Pyrrhussieg

Ein Pyrrhussieg ist ein zu teuer erkaufter (Schein-)Erfolg in einer Streitangelegenheit. Hierbei geht der Sieger aus dem Konflikt ähnlich geschwächt hervor wie der Besiegte und kann auf dem (vermeintlichen) Sieg für die Zukunft nicht aufbauen. Genau so wird es dem kommerziellen Betreiber des innerstädtisch gelegenen Hamburger Verkehrsflughafens „Helmut Schmidt“ (Flughafen Hamburg GmbH – FHG) ergehen, nachdem es ihm gelungen ist, die rot-grüne Mehrheit des Umweltausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft auf seine Seite zu ziehen, um die BUND-Volkspetition „Nachts ist Ruhe – Fair für alle, gut für Hamburg“ abzulehnen (Berichterstattung siehe HA vom 07.09.18 sowie NDR vom 06.09.18). Offiziell heißt es, die Volkspetition sei nicht „abhilfefähig. Warum dies aus mehrfachen Gründen abwegig ist, dazu später …

Abb. 1: Pyrrhus I von Epirus (318 – 272 BC): „Noch so ein Sieg, und wir sind verloren!“ Die innerstädtische Lage des „Helmut Schmidt-Airports“ inmitten einer dicht besiedelten Metropolregion bedingt eine umfassende Rücksichtnahme auf die vom Fluglärm und Flugdreck betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Wenn die in den FHG-Hochglanzbroschüren gebetsmühlenartig vorgetragenen (angeblich)guten nachbarschaftlichen Beziehungen“ derart überstrapaziert werden, wird jeder Schritt, der die (unzulässigen) Besitzstände der FHG weiter zementiert, zum Pyrrhussieg für den Flughafenbetreiber und damit verbunden auch die Haupteigentümerin. Ohne eine Mindestakzeptanz des Flughafenbetriebes wird jedes Planspiel zum Spießrutenlauf. Aus Wut wird Wählerwille (Bezirkswahl 2019, Bürgerschaftswahl 2020). Büste des Pyrrhus aus der Villa dei Papiri von Herculaneum. Museo Archeologico Nazionale, Neapel.

Die Entwicklung des Fluglärm-Belastungsübermaßes (insbesondere während der gesetzlich besonders geschützten Nachtzeit), verbunden mit den permanenten Regelmissachtungen am (im Mehrheitsbesitz der Stadt Hamburg befindlichen) „Helmut Schmidt-Airport“ sind hinlänglich bekannt (siehe z.B. NoFlyHAM-Blogbeiträge „Bedingter Vorsatz“, „Eingepreister Regelbruch“, „Gegen alle Regeln?“).

Auch die den regierenden Senat stellenden Parteien SPD und Grüne haben dies (scheinbar) erkannt. Zumindest könnte dies aus dem einleitenden Absatz ihres am 06.09.18 im Umweltausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft (kurzfristig) als Tischvorlage präsentierten 21-Punkte-Plans zur Reduzierung der nächtlich verspäteten Starts und Landungen außerhalb der offiziellen Betriebszeit (d.h. nach 23 Uhr) geschlossen werden. Dort heißt es: „In den letzten Jahren sind viele Anstrengungen unternommen worden, um die Beeinträchtigungen durch den Hamburger Flughafen zu reduzieren. Gerade vor dem Hintergrund der jüngsten Entwicklungen, insbesondere der Flugverspätungen, muss festgestellt werden, dass hier nun weiter konsequent gegengesteuert werden soll. Der Senat wird daher ersucht, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, eine deutliche Reduzierung der Verspätungen am Hamburger Flughafen im Vergleich zum Jahr 2017 zu erreichen“.

Dass es in den vergangenen fünf Jahren Bemühungen seitens der Politik und Verwaltung gegeben hat, das Belastungsausmaß zu charakterisieren und (homöopathisch) zumindest einem weiteren Belastungszuwachs „entgegenzuwirken“ ist unbestritten. Gleichzeitig muss jedoch festgestellt werden, dass sich trotz „10-Punkte-Plan“ (April 2014), „16-Punkte-Plan“ (2015), „Pünktlichkeitsoffensive“ (Mai 2016), „Entgeltnovellierung“ (Juni 2017) sowie der Einführung der „Bearbeitungsgebühr“ (Juli 2018) die Anzahl nächtlich verspäteter Starts und Landungen von 2013 bis 2018 um 193 % dramatisch erhöht hat. Ein sehr schlechter Schachzug in diesem Zusammenhang ist, einfach die Bemessungsgrundlage (bisher gilt die Senatskennzahl von maximal 550 kommerziellen Flugbewegungen nach 23 Uhr pro Jahr) schlicht auf 1.100 zu verdoppeln. Dies bedeutet, den eigenen Anspruch an die zu erzielende Belastungsentwicklung zu halbieren. Das Jahr 2017 stellt den schlechtesten möglichen Maßstab dar (vgl. NoFlyHAM-Blogbeiträge „Amtshilfe“ und „Alarm“).

