verkehrsflughafens „Helmut Schmidt“ – ein. Nach 2017 und 2018 stand 2019 das Thema „Fliegen und Gesellschaft“ im Zentrum der Ausarbeitungen. Hierbei wurde erstmalig auch der durch den Luftverkehr entstandene finanzielle Gesundheits-, Umwelt- und Klimaschaden ermittelt. Weitere wichtige Punkte waren die unzureichende Beachtung der Schutzbestimmungen für die Bevölkerung (Nachtflugbeschränkung und Bahnbenutzungsregelung) sowie die Interessenskonflikte zwischen Betreibergesellschaft, Mehrheitseigentümervertretung, Politik und Verwaltung.

Januar

Die Liste an Versuchen der Politik, Verwaltung sowie dem kommerziellen Flughafenbetreiber (FHG), dass am innerstädtisch gelegenen Hamburger Verkehrsflughafen bestehende Belastungsübermaß einzudämmen, ist ebenso lang wie erfolglos: 10 Punkte-Plan, 16 Punkte-Plan, „Pünktlichkeitsoffensive“, Entgeltnovellierung, Gewinnabschöpfungsverfahren, Ordnungswidrigkeitsverfahren, Bearbeitungsgebühr, 21 Punkte-Plan und zuletzt 25 Punkte-Plan. Die Missachtungen der bestehenden Schutzbestimmungen für die Bevölkerung (Nachtflugbeschränkung und Bahnbenutzungsregelung) haben trotzdem immer weiter zugenommen. Oder dienten die Maßnahmen am Ende gar nicht der Belastungsreduzierung, sondern nur der Suggestion der Bevölkerung?

„Fliegen für den Klimawandel“ ist eine bissig-ironische Plakat-Aktion, die Anfang des Jahres in der Hamburger Innenstadt zu sehen war. Fest steht: Wer fliegt, schädigt Umwelt und Klima überproportional. Es wird Zeit, dass „Flugscham“ auch in Hamburg eine angemessene Bedeutung erlangt. Das Flugverkehrsverhalten der Hamburger Bevölkerung muss sich ändern: Rund 80 % des klimaverträglichen Kohlendioxid-Jahresbudgets verbraucht die Hamburger Bevölkerung durch die Vielfliegerei. Mit rund 70 % sind Freizeitflüge der Hauptreisegrund. Bei rund 20 % aller Flüge handelt es sich um Kurzstreckenflüge mit weniger als 500 km Distanz. Diese können bequem per Bahn oder Bus absolviert werden.

Februar

Wie der jetzige Flughafenausbau – verbunden mit den Emissionssteigerungen – zu den Zielen des Hamburger Klimaplans passen soll, ist mehr als fraglich. Die kurzfristige Befriedigung des preisgetriebenen Mobilitätsinteresses darf nicht länger Leitlinie des Hamburger Senats sein. Etwas mehr Flugscham – begründet durch die ökologische Verwerflichkeit von Flugreisen – ist angemessen; dann klappt es auch mit den Klimaschutzzielen!

Die politische Debatte um den Klimaschutz hat in Hamburg deutlich an Fahrt aufgenommen. Zu Recht rückt dabei die Schadrolle des Luftverkehrs immer weiter in den Vordergrund. Der weltweite Kerosinverbrauch ist in den vergangenen Jahren dramatisch gestiegen. Für das Jahr 2019 wird mit einem Verbrauch von 367 Milliarden Liter Kerosin gerechnet. Bei der Verbrennung wird mehr als eine Milliarde Tonnen klimaschädliches CO2 in die Atmosphäre ausgestoßen! Der Anstieg der CO2-Emissionen im Flugverkehr stellt eine wesentliche Ursache dar, weshalb die Klimaschutzziele verfehlt werden.

März

Das Übermaß an nächtlichen Starts und Landungen am „Helmut Schmidt-Airport“ ist Beleg, dass die Flughafen-Entgeltordnung mit den Zuschlägen für Nachtfüge weiterhin unzureichend im Hinblick auf die Entfaltung einer hinreichenden Schutzwirkung ist. Erneut zeigt sich, dass die einzige wirksame Schutzmaßnahme für die Bevölkerung die Einführung eines echten Nachtflugverbotes zwischen 22 Uhr und 06 Uhr ist. Ein derartiges Nachtflugverbot – so wie auch vom BUND gefordert – ist gleichsam zielführend wie verhältnismäßig. Lediglich 6 % der bisherigen Betriebszeit wären beschnitten; jedoch könnten bis zu 250.000 Bürgerinnen und Bürger endlich acht Stunden fluglärmfrei schlafen.

