Eingepreister Regelbruch

Aus gutem Grund gibt es in Deutschland die allgemeine Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr. Diese Vorgabe gewährleistet der Bevölkerung die Möglichkeit auf gesunderhaltenden Schlaf in hinreichender Dauer und Tiefe. Mangelhafter Schlaf erhöht die Wahrscheinlichkeit menschlichen Versagens, die Fehlerhäufigkeit (z.B. im Beruf, Verkehr, Haushalt) nimmt drastisch zu. Andauernder Schlafentzug führt zu schwereren Symptomen wie Apathie, Depressionen und Somnolenz. Eingepreister Regelbruch weiterlesen

Schwarze Schafe

Fluglärm raubt gesunde Lebensjahre. Insbesondere nächtlicher Fluglärm schadet Menschen. Aus diesem Grund hat die damalige Hamburger Behörde für Wirtschaft und Verkehr bereits bei der Erteilung der Betriebsgenehmigung an die Hamburger Flughafen-Verwaltung GmbH am 21. August 1967 betriebliche Einschränkungen und Anordnungen zum Schutz der Bevölkerung festgeschrieben. Demnach gelten die im Luftfahrthandbuch für die Bundesrepublik Deutschland (AIP) aufgeführten örtlichen Flugbeschränkungen. Diese lauten im Hinblick auf das tägliche Betriebsende wie folgt: Starts und Landungen sind in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr unzulässig. Lediglich bei nachweisbar unvermeidbaren Verspätungen von Linien- und Touristikfliegern gilt eine Ausnahmegenehmigung von den Nachtflugbeschränkungen bis spätestens 24 Uhr als erteilt.

Während die aufsichtführende Fachbehörde (BUE) der Auffassung ist, dass „der räumlichen Lage des Flughafens bereits durch einschneidende Nachtflugbeschränkungen (im Vergleich zu den meisten anderen Flughäfen) sowie eine restriktive Handhabung von Ausnahmegenehmigungen Rechnung getragen wird“, zeigen die Flugspurenauswertungen des Deutschen Fluglärmdienstes (DFLD e.V.), dass das vorgegebene Betriebsende immer häufiger missachtet wird (vgl. NoFlyHAM-Beitrag „So selten wie möglich“). Es stellt sich daher die Frage, wer die schwarzen Schafe unter den ca. 60 am Hamburger Verkehrsflughafen „Helmut Schmidt“ tätigen Fluggesellschaften sind, denen das Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger in den An- und Abflugschneisen derart wenig bedeutet, dass sie durch ihre (unzureichende) Flugplanung die nächtlichen Verspätungen mindestens billigend in Kauf nehmen, wenn nicht sogar vorsätzlich (zur eigenen Gewinnmaximierung) herbeiführen? Schwarze Schafe weiterlesen

Ersatzflugplan

Die berechtigte Frage des Bürgerschaftsmitgliedes Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 25.04.2017 „Warum gibt es – im Gegensatz zu den meisten anderen deutschen Flughäfen – in Hamburg seit Kurzem keinen umfassenden Flugplan mehr, der die konkreten Ankunft- und Abflugzeiten umfasst“ lässt der regierende Hamburger Senat unbeantwortet (siehe Drs. 21/8853). Derart mangelhaftes Antwortverhalten ist nicht neu und wurde bereits durch die Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD!) scharf gerügt (HA, 18.04.17).

Was sind die Beweggründe des kommerziellen Betreibers des Hamburger Regionalflughafens „Helmut Schmidt“ (Flughafen Hamburg GmbH – FHG), nur noch tageweise im Internet (ohne Archivfunktion) Start- und Landezeiten anzugeben und ansonsten „planlos“ daher zu kommen? Zum Vergleich: Die Betreibergesellschaft des deutlich größeren Münchener Flughafens (42,6 Mio. Passagiere bei 394.400 Flugbewegungen im Jahr 2016) hat ein derartiges Versteckspiel nicht nötig. Vielleicht liegt es daran, dass es sich hierbei um einen gut geführten, modernen Flughafen handelt … Ersatzflugplan weiterlesen

Verspätungsmaschinerie

Mit dem aktuellen Monatsbericht (März 2017) der Flughafen Hamburg GmbH (FHG) wird mitgeteilt, dass nunmehr auch Air France/KLM die „Gemeinsame Erklärung zum Abbau von Verspätungen nach 23 Uhr am Hamburg Airport“ unterzeichnet hat. Warum ausgerechnet Air France/KLM, fragen sich die nachtfluggeplagte Bürgerin und der nachtfluggeplagte Bürger? Im vergangenen Jahr ist diese Gemeinschaftsfluggesellschaft lediglich sieben Mal zwischen 23 Uhr und 24 Uhr in Hamburg gestartet oder gelandet. Dies entspricht einem Anteil von 0,8 % der vom Deutschen Fluglärmdienst (DFLD e.V.) mittels Flugspurenauswertung erkannten 781 Nachtflugbewegungen in diesem Zeitraum. Soll der Öffentlichkeit hier eine „weiße Salbe“ verabreicht werden? Verspätungsmaschinerie weiterlesen

Malusflieger

Bei politischen Anfragen rund um das streitige Thema „Luftverkehr in der Hamburger Metropolregion und seine Belastungen für die Bevölkerung“ antwortet der regierende Senat der Hamburger Bürgerschaft zumeist auf Grundlage von Auskünften des kommerziellen Flughafenbetreibers (Flughafen Hamburg GmbH – FHG) – deren geschäftstüchtige Hauptanteilseignerin die Stadt selbst ist. Interessenskonflikte dahingehend, dass der Zustandsstörer (FHG) „Angaben in Eigenkontrolle“ tätigt, werden nicht gesehen. Umgekehrt wird jedoch wiederholt versucht, unabhängig erhobene Daten Dritter als „unseriös“ abzutun. Hiergegen wird sich zu Recht zur Wehr gesetzt. Malusflieger weiterlesen