Um es klar zu sagen: Aus Sicht der Betroffenen liegt die Relevanzschwelle bei maximal 120 Starts und Landungen von Linien- und Touristikflügen nach 23 Uhr und die entsprechende Toleranzgrenze bei 330 Flugbewegungen.

Abb. 2: Anzahl verspäteter Nachtflüge am innerstädtisch gelegenen Hamburger Verkehrsflughafen „Helmut Schmidt“ in den Jahren 2013 bis 2018 (Auswertungszeiträume jeweils Januar bis August). Seit dem Jahr 2013 haben sich die Starts und Landungen von Linien- und Touristikfliegern zwischen 23 Uhr und 6 Uhr bis heute fast verdreifacht. Trotz der „Reduzierungsbemühungen“ von Politik, Verwaltung und Flughafenbetreiber.

Die Reaktionen auf den erst kurz vor Sitzungsbeginn verteilten rot-grünen „21 Pünktchenplan“ fallen entsprechend deutlich aus:

Die LINKE – vertreten durch den umweltpolitischen Sprecher Stefan Jerschkritisiert: In Hauruck-Manier übergeht die rot-grüne Koalition die demokratischen Rechte der Abgeordneten wie auch der Volkspetent_innen. Zweieinhalb Stunden vor Sitzungsbeginn haben die Regierungsfraktionen ein eigenes, dreiseitiges Papier mit Maßnahmen zum Fluglärmschutz verschickt. Der Opposition wurde jede Möglichkeit genommen, sich intensiv mit den Vorschlägen auseinanderzusetzen. Gleichzeitig erklärt die Koalition die Volkspetition für nicht abhilfefähig. Die Bürgerbeteiligung ist damit von SPD und Grünen einfach überfahren worden. Die von den Regierungsfraktionen vorgelegten Vorschläge zur Reduktion von Flugverspätungen und Fluglärm sind der völlig hilflose Versuch, mit bisher schon untauglichen Mitteln Abhilfe zu schaffen. Als neue Bemessungsgrenze für Verspätungen den Spitzenwert von 2017 einzuführen, ist eine Kapitulation und eine Statistikmanipulation zu Lasten der Fluglärmbetroffenen und auch der Beschäftigten des Flughafens, die immer länger ausharren müssen. Die Linksfraktion wird dieses Kasperltheater zu Lasten von Demokratie und Umwelt nicht mitmachen und weiter auf wirkungsvolle Maßnahmen drängen.“

Die CDU – vertreten durch ihren verkehrspolitischen Sprecher Dennis Thering kritisiert: Nach sechs Jahren Diskussion, einem nicht umgesetzten 10-Punkte-Plan, einem nicht umgesetzten 16-Punkte-Plan und einer erfolgreichen Volkspetition zeigt sich mit dem heute vorgelegten Maßnahmenplan von SPD und Grünen erneut, dass beide nicht in der Lage sind, wirkungsvolle und nachhaltige Maßnahmen umzusetzen. Zwei aktuelle Senatsanfragen (Drs. 21/14059 und 21/13948) zeigen, dass die Belastungen der Anwohnerinnen und Anwohner ungebrochen hoch sind. Von Januar bis einschließlich Juli 2018 kam es zu 43.397 Beschwerden gegen Fluglärm und zu 761 verspäteten Starts und Landungen nach 23 Uhr. Der von SPD und Grünen vorgelegte Maßnahmenplan ist null und nichtig. Er ist ein Schlag ins Gesicht der lärmgeplagten Hamburgerinnen und Hamburger. Durch die rot-grüne Verweigerungshaltung im Kampf gegen den Fluglärm wird die Akzeptanz des innerstädtischen Großflughafens unnötigerweise weiter geschwächt. Der Hamburger Flughafen ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor für unsere Stadt. Deshalb ist es wichtig, dass es endlich zu einem fairen Interessenausgleich zwischen ihm und den Anwohnerinnen und Anwohnern kommt. Aus diesem Grund haben wir den bisher nicht umgesetzten 16-Punkte-Plan entwickelt. Dieser wurde einvernehmlich beschlossen. Warum schafft Rot-Grün es nicht, diesen auch umzusetzen? Die heute vorgestellten Maßnahmen lösen das Problem nicht, sondern sind nur kosmetischer Natur. Die wirklich wichtigen Schritte, wie die Reduzierung der Verspätungen, die strikte Einhaltung der Bahnbenutzungsregeln und die dringend benötigten Lärmpausen werden nicht eingeleitet. Wir als CDU-Fraktion werden auch weiterhin mit Hochdruck gegen die steigende Fluglärmbelastung kämpfen.“

