Entgelt(un)ordnung

Auf die Schriftliche Kleine Anfrage „Umsetzung 16-Punkte-Plan: Neue Entgeltordnung am Hamburg Airport?“ (Drucksache 21/8809) der SPD-Abgeordneten Dr. Andreas Dressel, Monika Schaal und Dorothee Martin sowie der GRÜNEN-Abgeordneten Dr. Anjes Tjarks und Ulrike Sparr vom 21. April 2017 antwortet der regierende Senat – auf der Grundlage von Auskünften der kommerziellen Flughafen-Betreibergesellschaft (FHG), d.h. des Zustandsstörers – dahingehend, dass ein wesentliches Instrument zur Erreichung des Ziels, den Lärmschutz für die von Fluglärm betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner stetig zu verbessern, das Setzen finanzieller Anreize für den „Einsatz besonders lärmarmer Flugzeuge“ und für die „Vermeidung der sensibleren Tagesrandzeiten bei der Flugplanung“ sei. Anlass, sich die neue Entgeltordnung insbesondere auf ihre Zielgerichtetheit genauer anzusehen … Entgelt(un)ordnung weiterlesen

Summationseffekt

Über Monatsberichte des Flughafenbetreibers (Flughafen Hamburg GmbH – FHG) soll die Öffentlichkeit über den Umsetzungsstand der sogenannten „Pünktlichkeitsoffensive“ regelmäßig informiert werden.

Kernbotschaften im Februar 2017 sind, dass von insgesamt 10.873 Flügen im gesamten Monat 19 von der Verspätungsregel zwischen 23 Uhr und 24 Uhr Gebrauch machen „mussten“. In 17 von 28 Tagen Nächten hätte es gar keine Starts und Landungen von Linien- und Touristikflügen nach 23 Uhr gegeben.

Einen Monat später wird mitgeteilt, dass nach Umsetzung der ersten Flugplanumstellungen zur Wintersaison von November 2016 bis März 2017 die Verspätungen zwischen 23 Uhr und 24 Uhr deutlich zurückgegangen seien. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gäbe es 21 % weniger Flüge in der „Verspätungsstunde“. Im März sei die Zahl der Verspätungen im Vergleich zum Vorjahr sogar um 44 Prozent gesunken.

Abgesehen davon, dass eine Belastungsrelativierung dahingehend, dass ein Vergleich der Anzahl der Störungen der Nachtruhe mit den Flugbewegungen insgesamt ein deutliches Zeichen mangelhaften Problembewusstseins darstellt und 17 von 28 Nächte ohne verspätete Nachtflüge bedeutet, dass in 61 % der Nächte die Betriebszeit nicht eingehalten wurde, bleibt die Frage, wie belastbar sind die Betreiberangaben zum Umsetzungserfolg der „Pünktlichkeitsoffensive“ insgesamt? Summationseffekt weiterlesen

Malusflieger

Bei politischen Anfragen rund um das streitige Thema „Luftverkehr in der Hamburger Metropolregion und seine Belastungen für die Bevölkerung“ antwortet der regierende Senat der Hamburger Bürgerschaft zumeist auf Grundlage von Auskünften des kommerziellen Flughafenbetreibers (Flughafen Hamburg GmbH – FHG) – deren geschäftstüchtige Hauptanteilseignerin die Stadt selbst ist. Interessenskonflikte dahingehend, dass der Zustandsstörer (FHG) „Angaben in Eigenkontrolle“ tätigt, werden nicht gesehen. Umgekehrt wird jedoch wiederholt versucht, unabhängig erhobene Daten Dritter als „unseriös“ abzutun. Hiergegen wird sich zu Recht zur Wehr gesetzt. Malusflieger weiterlesen

Fluglärmreport

Die Zielformulierung des BUND ist klar: Nachts ist Ruhe. Fair für alle, gut für Hamburg. Ebenso deutlich wird beim Lesen des aktuellen Fluglärmreports, dass die derzeitige Belastungssituation alles andere als fair ist. Acht von zehn Hamburgerinnen und Hamburger nutzen den Flughafen, ohne selbst vom Lärm und Dreck betroffen zu sein, den dieser durch seinen Betrieb erzeugt. Dies führt dazu, dass der öffentliche Druck in Richtung einer nachhaltigen Belastungsreduzierung (bisher) gering ausfällt. Mit den nunmehr veröffentlichten Fluglärmfakten sollte ein Prozess des Umdenkens stattfinden. Fluglärmreport weiterlesen

