Bei politischen Anfragen rund um das streitige Thema „Luftverkehr in der Hamburger Metropolregion und seine Belastungen für die Bevölkerung“ antwortet der regierende Senat der Hamburger Bürgerschaft zumeist auf Grundlage von Auskünften des kommerziellen Flughafenbetreibers (Flughafen Hamburg GmbH – FHG) – deren geschäftstüchtige Hauptanteilseignerin die Stadt selbst ist. Interessenskonflikte dahingehend, dass der Zustandsstörer (FHG) „Angaben in Eigenkontrolle“ tätigt, werden nicht gesehen. Umgekehrt wird jedoch wiederholt versucht, unabhängig erhobene Daten Dritter als „unseriös“ abzutun. Hiergegen wird sich zu Recht zur Wehr gesetzt. Malusflieger weiterlesen
Fluglärmreport
Die Zielformulierung des BUND ist klar: „Nachts ist Ruhe. Fair für alle, gut für Hamburg“. Ebenso deutlich wird beim Lesen des aktuellen Fluglärmreports, dass die derzeitige Belastungssituation alles andere als fair ist. Acht von zehn Hamburgerinnen und Hamburger nutzen den Flughafen, ohne selbst vom Lärm und Dreck betroffen zu sein, den dieser durch seinen Betrieb erzeugt. Dies führt dazu, dass der öffentliche Druck in Richtung einer nachhaltigen Belastungsreduzierung (bisher) gering ausfällt. Mit den nunmehr veröffentlichten Fluglärmfakten sollte ein Prozess des Umdenkens stattfinden. Fluglärmreport weiterlesen
Planlos
Damit Sie es nicht vergessen: Um 23 Uhr endet offiziell die Betriebszeit am innerstädtisch gelegenen Hamburger Regionalflughafen „Helmut Schmidt“.
Vor knapp einem Jahr trafen sich Vertreter von Air Berlin (pleite), Condor, easyJet, Eurowings/Germanwings, Lufthansa sowie der Flughafen Hamburg GmbH, um gemeinsam eine Erklärung zum Abbau der nächtlichen Flugbewegungen nach 23 Uhr am „Helmut Schmidt“-Flughafen zu unterzeichnen. Damit verpflichten sich Flughafenbetreiber und Fluggesellschaften, zum Schutz der Bevölkerung „so selten wie möglich“ Gebrauch von der sogenannten Verspätungsregelung zu machen, welche besagt, dass rücksichtslos bis Mitternacht weitergedonnert werden kann, wenn der jeweilige Dispatcher hinreichend gewinnmaximierend agiert. Planlos weiterlesen
Fehlzeiten
„Es gibt ein Grundrecht auf körperliche und seelische Unversehrtheit, aber kein Recht auf Mobilität zu jeder Tag- und Nachtzeit“, bringt es der BUND-Landesgeschäftsführer Manfred Braasch anlässlich des Beginns der Volkspetition zur Einführung eines echten Nachtflugverbotes am innerstädtisch gelegenen Regionalflughafen in Hamburg-Fuhlsbüttel auf den Punkt. Die Flughafen Hamburg GmbH (FHG) bestätigt die besondere Verantwortung, die die Lage des Flughafengeländes sowie der An- und Abflugkorridore inmitten einer dicht besiedelten Metropolregion bedingt: „Mit strengen Nachtflugbeschränkungen wird die Hamburger Bevölkerung vor Fluglärm geschützt.“
„Nur bei nachweislich unvermeidbaren Verspätungen können im gewerblichen Luftverkehr einzelne Flüge bis 24 Uhr abgewickelt werden. Im gesamten Jahr 2015 mussten durchschnittlich ein bis zwei Maschinen pro Tag Nacht von dieser sogenannten Verspätungsregel Gebrauch machen“ heißt es auf der Internetseite der FHG.
Durchschnittlich „nur“ ein bis zwei Flugbewegungen? Wie fänden Sie es, wenn Sie jede Nacht ein- bis zweimal aus dem Schlaf gerissen werden? Außerdem: „Ein bis zwei“ heißt mathematisch betrachtet 1,5. Auf ein Jahr hochgerechtet ergeben sich hieraus knapp 550 fluglärmbedingte Störungen der Nachtruhe – weit mehr als gesundheitlich verträglich. Noch gravierender: Fakt ist, dass im vergangenen Jahr sogar 953 Flugbewegungen zwischen 23 Uhr und 6 Uhr des Folgetages stattgefunden haben. Dies sind 74 % mehr als von der FHG angegeben! Fehlzeiten weiterlesen
Schicht im Schacht
Schlaf ist ein Zustand der äußeren Ruhe. Gesichert ist, dass Menschen schlafen müssen, um zu überleben. Das individuelle Schlafbedürfnis eines Erwachsenen schwankt zwischen sechs und zehn Stunden. Es folgt ungefähr einer Normalverteilung, d.h., dass die meisten Menschen acht Stunden pro Nacht benötigen. Ein extremes Schlafbedürfnis tritt bei Säuglingen auf, bei denen täglich 14 bis 17 Stunden Schlaf für ihre gesunde Entwicklung erforderlich sind. Bedeutsam ist, dass das persönlich unterschiedlich ausgeprägte Schlafbedürfnis konstitutionell vorgegeben ist, d.h. nicht willentlich ausgeschaltet oder längerfristig ignoriert werden kann, ohne dass der Organismus Schaden erleidet. Als Schlafmangel bezeichnet man den kumulativen Effekt von zu wenig Schlaf. Schlafmangel kann zu mentaler oder physischer Müdigkeit führen und entsprechend die Leistungsfähigkeit reduzieren. Schlafentzug ist das gewollte oder ungewollte Verhindern des Schlafens. Schlafmangel und Schlafentzug beeinträchtigen das Immunsystem und beeinflussen negativ den Stoffwechsel. Gezielter Schlafentzug ist eine verbreitete Foltermaßnahme (Quelle: Wikipedia). Schicht im Schacht weiterlesen
Ansichtssache ?