Der BUND Hamburg – vertreten durch seinen Landesgeschäftsführer Manfred Braasch sowie den Sprecher des länderübergreifenden Arbeitskreises „Luftverkehr“ Martin Mosel – kritisiert: „Was Rot-Grün heute vollmundig als Verbesserung des Lärmschutzes am Hamburger Flughafen verkauft hat, ist ein Kniefall vor den Interessen der Fluggesellschaften und der Unternehmensleitung des Flughafens. Die wenigen Vorschläge der Regierungsparteien enthalten dagegen lediglich weitgehend unverbindliche Vorschläge. Damit kann bestenfalls die systematische Umgehung der bereits seit Jahren geltenden Regelungen etwas eingedämmt werden. Die Bürgerschaft hätte heute die Chance gehabt, ein Zeichen zu setzen und den Lärmschutz gegenüber der bisherigen Regelung deutlich zu verbessern. Die Umsetzung geltender Regelungen sei keine Errungenschaft, sondern bestenfalls eine Selbstverständlichkeit. Die dem Thema aufgeschlossenere grüne Fraktion in der Bürgerschaft sei offensichtlich wieder einmal vor dem großen Koalitionspartner eingeknickt. Der BUND will diesen „Schlag ins Gesicht“ für die von Fluglärm betroffenen Menschen auf keinen Fall hinnehmen. In den nächsten eineinhalb Jahren stehen Bezirks- und Bürgerschaftswahlen an. Spätestens dann werden wir die verantwortlichen Politiker wieder mit dem Thema konfrontieren. Außerdem will der BUND sich die aktuelle Betriebserlaubnis und die Bahnbenutzungsregelungen des Flughafens genau anschauen und ggf. rechtliche Schritte prüfen.

Abb. 3: „Nachts ist Ruhe – Fair für alle, gut für Hamburg“. Der aktuell regierende rot-grüne Senat der Hamburgischen Bürgerschaft sieht dies – sehr zum Leid der in den An- und Abflugschneisen sowie im Flughafennahbereich lebenden Bürgerinnen und Bürger – gänzlich anders. Für ihn gilt: Hauptsache die Wirtschaft brummt (hier ist eher „brüllt“ gemeint). An einem Donnerstag (wie passend) wird der Nachtruhe abgeschworen: Diktat der Spaßgesellschaft!

Zurück zur Abhilfefähigkeit: Dies ist ein formal-juristischer Begriff aus dem Eingabe-Bearbeitungswesen der Hamburgischen Bürgerschaft. Er soll dem Petenten vermitteln, dass dem eingereichten Ersuchen nicht abgeholfen werden kann, weil dies rechtlich unzulässig sei. In der Lebenswirklichkeit ist die formale Abhilfefähigkeit von einem Abhilfewillen bzw. einer Abhilfebereitschaft zu unterscheiden. Bei der vorliegenden (erfolgreich eingereichten) BUND-VolkspetitionNachts ist Ruhe – Fair für alle, gut für Hamburg soll die allein durch die rot-grüne Stimmenmehrheit erreichte Beschlusslage (CDU, LINKE, FDP und AfD haben gegen den Beschluss gestimmt) suggerieren, selbst wenn wir wollten, könnten wir dem Begehr der Volkspetition (Nachtflugverbot) nicht nachgeben, da hiergegen (angeblich) „Recht und Ordnung“ stünden. Dem ist nicht so.

Die Betriebsgenehmigung des Hamburger Verkehrsflughafens stammt aus dem Jahr 1967. Seitdem wurde sie mehrfach erweitert und verändert; zumeist um Kapazitätssteigerungen zu ermöglichen. Eine Änderung der Flughafen-Betriebsgenehmigung ist daher nicht nur möglich, das Verfahren wurde bereits mehrfach praktiziert. Es ist daher schlicht Unwille und fehlende Bereitschaft seitens der SPD und der Grünen, die einer Umsetzung des Nachtflugverbotes im Wege stehen. Zur Erinnerung: Die Reduzierung der täglichen Betriebszeit von 17 auf 16 Stunden (d.h. lediglich um 6 %) wäre gleichsam zielführend wie verhältnismäßig. Ein Nachtflugverbot würde einen hinreichenden Interessensausgleich zwischen Flughafenprofiteuren und -leidtragenden darstellen und einen wesentlichen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit sowie zur Umweltgerechtigkeit leisten.

Unabhängig von dem jetzigen Negativbescheid des Umweltausschusses besteht seitens der vom Fluglärm und Flugdreck übermäßig belasteten Bürgerinnen und Bürgern weiterhin der dringende Appell an die Hamburgische Bürgerschaft, endlich wirksame Wege zur Belastungsreduzierung zu beschreiten, damit das bereits viel zu lange bestehende gravierende Ungleichgewicht bei der Interessensvertretung (einigermaßen) ins Lot kommt. Der jetzige Zustand bildet in Gänze eine nicht länger hinnehmbare Wirtschaftshörigkeit und systematische Unterdrückung der berechtigten Schutzbelange ab!

P.S.: Ein inhaltliche Begründung, warum die rot-grünen Fraktionen kein Nachtflugverbot wollen (z.B. weil sie eine Gefährdung von 1.000 Arbeitsplätzen bei der Flughafen-Betreibergesellschaft oder einen Gewinnrückgang bei der stadteigenen HGV von 30 % vermuten), wurde den anwesenden Kollegen, der Presse sowie den Bürgern (w/i/m) nicht zuteil. Der vorgeklatschte vorgelegte rot-grüne „21 Pünktchenplan“ wird zu keiner mess- oder spürbaren Entlastung führen; wetten, dass?