Maß und Übermaß

In Hamburg belasten diverse Lärmtypen jeweils Teile der Bevölkerung; Straßen- und Schienenlärm, Fluglärm, (Hafen-)Industrielärm und Eventlärm sind herausragend zu nennen. Bezüglich des Fluglärms ist festzuhalten, dass acht von zehn Hamburgerinnen und Hamburger den Flughafen in Fuhlsbüttel nutzen, ohne selbst von den Negativfolgen des Flughafenbetriebes betroffen zu sein. Dies führt dazu, dass das Fluglärmproblem seitens der zuständigen Fachbehörden sowie der politischen Entscheidungsträger über Jahrzehnte als weniger dringlich erachtet wurde. Erst in den vergangenen Jahren hat ein Umdenken begonnen: Im Koalitionsvertrag des regierenden Senats wurde dem Thema „Reduzierung des Fluglärms“ ein deutliches Gewicht beigemessen. Ein Ergebnis stellt das Fluglärmschutzbeauftragtengesetz aus dem Jahr 2016 dar. Maß und Übermaß weiterlesen

Fehlzeiten

„Es gibt ein Grundrecht auf körperliche und seelische Unversehrtheit, aber kein Recht auf Mobilität zu jeder Tag- und Nachtzeit“, bringt es der BUND-Landesgeschäftsführer Manfred Braasch anlässlich des Beginns der Volkspetition zur Einführung eines echten Nachtflugverbotes am innerstädtisch gelegenen Regionalflughafen in Hamburg-Fuhlsbüttel auf den Punkt. Die Flughafen Hamburg GmbH (FHG) bestätigt die besondere Verantwortung, die die Lage des Flughafengeländes sowie der An- und Abflugkorridore inmitten einer dicht besiedelten Metropolregion bedingt: „Mit strengen Nachtflugbeschränkungen wird die Hamburger Bevölkerung vor Fluglärm geschützt.

Nur bei nachweislich unvermeidbaren Verspätungen können im gewerblichen Luftverkehr einzelne Flüge bis 24 Uhr abgewickelt werden. Im gesamten Jahr 2015 mussten durchschnittlich ein bis zwei Maschinen pro Tag Nacht von dieser sogenannten Verspätungsregel Gebrauch machen“ heißt es auf der Internetseite der FHG.

Durchschnittlich „nur“ ein bis zwei Flugbewegungen? Wie fänden Sie es, wenn Sie jede Nacht ein- bis zweimal aus dem Schlaf gerissen werden? Außerdem: „Ein bis zwei“ heißt mathematisch betrachtet 1,5. Auf ein Jahr hochgerechtet ergeben sich hieraus knapp 550 fluglärmbedingte Störungen der Nachtruhe – weit mehr als gesundheitlich verträglich. Noch gravierender: Fakt ist, dass im vergangenen Jahr sogar 953 Flugbewegungen zwischen 23 Uhr und 6 Uhr des Folgetages stattgefunden haben. Dies sind 74 % mehr als von der FHG angegeben! Fehlzeiten weiterlesen

Kernproblem: Billigflieger

Das Prinzip der Billigfluggesellschaften stammt aus den USA und wurde dort von Southwest Airlines 1971 eingeführt. Innerhalb Europas übernahm Ryanair dieses Geschäftsmodell im Jahr 1991. Es gibt keine allgemeingültige Definition einer Billigfluggesellschaft, jedoch zahlreiche Merkmale, die auf einen Billigflieger hinweisen:

  • Aggressive Preispolitik, verbunden mit penetranter Werbung
  • Lockangebote mit sittenwidrigen Preisen unterhalb der Kostenschwelle
  • Geringer Organisationsgrad der Mitarbeiter in Gewerkschaften
  • Umgehung von Tarifverträgen
  • Unterdurchschnittliche Bezahlung der Angestellten
  • Grenzüberschreitendes Sozialdumping und Vermeidung von Sozialabgaben
  • Überdurchschnittlicher Anteil an saisonalen und atypischen Beschäftigungsverhältnissen
  • Überdurchschnittlicher Anteil an Scheinselbstständigen
  • Überdurchschnittliche Arbeitsdichte und Ausweitung ungeregelter Arbeitszeiten
  • Besatzung nur in der gesetzlich geforderten Mindeststärke
  • Manuelle Gepäckverladung (Ablehnung von Rollcontainern)
  • Direkter Passagierein- und -ausstieg (Ablehnung von Passagierbrücken)
  • Minimale Standzeiten ohne Puffer, kaum Pausenzeiten für die Besatzung
  • Gepäckaufgabe sowie Essen und Trinken nur gegen Bezahlung
  • Sitzplatzreservierung nur gegen Aufpreis
  • Verweigerung von Regressansprüchen
  • Überhöhte Stornogebühren
  • Missachtung regionaler Standards zum aktiven Lärmschutz