Da die Interessen der Haupteigentümerin des „Helmut-Schmidt-Airports“ alleinig durch die Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement (HGV) vertreten werden, dominieren die Wirtschaftszwänge über dem Wohl der Allgemeinheit. Aus einem planfeststellungspflichtigen Vorgang mit umfassender Umweltverträglichkeitsprüfung wird dann schnell eine schlichte Plangenehmigung. In Bezug auf die gravierenden Interessenskonflikte beim Betrieb des Hamburger Verkehrsflughafens scheint jedoch „No Compliance, please“ das vorherrschende Motto zu sein.

Obwohl allen Beteiligten klar ist, dass der Luftverkehr an seine Grenzen stößt, soll der bundesdeutsche Luftverkehr jährlich um weitere vier Prozent steigen. Aussagen zur Umweltschädlichkeit des Fliegens werden konsequent vergessen. Maßnahmen zur Eindämmung des Luftverkehrs bleiben kategorisch ausgeklammert. Da standen sie, die geistig gestrigen Männer sowie Frauen und versuchten verkrampft ihrem Lieblingsspielzeug die Absolution zu erteilen – es ist höchste Zeit, dass diese Leute abgewählt bzw. abberufen werden. Denn es gilt die Maxime: Not Flydays, but Fridays for Future!

April

Erstmalig wird mit der vorgelegten Fluglärm-Folgekostenberechnung zumindest ein Teil der externen Umweltkosten des „Helmut Schmidt-Airports“ offengelegt. Bisher wurde vom Flughafenbetreiber und von den Verantwortungsträgern in Politik und Verwaltung lediglich der monetäre Gewinn durch den Passagier- und Frachttransport betrachtet. Nunmehr ist klar, dass bei der jährlichen Flughafenbilanz auch immer die verursachten Lärmkosten mit angegeben werden müssen. Außerdem ist – gleichsam zur Verschmutzungsabgabe bei Abwasser und Abluft – durch den Flughafenbetreiber eine Lärmabgabe an die Stadt Hamburg sowie das Land Schleswig-Holstein zu entrichten.

Mai

„Welterschöpfungstag“, „Weltüberlastungstag“, „Ökoschuldentag“ oder „Erdüberlastungstag“ – alles Bezeichnungen dafür, wie liederlich die Menschen mit dem ihnen anvertrauten Planeten umgehen. Infratest dimap hat in diesem Zusammenhang ermittelt, dass 85 % der Befragten der Ansicht sind, dass ohne Einschränkungen in den Lebensstil der Klimawandel nicht zu stoppen ist. Dass Deutschland gerade beim Klimaschutz mit gutem Beispiel voran gehen soll, sagen 81 % der Befragten. Schizophren ist, dass 68 % der Personen jedoch die Pflicht zum Klimaschutz vorwiegend bei Dritten und weniger bei sich selbst sehen. Insofern lehnen auch 62 % die Einführung einer CO2-Steuer ab. Der Billigflug zum Ballermann könnte ja teurer werden …

Die große Mehrheit der Menschheit ist noch nie geflogen – aber die kleine Minderheit, die regelmäßig fliegt, schadet der Umwelt mit ihrem egoistischen Handeln extrem. Der Betrieb des Hamburger Verkehrsflughafens hat im Jahr 2018 einen Klimaschaden von 154 Mio. Euro verursacht. Allein aufgrund der Aufhebung des Verursacherprinzips ist es möglich, Flugpreise von wenigen Cent pro Kilometer anzubieten. Dass dies sittenwidrig ist, stört die Entscheidungsträger (w/i/m) in Politik und Verwaltung kaum. Da Umweltverschmutzung „nicht sexy“ ist und die Flugreisenden nicht verschreckt werden sollen, finden sich keine offiziellen Zahlen zur tatsächlichen Umweltbelastung des Flughafenbetriebes; geschweige, den damit einhergehenden externen Umweltkosten.

