Flugverkehr stellt eine der größten Umweltbelastungen weltweit dar. Lärmbedingte Erkrankungen sind im Umfeld von Flughäfen sowie im Bereich der Start- und Landekorridore signifikant erhöht, schulische Minderleistungen belegt (NORAH-Studie). Mit mehr als 2,1 Millionen Starts und Landungen innerhalb Deutschlands im Jahr 2015, finden hier – mit weitem Abstand – die meisten Flugbewegungen in Europa statt; ein Negativrekord, der jedes Klimaschutzziel verhöhnt.
Fluglärm vermeiden:
Die effektivste Maßnahme der Lärmvermeidung ist eine Reduzierung der Anzahl an Flugbewegungen. Wirksamstes Mittel ist eine Anhebung der Flugpreise auf ein Niveau, welches Nachhaltigkeitsansprüchen genügt. Hierfür ist es in einem ersten maßgeblichen Schritt erforderlich, dass eine Energiesteuer auf das Kerosin eingeführt wird, Steuern auf grenzüberschreitende Flüge erhoben und sämtliche direkte und indirekte Rabattprogramme ersatzlos gestrichen werden. Flugpreise unterhalb von 25 Ct pro Passagier und Transportkilometer klammern die externen Umweltkosten aus; Flugpreise unterhalb von 10 Ct pro Passagier und Transportkilometer sind als sittenwidrig einzustufen.
Fluglärm vermindern:
Der Einsatz weniger lauter Flugzeuge vermindert effektiv die Lärmemission je Flugbewegung. In Hamburg sind die Anteile der Flugzeuge mit einer geringen Lärmklasse 1 oder 2 von über 30 % seit Mitte der 2000er Jahre auf unter 20 % Mitte der 2010er Jahre zurückgegangen (Lärmklassenentwicklung). Der Anteil von modernen Maschinen wie dem Airbus A320neo, Boeing B737MAX oder Bombardier CS300 betrug in Hamburg im Jahr 2016 lediglich 1 % (HA, 07.01.17). Es bedarf zwingend einer Steuerung dahingehend, dass dieser Anteil in kurzer Zeit wesentlich zunimmt.
Fluglärm begrenzen:
Die EU-Betriebseinschränkungsrichtlinie (2014) besagt, dass auf Flughäfen mit besonderen Lärmproblemen wirksame Maßnahmen zur Reduzierung der Belastungen erforderlich sind. Sofern der Fluglärm nur unzureichend aktiv vermieden und vermindert werden kann (s.o.), bedarf es der Einführung bzw. Verschärfung von Betriebseinschränkungen. Konkret sind dies für Hamburg die Festschreibung und konsequente Durchsetzung eines echten Nachtflugverbotes; werktags zwischen 22 Uhr und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 22 Uhr bis 8 Uhr. Außerdem müssen Flugzeuge ab der Lärmklasse 4 zukünftig verbannt werden, d.h. konkret, dass sie planmäßig nicht mehr in Hamburg starten und landen dürfen.
Fluglärm ausgleichen:
Vorrangiges Ziel muss es sein, die Anzahl an Betroffenen so gering wie möglich zu halten. Für den Kreis der Bürgerinnen und Bürger, die trotz Umsetzung aller wirksamen Maßnahmen der aktiven Lärmvermeidung unvermeidbar durch Fluglärm belastet werden, ist ein großzügiger dauerhafter Nachteilsausgleich zu gewähren. In Hamburg sind offiziell 55.000 Menschen von Fluglärm betroffen; inoffiziell sind es in Hamburg und Schleswig-Holstein zusammen ca. 250.000 – die große Differenz ist Folge einer Hamburgensie. Zur Finanzierung der aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahmen ist ein „Fluglärmschutzeuro“ einzuführen. Hiernach muss jeder Passagier je Start und Landung einen Euro in einen zweckgebundenen Stiftungsfonds einzahlen. Ein minimaler Beitrag für jeden einzelnen, der jedoch im vergangenen Jahr 32 Mio. Euro eingebracht hätte.
Fazit: Der Stellenwert des aktiven Lärm- / Schallschutzes – das heißt, die Durchführung von Maßnahmen, die geeignet sind, den Fluglärm an der Quelle zu reduzieren – fristet in Hamburg ein Schattendasein. Der rücksichtslosen Gewinnmaximierung der Airlines wird immer häufiger Vorrang vor Gesundheitsschutz gegeben – sehr zum Leidwesen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Fest steht jedoch, dass vermeidbarer Fluglärm unzumutbar ist, Fluglärm auf das technisch machbare Minimum zu reduzieren ist und dass der Fluglärm zwingend auf ein dauerhaft verträgliches Maß zu begrenzen ist!