In Hamburg belasten diverse Lärmtypen jeweils Teile der Bevölkerung; Straßen- und Schienenlärm, Fluglärm, (Hafen-)Industrielärm und Eventlärm sind herausragend zu nennen. Bezüglich des Fluglärms ist festzuhalten, dass acht von zehn Hamburgerinnen und Hamburger den Flughafen in Fuhlsbüttel nutzen, ohne selbst von den Negativfolgen des Flughafenbetriebes betroffen zu sein. Dies führt dazu, dass das Fluglärmproblem seitens der zuständigen Fachbehörden sowie der politischen Entscheidungsträger über Jahrzehnte als weniger dringlich erachtet wurde. Erst in den vergangenen Jahren hat ein Umdenken begonnen: Im Koalitionsvertrag des regierenden Senats wurde dem Thema „Reduzierung des Fluglärms“ ein deutliches Gewicht beigemessen. Ein Ergebnis stellt das Fluglärmschutzbeauftragtengesetz aus dem Jahr 2016 dar. Maß und Übermaß weiterlesen
Kernproblem: Billigflieger
Das Prinzip der Billigfluggesellschaften stammt aus den USA und wurde dort von Southwest Airlines 1971 eingeführt. Innerhalb Europas übernahm Ryanair dieses Geschäftsmodell im Jahr 1991. Es gibt keine allgemeingültige Definition einer Billigfluggesellschaft, jedoch zahlreiche Merkmale, die auf einen Billigflieger hinweisen:
- Aggressive Preispolitik, verbunden mit penetranter Werbung
- Lockangebote mit sittenwidrigen Preisen unterhalb der Kostenschwelle
- Geringer Organisationsgrad der Mitarbeiter in Gewerkschaften
- Umgehung von Tarifverträgen
- Unterdurchschnittliche Bezahlung der Angestellten
- Grenzüberschreitendes Sozialdumping und Vermeidung von Sozialabgaben
- Überdurchschnittlicher Anteil an saisonalen und atypischen Beschäftigungsverhältnissen
- Überdurchschnittlicher Anteil an Scheinselbstständigen
- Überdurchschnittliche Arbeitsdichte und Ausweitung ungeregelter Arbeitszeiten
- Besatzung nur in der gesetzlich geforderten Mindeststärke
- Manuelle Gepäckverladung (Ablehnung von Rollcontainern)
- Direkter Passagierein- und -ausstieg (Ablehnung von Passagierbrücken)
- Minimale Standzeiten ohne Puffer, kaum Pausenzeiten für die Besatzung
- Gepäckaufgabe sowie Essen und Trinken nur gegen Bezahlung
- Sitzplatzreservierung nur gegen Aufpreis
- Verweigerung von Regressansprüchen
- Überhöhte Stornogebühren
- Missachtung regionaler Standards zum aktiven Lärmschutz
Schicht im Schacht
Schlaf ist ein Zustand der äußeren Ruhe. Gesichert ist, dass Menschen schlafen müssen, um zu überleben. Das individuelle Schlafbedürfnis eines Erwachsenen schwankt zwischen sechs und zehn Stunden. Es folgt ungefähr einer Normalverteilung, d.h., dass die meisten Menschen acht Stunden pro Nacht benötigen. Ein extremes Schlafbedürfnis tritt bei Säuglingen auf, bei denen täglich 14 bis 17 Stunden Schlaf für ihre gesunde Entwicklung erforderlich sind. Bedeutsam ist, dass das persönlich unterschiedlich ausgeprägte Schlafbedürfnis konstitutionell vorgegeben ist, d.h. nicht willentlich ausgeschaltet oder längerfristig ignoriert werden kann, ohne dass der Organismus Schaden erleidet. Als Schlafmangel bezeichnet man den kumulativen Effekt von zu wenig Schlaf. Schlafmangel kann zu mentaler oder physischer Müdigkeit führen und entsprechend die Leistungsfähigkeit reduzieren. Schlafentzug ist das gewollte oder ungewollte Verhindern des Schlafens. Schlafmangel und Schlafentzug beeinträchtigen das Immunsystem und beeinflussen negativ den Stoffwechsel. Gezielter Schlafentzug ist eine verbreitete Foltermaßnahme (Quelle: Wikipedia). Schicht im Schacht weiterlesen
Phantomstreik gegen prekäre Arbeitsverhältnisse ?