Juni

Die Luftverkehrsbranche erwartet für die nächsten Jahrzehnte ein jährliches Wachstum von 4,3 % – dies wird nicht ohne gravierende negative Folgen für die Umwelt bleiben: Die Effizienzgewinne beim Treibstoffverbrauch und die Steigerung bei der Transportkapazität sowie dem Auslastungsgrad der Flugzeuge werden durch die sehr hohen Wachstumsraten in der Luftfahrt bei weitem übertroffen. Die Umherfliegerei wird in Deutschland staatlich hoch subventioniert, anstatt die Luftverkehrsbranche für ihre Umweltschäden konsequent zur Rechenschaft zu ziehen. Eine Studie der Europäischen Kommission belegt, dass allein durch die Besteuerung von Kerosin in Europa die Flugemissionen um 11 % reduziert werden könnte – ohne negative Auswirkungen auf Arbeitsplätze oder die Wirtschaft!

Juli

Für das Jahr 2019 ist ein auffälliger Rückgang bei den nächtlich verspäteten Starts und Landungen von Linien- und Touristikflügen am innerstädtisch gelegenen Hamburger Verkehrsflughafen „Helmut Schmidt“ gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Das Gesamtniveau ist jedoch weiterhin wesentlich zu hoch. Besonders kritisch zu werten ist, dass der weitaus größte Teil der Flüge nicht hätte stattfinden dürfen, da die Verspätungen vermeidbar waren. Im Grunde genommen stellt der festgestellte Rückgang den Beleg für die Vermeidbarkeit dar. Mit (vergleichsweise) einfachen Managementmaßnahmen konnte ein wesentlicher Schritt zur Eindämmung erzielt werden. Es bleibt daher abzuwarten, ob es sich beim Licht am Ende des Tunnels tatsächlich um den Ausgang handelt oder um einen entgegen kommenden Zug.

Anfang des Monats hat das Hamburger Abendblatt den derzeitigen Geschäftsführer des Hamburger Verkehrsflughafens, Michael Eggenschwiler, interviewt und in bemerkenswert unkritischer Weise dem Flughafen-Chef ausgedehnten Spielraum zwischen Wunsch und Wirklichkeit eingeräumt. Objektivität und Faktentreue sind in diesem Spannungsfeld leider wesentlich zu kurz gekommen. Der Initiativkreis „Klima- und Fluglärmschutz im Luftverkehr für Hamburg und Schleswig-Holstein (IK)“ hat sich mit dem Luftfahrtexperten Martin Mosel zur Entwicklung des innerstädtisch gelegenen Flughafenstandortes getroffen und ihm gleichsam Fragen zur Passagierluftfahrt im Allgemeinen sowie speziell in Hamburg gestellt.

Das Treibhausgasziel der Luftfahrtbranche ist ein CO2-neutrales Wachstum ab 2020, jedoch keine absolute Emissionsminderung. Erreicht werden soll dies, indem die Fluggesellschaften weltweit CO2-senkende Klimaschutzprojekte finanzieren, mit denen in entsprechender Größenordnung die Emissionen aus dem zusätzlichen Luftverkehr (auf dem Papier) ausgeglichen werden. Umwelt- sowie Klimaschutzexperten bemängeln, dass das vorgesehene System die Belastungsart und den -ort von der Kompensationsart und dem -ort trenne (Entkoppelung), keinen Reduktionsmechanismus enthalte und wesentlich zu spät komme. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass durch CORSIA lediglich die direkten CO2-Emissionen erfasst werden. Diese machen jedoch nur einen Teil des Strahlungsantriebs des Flugverkehrs aus, der für den Effekt auf die Klimaerwärmung maßgeblich ist. Kurzum: CORSIA dient dem Greenwashing des kommerziellen Luftverkehrs, nicht jedoch dem Klimaschutz!

August

Der „Bund Deutscher Luftverkehrslobbyisten“ (BDL) ist sich der Umweltschädlichkeit des Fliegens bewusst. Aus diesem Grund möchte der BDL erreichen, dass die luftverkehrsbedingten CO2-Emissionen auf null sinken. Hierzu soll das sogenannte Power to Liquid-Verfahren (PTL) eingesetzt werden. Bei der PTL-Technik handelt es sich um ein über 100 Jahre altes Verfahren, das sich aufgrund des immensen Energieaufwandes – und der damit verbundenen sehr hohen Erstellungskosten – nicht durchsetzen konnte. Das PTL-Kerosin stellt somit ein weiteres Luftverkehrsinstrument zum Austricksen des Klimaschutzes dar; vergleichbar zu CORSIA.