Mit dem einleitenden Text der Schriftlichen Kleinen Anfrage (SKA 21/7505) der Abgeordneten Dr. Andreas Dressel (SPD), Dr. Monika Schaal (SPD) sowie Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Ulrike Sparr (GRÜNE) zum Thema „Stärkung des Fluglärmschutzes“ vom 11.01.17 wird das mangelhafte bis ungenügende Problembewusstsein innerhalb der beiden Hamburger Regierungsparteien deutlich:
„Mit strengen Nachtflugbeschränkungen, Lärmkontingentierung, dem lärmabhängigen Lande(s)entgelt, dem Bau der Lärmschutzhalle für Probeläufe großer Flugzeuge, mit lärmoptimierten An- und Abflugrouten, festgelegten Bahnbenutzungsregeln und durch immer weitere Reduzierung von lautem Fluggerät, aber auch durch bestimmte betriebliche Regelungen für Abläufe am Boden gelingt es dem Senat, den Fluglärm zu begrenzen“
Außer der (leicht korrigierten) Rechtschreibung stimmt am obigen Absatz inhaltlich nahezu nichts!
Fluglärmkennzahlen 2016
Die Antworten des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage des umweltpolitischen Sprechers und bürgerschaftlichen Mitglieds Stephan Jersch (DIE LINKE) zu den Belastungskennzahlen des Hamburger Flughafens „Helmut Schmidt“ (SKA 21/7443) sind auf mehreren Ebenen vielsagend. Es beginnt damit, dass der Senat teilweise auf Grundlage von Auskünften des kommerziellen Flughafenbetreibers (FHG – Flughafen Hamburg GmbH) antwortet. Einen Interessenskonflikt mag der Senat darin nicht erkennen …
Verspätungsoffensive „Helmut Schmidt“
Die gesetzliche Nachtruhe beginnt in Deutschland um 22 Uhr. Am innerstädtisch gelegenen Hamburger Flughafen „Helmut Schmidt“ ticken die Uhren leider anders. Im Jahr 1971 wurde festgelegt, dass die dortige Betriebszeit bis 23 Uhr gehen kann. Begründung: Hamburg liegt so weit im Norden – alles eine Frage der Perspektive …
Sehr zum Leid der betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowohl im Nahbereich um den Flughafen als auch weit in das Umland hinaus ist jedoch nicht einmal die „23 Uhr-Schallgrenze“ verbindlich. Gibt es im Laufe eines Tages irgendwann, irgendwo im Luftraum über Europa eine „Störung im Betriebsablauf“, darf in Hamburg munter bis 24 Uhr weiter gedonnert werden. Dies hat sich bei den Fluggesellschaften lange herumgesprochen, mit der Folge, dass Starts und Landungen – auch aufgrund der minimalen finanziellen Sanktionen (Stichwort: Gebührenordnung ohne hinreichende Schutzwirkung) – bis weit nach offiziellem Betriebsende gewinnsteigernd eingeplant sind. Verspätungsoffensive „Helmut Schmidt“ weiterlesen
Nachhaltige Belastungsreduzierung
Flugverkehr stellt eine der größten Umweltbelastungen weltweit dar. Lärmbedingte Erkrankungen sind im Umfeld von Flughäfen sowie im Bereich der Start- und Landekorridore signifikant erhöht, schulische Minderleistungen belegt (NORAH-Studie). Mit mehr als 2,1 Millionen Starts und Landungen innerhalb Deutschlands im Jahr 2015, finden hier – mit weitem Abstand – die meisten Flugbewegungen in Europa statt; ein Negativrekord, der jedes Klimaschutzziel verhöhnt. Nachhaltige Belastungsreduzierung weiterlesen
Lärm-Zuschlag
Zweck des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Fluglärmschutzgesetz 2007) ist „der Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm“. Hierzu wird der durch den Betrieb eines Flugplatzes generierte Lärmbereich nach dem Ausmaß der Belastungen in zwei Schutzzonen für den Tag und eine Schutzzone für die Nacht gegliedert. Schutzzonen sind jeweils diejenigen Gebiete, in denen der durch den Fluglärm hervorgerufene äquivalente Dauerschallpegel „L(tief)Aeq“ sowie bei der Nacht-Schutzzone zusätzlich der fluglärmbedingte Maximalpegel „L(tief)Amax“ jeweils bestimmte Messwerte übersteigt.
Soweit so gut; jetzt beginnt der Teil, der mit „massive Einflussnahme der Fluglobby bei der Gesetzgebung“ zu überschreiben ist: Lärm-Zuschlag weiterlesen