10 Jahre BAW HH|SH

Der Betrieb des innerstädtisch gelegenen Hamburger Verkehrsflughafens „Helmut Schmidt“ – inmitten einer dicht besiedelten Metropolregion – bedingt die umfassende Rücksichtnahme auf die vom Fluglärm und Flugdreck betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowohl im Nahbereich um den Flughafen als auch in den An- und Abflugschneisen bis weit in das Umland hinaus. Die strikte Einhaltung der gesetzlich festgeschriebenen Schutzbestimmungen für die Bevölkerung (Nachtflugbeschränkung, Bahnbenutzungsregelung) ist hierfür eine zwingende Grundvoraussetzung!

Fluglärm und Flugdreck rauben gesunde Lebensjahre und lassen unsere Kinder schlechter lernen. Darüber hinaus besteht aufgrund der Klimakrise die gesellschaftliche Verpflichtung, den Luftverkehr dauerhaft auf das zwingend notwendige Minimum zu reduzieren. Denn: Herumfliegen ist und bleibt die mit Abstand klimaschädlichste und unsozialste Mobilitätsform! Wir brauchen einen gerechten Übergang (Transformation) weg vom Luftverkehr hin zur klimafreundlichen sozial gerechten Mobilität! Nicht erst 2035, auch nicht erst nicht 2050, sondern jetzt!

BAW HH|SH: Ehrenamtlicher Einsatz für die Beendigung der Privilegien des Luftverkehrs!

BAW HH|SH: Ehrenamtlicher Einsatz für die Beendigung der Privilegien des Luftverkehrs!
Gratulation an die BAW HH|SH zum Zehnjährigen!

Die BAW HH|SH besteht aus ehrenamtlichen Mitgliedern, die ihre Tätigkeiten für die Reduzierung der Belastungen des Luftverkehrs auf eigene Kosten und in ihrer Freizeit bestreiten. Wirksames Handeln und Erfolge hängen – wie bei jeder Bürgerinitiative – so auch bei der BAW vom Engagement einer zielorientierten und großen Anzahl von Mitstreitern ab. Spenden oder auch andere Formen der Unterstützung vergrößern die Möglichkeiten, auf das Geschehen Einfluss zu nehmen, den Luftverkehr nachhaltig zu reduzieren und damit auch den Klimaschutz sowie die Lebensqualität in den An- und Abflugschneisen deutlich zu verbessern.

Bei Interesse wenden Sie sich gerne an: info@baw-fluglaerm.de

 

Kernproblem: Billigflieger

Das Prinzip der Billigfluggesellschaften stammt aus den USA und wurde dort von Southwest Airlines 1971 eingeführt. Innerhalb Europas übernahm Ryanair dieses Geschäftsmodell im Jahr 1991. Es gibt keine allgemeingültige Definition einer Billigfluggesellschaft, jedoch zahlreiche Merkmale, die auf einen Billigflieger hinweisen:

  • Aggressive Preispolitik, verbunden mit penetranter Werbung
  • Lockangebote mit sittenwidrigen Preisen unterhalb der Kostenschwelle
  • Geringer Organisationsgrad der Mitarbeiter in Gewerkschaften
  • Umgehung von Tarifverträgen
  • Unterdurchschnittliche Bezahlung der Angestellten
  • Grenzüberschreitendes Sozialdumping und Vermeidung von Sozialabgaben
  • Überdurchschnittlicher Anteil an saisonalen und atypischen Beschäftigungsverhältnissen
  • Überdurchschnittlicher Anteil an Scheinselbstständigen
  • Überdurchschnittliche Arbeitsdichte und Ausweitung ungeregelter Arbeitszeiten
  • Besatzung nur in der gesetzlich geforderten Mindeststärke
  • Manuelle Gepäckverladung (Ablehnung von Rollcontainern)
  • Direkter Passagierein- und -ausstieg (Ablehnung von Passagierbrücken)
  • Minimale Standzeiten ohne Puffer, kaum Pausenzeiten für die Besatzung
  • Gepäckaufgabe sowie Essen und Trinken nur gegen Bezahlung
  • Sitzplatzreservierung nur gegen Aufpreis
  • Verweigerung von Regressansprüchen
  • Überhöhte Stornogebühren
  • Missachtung regionaler Standards zum aktiven Lärmschutz

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