Vermeidbar verspätete Nachtflüge am Hamburg Airport

Die Liste an Versuchen von Politik, Verwaltung sowie des kommerziellen Flughafenbetreibers, das am innerstädtisch gelegenen Hamburger Verkehrsflughafen „Helmut Schmidt“ bestehende Belastungsübermaß (Fluglärm und Flugdreck) einzudämmen, ist ebenso lang wie erfolglos:

  • „10 Punkte-Plan“ der Hamburgischen Bürgerschaft vom April 2014
  • „16 Punkte-Plan“ der Hamburgischen Bürgerschaft vom Januar 2015
  • „Pünktlichkeitsoffensive“ der Flughafen Hamburg GmbH vom Mai 2016
  • Entgeltnovellierung der Flughafen Hamburg GmbH vom Juni 2017
  • Gewinnabschöpfungsverfahren der Hamburger Umweltbehörde vom März 2018
  • Bearbeitungsgebühr der Hamburger Umweltbehörde vom Juli 2018
  • „21 Punkte-Plan“ des Hamburger Senats vom September 2018
  • „25 Punkte-Plan“ von Bund, Ländern und Luftverkehrswirtschaft vom Oktober 2018

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BAW-Gezwitscher zur Senatsbildung in Hamburg …

Beiträge der Bürgerinitiative für Fluglärmschutz in Hamburg und Schleswig-Holstein (BAW) zur nachhaltigen Reduzierung der luftverkehrsbedingten Belastungen; speziell des „Helmut Schmidt-Airports“:

Abb.: Das Übermaß des Luftverkehrs – zumindest vor der SARS CoV2-Pandemie – zeichnete sich sprichwörtlich am Himmel ab!Foto: NickyPe, pixabay

 

NoFlyHAM: Vorübergehend geschlossen …

Der (internationale) Luftverkehr hat maßgeblich zur rasanten, globalen Ausbreitung der Coronavirus-Pandemie (SARS CoV-2) beigetragen. Zahlreiche Covid-19 Erkrankungen lassen sich auf den unkontrollierten Reiseverkehr zurückführen. Die Informationen überschlagen sich aktuell förmlich. Aus gegebenem Anlass schließt daher dieser Blog vorübergehend. Auf dem Laufenden bleiben Sie auf unserem offenen Twitterkanal. Bitte bleiben Sie gesund und helfen in Not geratenen Menschen …

Tagesspiegel: „So hat sich das Coronavirus ausgebreitet

 

 

 

Sie haben die Wahl: Weniger oder (noch) mehr Fluglärm?

Die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg stellt das Landesparlament Hamburgs dar. Zu den Organen der Bürgerschaft gehören die Präsidentin als höchste Repräsentantin der Bürgerschaft, das Präsidium (nebst Ältestenrat), das Plenum, die Fraktionen sowie die Ausschüsse. Das Plenum, d.h. die Vollversammlung aller gewählten Abgeordneten, ist das höchste Beschlussorgan der Hamburgischen Bürgerschaft. Die wichtigsten Funktionen des Plenums sind: Gesetzgebung, Wahl des Ersten Bürgermeisters, Bestätigung des vom Ersten Bürgermeister vorgeschlagenen Senats sowie die Kontrolle des Senats und die Beschlussfassung über den Haushalt (Budgetrecht).

Am 23. Februar 2020 findet die Wahl zur 22. Legislaturperiode statt. Aufgerufen sind insgesamt 1.319.700 Wahlberechtigte ihre Stimmen abzugeben. Jede(r) Wähler(in) hat insgesamt zehn Stimmen; fünf Wahlkreisstimmen für die Direktkandidaten im Wahlkreis und fünf Landesstimmen für Kandidaten auf den Landeslisten. Die fünf Stimmen können bei einer Person oder Partei angehäuft (kumuliert) oder beliebig verteilt (panaschiert) werden. Sie haben die Wahl: Weniger oder (noch) mehr Fluglärm? weiterlesen

Flugtönende Repliken 2019

Die Bürgerinitiativen für Fluglärmschutz in Hamburg und Schleswig-Holstein (BAW) setzen sich bundesländerübergreifend für eine nachhaltige Reduzierung der luftverkehrsbedingten Belastungen – verursacht durch den Betrieb des innerstädtisch gelegenen Hamburger Verkehrsflughafens „Helmut Schmidt“ – ein. Nach 2017 und 2018 stand 2019 das Thema „Fliegen und Gesellschaft“ im Zentrum der Ausarbeitungen. Hierbei wurde erstmalig auch der durch den Luftverkehr entstandene finanzielle Gesundheits-, Umwelt- und Klimaschaden ermittelt. Weitere wichtige Punkte waren die unzureichende Beachtung der Schutzbestimmungen für die Bevölkerung (Nachtflugbeschränkung und Bahnbenutzungsregelung) sowie die Interessenskonflikte zwischen Betreibergesellschaft, Mehrheitseigentümervertretung, Politik und Verwaltung. Flugtönende Repliken 2019 weiterlesen

Ende der Privilegien

Der Begriff „Compliance“ steht für die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen, regulatorischer Vorgaben und die Erfüllung weiterer wesentlicher (z.T. vom Unternehmen selbst gesetzter) ethischmoralischer Standards sowie fachlicher Anforderungen.

Die Notwendigkeit zur Einhaltung gesetzlicher Regelungen durch Unternehmen ergibt sich aus dem Grundsatz, dass Gesetze − auch durch juristische Personen − einzuhalten sind. Unternehmen und Unternehmensverantwortliche sind über die Paragraphen §§ 9, 30 und 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) gefordert, dafür Sorge zu tragen, dass aus dem Unternehmen heraus keine Gesetzesverstöße erfolgen. Werden entsprechende Organisations- und Aufsichtsmaßnahmen nicht oder nur unzureichend ergriffen, können Unternehmensleitung und auch das Unternehmen selbst zu Strafen verurteilt werden, wenn es aus dem Unternehmen zu Gesetzesverstößen gekommen ist. Macht sich somit ein Mitarbeiter / eine Mitarbeiterin eines Unternehmens beispielsweise durch Korruption oder durch die Nichteinhaltung von Genehmigungsbestandteilen strafbar, so drohen dem Unternehmen nicht nur zivilrechtliche Klagen. Vielmehr muss damit gerechnet werden, dass gegen das Unternehmen oder gegen die Unternehmensleitung ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wird, weil den Organisations- und Aufsichtspflichten nicht (hinreichend) nachgekommen wurde. Ende der Privilegien weiterlesen