Allein die Deutschen Fluggesellschaften benötigten 2017 für ihren Flugbetrieb 10,4 Mrd. Liter Kerosin. Um diesen elektrisch herzustellen, wären ca. 284 TWh Strom erforderlich. Die Summe der regenerativen Energien betrug in Deutschland jedoch „nur“ 221,5 TWh. Um das Ziel eines (weitgehend) klimaneutralen Fliegens zumindest für die Deutschen Fluggesellschaften zu ermöglichen, hätte somit die gesamte innerhalb Deutschland produzierte Menge an regenerativer Energie nicht ausgereicht; der Deckungsgrad hätte lediglich bei 78 % gelegen! Und für alle anderen Nutzungen hätten dann nur Braun- und Steinkohle- sowie Atomstrom zur Verfügung gestanden bzw. die Nutzer hätten komplett im Dunklen gestanden. Aber Hauptsache es kann „grün“ geflogen werden!

September

Im Gastbeitrag des Hamburger Abendblattes vom 31.08.19 meint Herr Prof. Dr. Lüder Gerken vom Freiburger Centrum für Europäische Politik, dass ein Verzicht auf eine Flugreise von Deutschland nach Spanien oder Griechenland kein Gramm Kohlendioxid einsparen würde. Die Flugpassagiere sollen weiterhin durch Europa jetten und sich dabei kein schlechtes Gewissen einreden lassen. Als „Begründung“ für seine krude CO2-Emissionsthese führt Herr Gerken den europäischen Emissionshandel (EU-ETS) an. Von den im EU-ETS betriebenen Treibhausgas-Verschmutzungszertifikaten des Luftverkehrs werden jedoch 85 % kostenlos zugeteilt, d.h. verschenkt! Dies hat zur Folge, dass innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums innerhalb von fünf Jahren der luftverkehrsbedingte CO2-Schadstoffausstoß um 9 % angestiegen ist, anstatt den Pariser Klimaschutzzielen folgend zu sinken.

Die externen Gesundheits-, Umwelt- und Klimakosten bilden als Geldbetrag die negativen Begleiterscheinungen des Verkehrs ab. Die verursachergerechte Internalisierung der externen Kosten stellt daher einen wichtigen Nachhaltigkeitsaspekt dar. Die höchsten durchschnittlichen externen Kosten fallen mit 12,77 Cent pro Personenkilometer beim Inlandsluftverkehr an. Der innerhalb Deutschlands stattfindende Luftverkehr verursacht pro Jahr externe Kosten in Höhe von 1,3 Mrd. Euro; etwas mehr als die Hälfte davon ist auf die Klimakosten zurückzuführen. Allein dadurch, dass im vergangenen Jahr 5,2 Mio. Passagiere – aus welchen (nichtigen) Gründen auch immer – anstatt mit der Bahn zu reisen vom Hamburger Verkehrsflughafen innerhalb Deutschlands geflogen sind, ist ein zusätzlicher Schaden von 253 Millionen Euro entstanden. Um diesen zu begleichen, muss die Allgemeinheit einspringen.

Die ökologischen Belastungsgrenzen des Planeten – deren Überschreitung die Stabilität des Ökosystems und die Lebensgrundlagen der Menschheit insgesamt gefährdet – sind weit überschritten. Der Umfang des persönlichen ökologischen Fußabdruckes wird maßgeblich durch das Ausmaß der „Umherfliegerei“ bestimmt. Die große Mehrheit der Menschheit ist noch nie geflogen – aber die kleine Minderheit, die regelmäßig fliegt, schadet der Umwelt mit ihrem egoistischen Handeln extrem. Einziges sinnhaftes Gegenmittel ist: Konsequent am Boden bleiben!

In der kommenden Woche wird am Oberverwaltungsgericht zur Bahnbenutzungsregelung am Hamburger Verkehrsflughafen verhandelt; gegebenenfalls wird sogar Recht gesprochen. Die Ausgangslage stellt ein klassisches „David gegen Goliath“ dar. Auf der einen Seite stehen die vom überbordenden Fluglärm betroffenen und unter den ständigen Regelmissachtungen leidenden Bürgerinnen und Bürger; auf der anderen Seite die DFS GmbH, der kommerzielle Flughafenbetreiber und die Hamburger Wirtschaftsbehörde. Viel wird davon abhängen, ob die Richter schlicht den Ausführungen der Beklagten glauben wollen oder ob sie sich ein eigenes Bild vom Sachverhalt machen möchten …