Warnstreik der Beschäftigten der Flugzeug- und Gepäckabfertigung, des Terminal-Busverkehrs sowie von Reinigungsdiensten am Hamburger Flughafen „Helmut Schmidt“ (HA, 08.02.17). In der Tarifauseinandersetzung geht es sowohl um eine Lohnerhöhung als auch um die Verbesserung der Beschäftigungsverhältnisse. Konkret wird ein Plus von 250 Euro pro Monat gefordert; angeboten werden 25 Euro. Außerdem sollen grundlose Befristungen und Teilzeitverträge mit wenigen Arbeitsstunden abgeschafft werden. Diese betreffen jeden fünften Beschäftigten der Bodenverkehrsdienste. Mit einem Einstiegs-Stundenlohn für die ersten sechs Monate von 9,02 Euro bildet Hamburg deutschlandweit das Schlusslicht in diesem Bereich. Ein solcher Stundenlohn liegt deutlich unterhalb der von der Bundesregierung mit 10 Euro angegebenen Niedriglohnschwelle … Phantomstreik gegen prekäre Arbeitsverhältnisse ? weiterlesen
Fluglärm spaltet !
Während es dem Chef der kommerziellen Flughafenbetreibergesellschaft (FHG GmbH), Herrn Eggenschwiler, anscheinend am wichtigsten ist, dass das WLAN auf dem Flughafengelände funktioniert (HA, 06.01.17), ist es das größte Anliegen der FHG-Sprecherin, Frau Harder, zu verbreiten, dass der „Wunsch nach Mobilität“ (HA, 07.01.17) weiter wächst. Keinem von beiden scheint in ihren Jahresbilanzen ein Hinweis darauf, dass das Jahr 2016 das lauteste Flugjahr seit 1999 darstellt, in den Sinn zu kommen – bezeichnend. Fluglärm spaltet ! weiterlesen
Lärm-Zuschlag
Zweck des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Fluglärmschutzgesetz 2007) ist „der Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm“. Hierzu wird der durch den Betrieb eines Flugplatzes generierte Lärmbereich nach dem Ausmaß der Belastungen in zwei Schutzzonen für den Tag und eine Schutzzone für die Nacht gegliedert. Schutzzonen sind jeweils diejenigen Gebiete, in denen der durch den Fluglärm hervorgerufene äquivalente Dauerschallpegel „L(tief)Aeq“ sowie bei der Nacht-Schutzzone zusätzlich der fluglärmbedingte Maximalpegel „L(tief)Amax“ jeweils bestimmte Messwerte übersteigt.
Soweit so gut; jetzt beginnt der Teil, der mit „massive Einflussnahme der Fluglobby bei der Gesetzgebung“ zu überschreiben ist: Lärm-Zuschlag weiterlesen
Stadtverlärmung
Das Umweltbundesamt (UBA) bescheinigt: Zu viel Schall – in Stärke und Dauer – kann dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen und irreparable Schäden beim Menschen hervorrufen. Schall wirkt auf den gesamten Organismus, indem er körperliche und seelische Stressreaktionen auslöst. Dies kann schon bei niedrigeren, nicht akut gehörschädigenden Schallpegeln geschehen. Insbesondere Verkehrslärm ist in diesem Zusammenhang als Hauptbelastungsquelle aufzuführen.
Im Gegensatz zu Schienen- und vor allem Straßenverkehrslärm ist Fluglärm weniger allgegenwärtig. Er tritt geballt im Nahbereich der Flughäfen sowie der An- und Abflugkorridore auf. Dort wird die Beeinträchtigung der Lebensqualität durch Fluglärm oftmals als besonders hoch wahrgenommen. Stadtverlärmung weiterlesen