Malusflieger

Bei politischen Anfragen rund um das streitige Thema „Luftverkehr in der Hamburger Metropolregion und seine Belastungen für die Bevölkerung“ antwortet der regierende Senat der Hamburger Bürgerschaft zumeist auf Grundlage von Auskünften des kommerziellen Flughafenbetreibers (Flughafen Hamburg GmbH – FHG) – deren geschäftstüchtige Hauptanteilseignerin die Stadt selbst ist. Interessenskonflikte dahingehend, dass der Zustandsstörer (FHG) „Angaben in Eigenkontrolle“ tätigt, werden nicht gesehen. Umgekehrt wird jedoch wiederholt versucht, unabhängig erhobene Daten Dritter als „unseriös“ abzutun. Hiergegen wird sich zu Recht zur Wehr gesetzt.

Ein Vergleich der Anzahl an Nachtflugbewegungen im Jahr 2016 am Hamburger Flughafen „Helmut Schmidt“ zwischen 23 Uhr und 24 Uhr gemäß den Angaben aus der Bürgerschaftsdrucksache 21/7460 mit Flugspurenauswertungen des Deutschen Fluglärmdienstes (DFLD e.V.) zeigt, dass sowohl im Hinblick auf stattgefundene Starts als auch Landungen die „Wiederfindungsquote“ mit 93,5 % bzw. 97,7 % hoch bis sehr hoch ist, d.h., dass eine gute Vergleichbarkeit der Datengrundlagen vorliegt. Die DFLD-Auswertungen sind daher als belastbar anzusehen.

Vor fast genau einem Jahr gingen Vertreter mehrerer Fluggesellschaften (Lufthansa, Germanwings, Eurowings, Condor, Air Berlin, easyJet) zusammen mit dem Flughafenbetreiber (FHG) eine freiwillige Selbstverpflichtung ein, „so selten wie möglich“ nach 23 Uhr – d.h. nach offiziellem Betriebsende – am innerstädtisch gelegenen Regionalflughafen in Hamburg-Fuhlsbüttel zu starten und zu landen. Mittels detaillierter DFLD-Flugspurenauswertungen kann ermittelt werden, wie die Bilanz im ersten Jahr der sogenannten „Pünktlichkeitsoffensive“ ausfällt:

Die Rangliste der Verspätungsflüge am „Helmut Schmidt-Flughafen“ im Jahr 2016 führt Germanwings mit 159 Landungen und 14 Starts in der zweiten Nachtstunde zwischen 23 Uhr und 24 Uhr an, gefolgt von Air Berlin mit 133 Landungen und 13 Starts in diesem Zeitraum. Auffällig ist, dass bei easyJet, mit insgesamt 126 verspäteten Nachtflügen, die hohe Anzahl an Starts besonders negativ ins Gewicht fällt.

Während bei verspäteten Landungen – in gewissem Rahmen – noch „Unwägbarkeiten“ (Wetter, Flugsicherung) akzeptiert werden können, sind verspätete Starts – zumal in dieser Vielzahl – als Vorsatz anzusehen. Es ist offensichtlich, dass easyJet in unzulässiger Weise versucht, hierdurch einen Wettbewerbsvorteil gegenüber regeltreueren Fluggesellschaften zu erlangen. Gegen dieses Gebaren zu Lasten Dritter muss seitens der Kontrollbehörden rigoros vorgegangen werden. EasyJet erweist sich als hochgradig unzuverlässig; der entsprechende Slot ist daher zu entziehen, zumal sich das Verspätungsdebakel dieser Fluggesellschaft im Jahr 2017 ungeniert fortsetzt.

Der Vergleich der prozentualen Gesamtflugbewegungsanteile mit den prozentualen Anteilen verspäteter Nachtflüge zwischen 23 Uhr und 24 Uhr zeigt, dass – mit Ausnahme der Deutschen Lufthansa – alle anderen Mitglieder der VerspätungsoffensivePünktlichkeitsoffensive“ weit überproportional verspätete Nachtflüge generieren. Alle Unterzeichner zusammen weisen einen Anteil am Gesamtflugverkehrsgeschehen am „Helmut Schmidt-Flughafen“ im Jahr 2016 von 60 % auf. Dem gegenüber steht jedoch ein Verspätungsanteil von 80 %. Auch hier fällt easyJet negativ auf: Ihr Verspätungsanteil liegt um zehn Prozentpunkte höher als ihr Flugbewegungsanteil.

Heruntergebrochen auf einzelne Flugverbindungen stellt Air Berlin mit der Verbindung „AB7633“ den „Malusflieger 2016“ am „Helmut-Schmidt“-Flughafen. Insgesamt 73 Mal sind Maschinen dieser Flugverbindung im vergangenen Jahr erst nach 23 Uhr (betriebswirtschaftlich gewinnbringend) in Hamburg gelandet. Konsequenz dieser penetranten Umlauf-Fehlplanung seitens der zuständigen Kontrollbehörden: Keine. Zumindest keine nach außen kommunizierte.

An zweiter Stelle der Malusliste folgt easyJet (Flugnummer: EZY5346) mit insgesamt 50 (offensichtlich ungeahndeten) Starts nach 23 Uhr. Es schließen sich Eurowings (EW4349) und Germanwings (4U7827) mit 34 bzw. 32 verspäteten Landungen an.

Die Tatsache, dass von den zehn häufigsten „Zuspätkommern“ acht Billigheimer (Low Cost Carrier) sind, spricht Bände. Regelverstöße gehören zu deren Geschäftsmodell. Bezeichnend ist, dass der Hamburger Senat diese massive Fehlentwicklung mit seinem Wachstums- und Rabattprogramm (siehe Bürgerschaftsdrucksachen 18/2937 und 18/5544) auch noch befördert!

Ebenfalls auffällig ist, dass von den 19 häufigsten „Zuspätkommern“ 17 die sogenannte „Pünktlichkeitsoffensive“ unterzeichnet haben. Der Hamburger Senat beharrt (bisher) jedoch darauf, dass diese (angeblich) ein Erfolg sei; nur der Umweltsenator Jens Kerstan beginnt erste Zweifel zu haben, dass es so wie bisher nicht weiter gehen kann (HA, 14.04.17) …

Abb.: Auswahl an Nachtflügen zwischen 23 Uhr und 24 Uhr am Hamburger Flughafen „Helmut Schmidt“ im Jahr 2016 inkl. Kennzeichnung, ob die Fluggesellschaft ein Mitzeichner der sog. „Pünktlichkeitsoffensive“ ist sowie ein Billigflieger gemäß Definition des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) ist

Fazit:

Die „Pünktlichkeitsoffensive“ ist in ihrer jetzigen Form gescheitert. Die zeichnenden Fluggesellschaften sind – mit Ausnahme der Deutschen Lufthansa – eindeutig Teil des Problems und (bisher) nicht Teil der Lösung. Vor allem die Billigfluggesellschaften (Germanwings, Eurowings, Air Berlin, easyJet) frönen rücksichtslos der Gewinnmaximierung. Gedeckt wird der massive Missstand durch den Hamburger Senat, der (bisher) nicht willens ist, echte Gegenmaßnahmen einzuleiten. Ein Grund hierfür liegt darin, dass er kritiklos jegliche Betreibermärchen übernimmt, ohne sich ein eigenes Bild der Fluglärmfakten zu machen.

Er sollte (endlich) aufhören, sich vom Flughafenbetreiber ständig soufflieren zu lassen!