Verspätungsmaschinerie

Mit dem aktuellen Monatsbericht (März 2017) der Flughafen Hamburg GmbH (FHG) wird mitgeteilt, dass nunmehr auch Air France/KLM die „Gemeinsame Erklärung zum Abbau von Verspätungen nach 23 Uhr am Hamburg Airport“ unterzeichnet hat. Warum ausgerechnet Air France/KLM, fragen sich die nachtfluggeplagte Bürgerin und der nachtfluggeplagte Bürger? Im vergangenen Jahr ist diese Gemeinschaftsfluggesellschaft lediglich sieben Mal zwischen 23 Uhr und 24 Uhr in Hamburg gestartet oder gelandet. Dies entspricht einem Anteil von 0,8 % der vom Deutschen Fluglärmdienst (DFLD e.V.) mittels Flugspurenauswertung erkannten 781 Nachtflugbewegungen in diesem Zeitraum. Soll der Öffentlichkeit hier eine „weiße Salbe“ verabreicht werden?

Weiter heißt es im FHG-Monatsbericht, dass „Verspätungen nach 23 Uhr auf nur wenigen, eher störanfälligen Verbindungen entstehen“. Davon abgesehen, dass nicht die Flugverbindung störanfällig ist, sondern die Fluggesellschaft, die diese betreibt, belegen umfangreiche eigene Auswertungen, dass es zahlreiche Flugzeugbesatzungen sind, die es mit der Pünktlichkeit wenig genau nehmen. Im vergangenen Jahr fielen insbesondere Air Berlin mit dem Flug „AB7633“ aus Palma de Mallorca, easyJet mit dem Flug „EZY5346“ nach London (Gatwick), Eurowings mit dem Flug „EW4349“ aus Manchester sowie Germanwings mit dem Flug „4U7827“ aus Mailand als Störenfriede negativ ins Gewicht. Bezeichnend ist, dass von den 19 häufigsten „Zuspätfliegern“ 17 die sogenannte „Pünktlichkeitsoffensive“ unterzeichnet haben. Vielleicht liegt hierin der Grund, nunmehr Air France/KLM in den „Verspätungsclub“ aufzunehmen? Hoffentlich ist die Mitgliedschaft nicht ansteckend …

In den ersten vier Monaten 2017 hat es mehr nächtliche Flugbewegungen zwischen 23 Uhr und 24 Uhr gegeben (n = 147) als Nächte (n = 110). Angeführt wird die Verspätungsliste von easyJet, die allein für 19 % der bisherigen Störungen der Nachtruhe Verantwortung zu tragen haben. Wie bereits im vergangenen Jahr handelt es sich in der Hälfte der Fälle um Starts; dies zeigt, dass kein aktives Gegensteuern stattfindet.

Abb.: Anzahl der Nachtflüge je Fluggesellschaft (Auswahl) am innerstädtisch gelegenen Regionalflughafen „Helmut Schmidt“ im Zeitraum 1. Januar bis 20. April 2017

Zusätzlich zu den bisherigen Malus-Fluggesellschaften (s.o.) sowie der Deutschen Lufthansa und Condor fallen mit TAP Portugal, Ryanair, Niki Luftfahrt und WizzAir vier neue Kandidaten auf, die es mit der Regelkunde wenig genau nehmen. Ryanair und WizzAir scheinen das gewinnbringende Geschäftsmodell mit den verspäteten Starts erkannt zu haben und beginnen dieses – sehr zum Leid der betroffenen Bevölkerung – zu kopieren.

Runtergebrochen auf einzelne Flugverbindungen fällt auf, dass unter den zehn häufigsten „Zuspätfliegern“ der ersten vier Monate des Jahres 2017 nur drei keine Billigheimer darstellen und acht die sogenannte „Pünktlichkeitsoffensive“ unterzeichnet haben. Andererseits muss mit Erschrecken festgestellt werden, dass diese Malusliste zwei traditionelle Fluggesellschaften anführen: Die Deutsche Lufthansa stellt mit dem Flug „LH2086“ zusammen mit TAP Portugal mit dem Flug „TP564“ mit Abstand die unzuverlässigste Fluggesellschaft in diesem Zeitraum dar.

Im FHG-Monatsbericht wird darauf hingewiesen, dass es „zum gerade gestarteten Sommerflugplan gilt, bei Auffälligkeiten (wieder) schnellstmöglich entgegenzuwirken“. Ohne die Arbeit der zuständigen Fachbehörden (BUE & BWVI) sowie des Flughafenbetreibers vorwegzunehmen, wird hier der dringende Hinweis getätigt, auf folgende neue Flugbewegungen – die bereits innerhalb der ersten vier Wochen des neuen „Flugplans“ wiederholt auffällig geworden sind – besonders Obacht zu geben:

  • Condor (DE1439) aus Arrecife
  • easyJet (EZY6932) nach Edinburgh
  • easyJet (EZY8346) nach London (Gatwick)
  • easyJet (EZY2324) nach London (Luton)

Fazit: Es reicht nicht, Schönwetter-Mitzeichner für die Pünktlichkeitsoffensive zu gewinnen; vielmehr müssen die penetranten schwarzen Schafe an die Kandare genommen werden! Hierzu ist es auch erforderlich, entsprechende Auswertungen zeitnah vorzunehmen. Seitens der Betreibergesellschaft „keine entsprechende Liste“ zu führen, ist ein Armutszeugnis.