Fluglärmreport

Die Zielformulierung des BUND ist klar: Nachts ist Ruhe. Fair für alle, gut für Hamburg. Ebenso deutlich wird beim Lesen des aktuellen Fluglärmreports, dass die derzeitige Belastungssituation alles andere als fair ist. Acht von zehn Hamburgerinnen und Hamburger nutzen den Flughafen, ohne selbst vom Lärm und Dreck betroffen zu sein, den dieser durch seinen Betrieb erzeugt. Dies führt dazu, dass der öffentliche Druck in Richtung einer nachhaltigen Belastungsreduzierung (bisher) gering ausfällt. Mit den nunmehr veröffentlichten Fluglärmfakten sollte ein Prozess des Umdenkens stattfinden.

Jede(r) Hamburger(in) ist eingeladen, mit Unterschreiben der Volkspetition zur Einführung eines echten Nachtflugverbotes (werktags von 22 Uhr bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 22 Uhr bis 8 Uhr) einen persönlichen Beitrag zum gedeihlichen Miteinander von Flughafenbetrieb und Betroffenenschutz zu erbringen. Die zügige Einführung und konsequente Umsetzung eines derartigen Nachtflugverbotes stellt ein gleichsam wirksames wie verhältnismäßiges Mittel zur Herstellung eines angemessenen Interessenausgleiches dar.

Abb.: BUND-Fluglärmreport „Nachts ist Ruhe – Fair für alle, gut für Hamburg

Zu den im Report aufgeführten Fakten gehören:

  • Der Fluglärmteppich, d.h. die räumliche Ausbreitung der 62 dB(A)-Leq3-Dauerschallisophone, hat sich von 2003 bis 2016 um 25 % vergrößert
  • Ein Überflug war vor knapp eineinhalb Jahrzehnten im Mittel 11,5 % leiser als heute
  • Der Anteil weniger lauter Flugzeuge (Klasse 1 und 2) ist in den vergangenen 10 Jahren von 31 % auf 16 % gesunken
  • Die Anzahl an nächtlichen Flugbewegungen ist seit 2011 nahezu kontinuierlich um insgesamt 40 % gestiegen
  • Die Anzahl an nächtlichen Flugbewegungen außerhalb der offiziellen Betriebszeit hat seit 2011 um 33 % zugenommen
  • Im Jahr 2016 wurde in 292 Nächten den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern vom Fluglärm der Schlaf geraubt, nur in 74 Nächten fanden nachweislich keine Flugbewegungen nach 23 Uhr statt; d.h. in vier von fünf Nächten fand das offizielle Betriebsende von 23 Uhr keine Beachtung
  • Mit Beginn der sog. „Pünktlichkeitsoffensive“ von Flughafenbetreiber und Fluggesellschaften im April 2016 hat insbesondere die Anzahl an Starts nach 23 Uhr sprunghaft zugenommen; aber auch die Anzahl an Landungen nach 23 Uhr ist weiter angestiegen
  • Der Anteil an traditionellen Fluggesellschaften (sog. Full Service Carrier) ist seit 2006 von ehemals 83,7 % auf nur noch 45,8 % im Jahr 2016 zurückgegangen
  • Billigflieger mit ihren Markenkennzeichen „grenzüberschreitendes Sozialdumping“, „überdurchschnittlicher Anteil an saisonalen und atypischen Beschäftigungsverhältnissen sowie an Scheinselbstständigen“, „überdurchschnittliche Arbeitsdichte und Ausweitung ungeregelter Arbeitszeiten“, „Verweigerung von Regressansprüchen und überhöhte Stornogebühren“ sowie „Missachtung regionaler Standards zum aktiven Lärmschutz“ prägen mittlerweile das Bild am „Helmut-Schmidt-Airport
  • Drei von vier verspäteten Landungen und Starts nach 23 Uhr werden (vorsätzlich) durch Billigflieger generiert

Der BUND kritisiert aber nicht nur den Betreiber des Hamburger Flughafens (FHG) und die Fluggesellschaften sondern auch die Hamburger Bürgerschaft und den Senat. „Deren medienwirksam angekündigter 10-Punkte- und 16-Punkte-Plan und auch die sogenannte „Pünktlichkeitsoffensive“ haben erkennbar nichts gebracht. Im Gegenteil, der Fluglärm hat seither sogar massiv zugenommen“, kritisiert Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.

Für Martin Mosel, Sprecher des länderübergreifenden Arbeitskreises „Luftverkehr“ im BUND Hamburg, ist diese Entwicklung nicht länger zumutbar: „Der Betrieb eines innerstädtischen Flughafens inmitten einer dicht besiedelten Metropolregion sollte die umfassende Rücksichtnahme auf die betroffenen Bürgerinnen und Bürger voraussetzen. Hiervon sind wir derzeit meilenweit entfernt.“

Was ist zu tun? Es bedarf zwingend einer nachhaltigen Belastungsreduzierung! Folgende Maßnahmen insbesondere des aktiven (vorrangig) aber (zusätzlich) auch des passiven Fluglärmschutzes gilt es konsequent umzusetzen:

Fluglärm vermeiden

  • Reduzierung der Anzahl an Flugbewegungen
  • Anhebung der Flugpreise auf ein Niveau, welches Nachhaltigkeitsansprüchen genügt
  • Energiesteuer auf Kerosin einführen
  • Steuern auf grenzüberschreitende Flüge erheben
  • Streichung sämtlicher Anreiz- und Rabattsysteme für Fluggesellschaften
  • Weiterreichung der Flugsicherungskosten (DFS GmbH) in voller Höhe an die Fluggesellschaften

Fluglärm vermindern

  • Laut muss für die Lärmverursacher (zu) teuer werden
  • Einführung eines Malussystems für alte (laute) Flugzeuge
  • Starts und Landungen außerhalb der Betriebszeit dürfen keinen Gewinn für die Fluggesellschaften abwerfen
  • Wesentliche Anhebung der zeit- und lärmabhängigen Start- und Landeentgelte
  • Einführung von Gebührentatbeständen für Flugbewegungen außerhalb der offiziellen Betriebszeit

Fluglärm begrenzen

  • Reduzierung des Lärmkontingentes auf 13,9 km² (inkl. Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot)
  • Verbannung von Flugzeugen ab der Lärmklasse 4

Fluglärm ausgleichen 

  • Vorrangiges Ziel ist, Anzahl und Ausmaß an Betroffenheit so gering wie möglich zu halten
  • Finanzierung der aktiven und zusätzlichen passiven Lärmschutzmaßnahmen mittels „Fluglärmschutzeuro“ (zweckgebundener Stiftungsfond); Entrichtung von jedem Passagier je Start und Landung
  • Etablierung eines großzügigen und dauerhaften monetären Nachteilsausgleichs für unvermeidbar Fluglärmbetroffene
… weitere Informationen unter: www.nachts-ist-ruhe.de