Oktober

Zur Erreichung eines hinreichenden Interessensausgleiches zwischen den direkten und indirekten Belastungsverursachern einerseits und den vom überbordenden Fluglärm und Flugdreck leidenden Bürgern andererseits, sind folgende Punkte umzusetzen: (1) Direkte Vertretung der Belange der vom Fluglärm und Flugdreck betroffenen Bürgerinnen und Bürger in den Gremien / Organen der HGV, HMG, FHG. (2) Einführung von Einvernehmensrechten (mindestens jedoch Benehmenspflichten) bei der Erstellung von Leitbildern bzgl. der Flughafenentwicklung. (3) Gleichrangige Stellungnahmemöglichkeiten zu denen der FHG bei Senats- und bezirklichen Anfragen sowie bei Anhörungen in den Fachausschüssen der Hamburgischen Bürgerschaft. (4) Finanzierung einer Geschäftsstelle (mit personeller und technischer Ausstattung) sowie einer Rechtsberatung für die vom Fluglärm und Flugdreck betroffenen Bürgerinnen und Bürger durch die FHH. (5) Weitgehende Weisungsrechte der FLSK ggü. der BWVI im Hinblick auf die Erteilung bzw. Fortschreibung der Flughafen-Betriebsgenehmigung. (6) Festschreibung von verbindlichen Belastungs-Reduktionszielen als Ziel der FLSB. (7) Unabhängige Kontrolle der Einhaltung der Schutzbestimmungen für die Bevölkerung (Nachflugbeschränkung und Bahnbenutzungsregelung) in Verbindung mit regelmäßiger Berichterstattung in der FLSK und FLSA.

November

Für den Betrieb des „Helmut Schmidt-Airports“ stellen die Bahnbenutzungsregeln eine Maßnahme zur Minderung der Anzahl an Fluglärmbetroffenen dar. Das Hamburger Oberverwaltungsgericht ist jedoch der Auffassung, dass es aufgrund der bestehenden Bahnbenutzungsregeln keinen konkreten Schutzanspruch für die Fluglärmbetroffenen der einzelnen An- und Abflugrichtungen gibt. Dies steht im Widerspruch zur politischen Willensbekundung, die eine strikte Beachtung aller Bahnbenutzungsregeln fordert. Für einen effektiven Fluglärmschutz müssen daher klar bestimmte Betriebsbeschränkungen in einem Änderungsgenehmigungsverfahren erlassen werden.

Dezember

Klimaschutz im Sinne einer schnellen und umfassenden Reduktion der von Menschen verursachten klimaschädlichen Emissionen ist global eine der wichtigsten Aufgaben der Gegenwart. Es sind daher alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Treibhausgasemissionen zu reduzieren und die Menschen vor den Konsequenzen gravierender Klimaveränderungen zu schützen. Im aktuellen Klima(schutz)plan des Hamburger Senats findet das Thema „Luftverkehr“ jedoch keine hinreichend kritische Betrachtung. Den angestrebten luftverkehrsbezogenen CO2-Reduktionen von 6.235 Tonnen Kohlenstoffdioxid pro Jahr stehen luftseitige CO2-Emissionen von jährlich ca. 928.000 Tonnen gegenüber – Tendenz steigend! Der Hamburger Klima(schutz)plan droht zu scheitern, insbesondere deshalb, weil der Luftverkehrssektor offensichtlich einen privilegierten Schutzbereich darstellt. Hier läuft in Sachen Klimaschutz einiges schief …

Fazit des Jahres 2019:

Fliegen ist und bleibt der mit Abstand umweltschädlichste Massenverkehrsträger. Hieran kann sich nur etwas ändern, wenn endlich die langjährig bestehenden, überhandgenommenen regionalen, nationalen und internationalen Luftverkehrsprivilegien beendet werden. Die durch den Luftverkehr entstehenden externen Gesundheits-, Umwelt- und Klimakosten sind vollumfänglich durch die Verursacher zu tragen.

Der Gewinn des vergangenen Jahres ist die – zumindest in Teilen der Gesellschaft angekommene – Flugscham. Hierbei geht es nicht darum, asketisch auf jeglichen Flug zu verzichten; vielmehr ist die (zumeist sinnarme) Vielfliegerei massiv einzuschränken. Um dies zu erreichen, bedarf es einer umfassenden Aufklärung der Bevölkerung und Vorlebens durch Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens.

Auch im Jahr 2020 wird es notwendig sein, dass über die Aus- und Bewertungen der BAW ein kraftvolles Korrektiv gegenüber den Luftverkehrslobbyisten geleistet wird. Unterstützen Sie uns dabei: personell und finanziell; DANKE!