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Schicht im Schacht

Schlaf ist ein Zustand der äußeren Ruhe. Gesichert ist, dass Menschen schlafen müssen, um zu überleben. Das individuelle Schlafbedürfnis eines Erwachsenen schwankt zwischen sechs und zehn Stunden. Es folgt ungefähr einer Normalverteilung, d.h., dass die meisten Menschen acht Stunden pro Nacht benötigen. Ein extremes Schlafbedürfnis tritt bei Säuglingen auf, bei denen täglich 14 bis 17 Stunden Schlaf für ihre gesunde Entwicklung erforderlich sind. Bedeutsam ist, dass das persönlich unterschiedlich ausgeprägte Schlafbedürfnis konstitutionell vorgegeben ist, d.h. nicht willentlich ausgeschaltet oder längerfristig ignoriert werden kann, ohne dass der Organismus Schaden erleidet. Als Schlafmangel bezeichnet man den kumulativen Effekt von zu wenig Schlaf. Schlafmangel kann zu mentaler oder physischer Müdigkeit führen und entsprechend die Leistungsfähigkeit reduzieren. Schlafentzug ist das gewollte oder ungewollte Verhindern des Schlafens. Schlafmangel und Schlafentzug beeinträchtigen das Immunsystem und beeinflussen negativ den Stoffwechsel. Gezielter Schlafentzug ist eine verbreitete Foltermaßnahme (Quelle: Wikipedia). Schicht im Schacht weiterlesen

Phantomstreik gegen prekäre Arbeitsverhältnisse ?

Warnstreik der Beschäftigten der Flugzeug- und Gepäckabfertigung, des Terminal-Busverkehrs sowie von Reinigungsdiensten am Hamburger Flughafen „Helmut Schmidt“ (HA, 08.02.17). In der Tarifauseinandersetzung geht es sowohl um eine Lohnerhöhung als auch um die Verbesserung der Beschäftigungsverhältnisse. Konkret wird ein Plus von 250 Euro pro Monat gefordert; angeboten werden 25 Euro. Außerdem sollen grundlose Befristungen und Teilzeitverträge mit wenigen Arbeitsstunden abgeschafft werden. Diese betreffen jeden fünften Beschäftigten der Bodenverkehrsdienste. Mit einem Einstiegs-Stundenlohn für die ersten sechs Monate von 9,02 Euro bildet Hamburg deutschlandweit das Schlusslicht in diesem Bereich. Ein solcher Stundenlohn liegt deutlich unterhalb der von der Bundesregierung mit 10 Euro angegebenen Niedriglohnschwelle … Phantomstreik gegen prekäre Arbeitsverhältnisse ? weiterlesen

Ansichtssache ?

Mit dem einleitenden Text der Schriftlichen Kleinen Anfrage (SKA 21/7505) der Abgeordneten Dr. Andreas Dressel (SPD), Dr. Monika Schaal (SPD) sowie Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Ulrike Sparr (GRÜNE) zum Thema „Stärkung des Fluglärmschutzes“ vom 11.01.17 wird das mangelhafte bis ungenügende Problembewusstsein innerhalb der beiden Hamburger Regierungsparteien deutlich:

 „Mit strengen Nachtflugbeschränkungen, Lärmkontingentierung, dem lärmabhängigen Lande(s)entgelt, dem Bau der Lärmschutzhalle für Probeläufe großer Flugzeuge, mit lärmoptimierten An- und Abflugrouten, festgelegten Bahnbenutzungsregeln und durch immer weitere Reduzierung von lautem Fluggerät, aber auch durch bestimmte betriebliche Regelungen für Abläufe am Boden gelingt es dem Senat, den Fluglärm zu begrenzen“

Außer der (leicht korrigierten) Rechtschreibung stimmt am obigen Absatz inhaltlich nahezu nichts!

Ansichtssache ? weiterlesen