Stadtverlärmung

Das Umweltbundesamt (UBA) bescheinigt: Zu viel Schall – in Stärke und Dauer – kann dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen und irreparable Schäden beim Menschen hervorrufen. Schall wirkt auf den gesamten Organismus, indem er körperliche und seelische Stressreaktionen auslöst. Dies kann schon bei niedrigeren, nicht akut gehörschädigenden Schallpegeln geschehen. Insbesondere Verkehrslärm ist in diesem Zusammenhang als Hauptbelastungsquelle aufzuführen.

Im Gegensatz zu Schienen- und vor allem Straßenverkehrslärm ist Fluglärm weniger allgegenwärtig. Er tritt geballt im Nahbereich der Flughäfen sowie der An- und Abflugkorridore auf. Dort wird die Beeinträchtigung der Lebensqualität durch Fluglärm oftmals als besonders hoch wahrgenommen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) listet in ihrer Studie „Gesundheitsrelevante Umweltungleichheit in der Europäischen Region“ unter wohnungsbezogenen Ungleichheitsindikatoren die Lärmexposition als für Deutschland relevant auf.

In Hamburg belasten diverse Lärmtypen jeweils Teile der Bevölkerung; Straßen- und Schienenlärm, Fluglärm, (Hafen-)Industrielärm und Eventlärm sind besonders zu nennen. Der BUND stellt hierzu fest, dass „der Senat nichts gegen Lärm“ unternimmt. In diesem Zusammenhang erscheint die vorliegende, wenig ambitionierte Lärmaktionsplanung der Hamburger Umweltbehörde (BUE) Beleg der These zu sein: Beim Thema Fluglärm wird krampfhaft versucht, den bestehenden Missstand zu rechtfertigen und die Lärmverursacher, nicht jedoch die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, zu schützen. Beispielsweise wird zuerst auf die angeblich übergroße arbeitspolitische Bedeutung hingewiesen – und hierbei nicht zwischen Flughafenbetrieb und Lufthansa-Technikwerft unterschieden – bevor eingeräumt wird, dass „in der Nachbarschaft des Flughafens wahrnehmbare Umweltauswirkungen“ auftreten. Ebenso wird postuliert, dass „insbesondere im Nachtzeitraum durch die (behauptet) strengen Beschränkungen des Flugverkehrs nur relativ wenige Menschen von Fluglärm betroffen“ seien.

Im Weiteren wird das Märchen vom wirksamen Fluglärmdeckel erzählt. Demnach sei, um einem Anwachsen des Fluglärms entgegenwirken zu können, bereits im Jahr 1998 ein maximales Lärmkontingent vereinbart worden. Im Kern lautet die Aussage, dass es nicht lauter werden darf als das Referenzjahr 1997. Klingt zunächst gut, erwies sich aber schnell als maximal mögliche Mogelpackung.

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Entwicklung des Fluglärmteppich am Hamburger Flughafen in den Jahren 1999 bis 2015

Im Referenzjahr 1997 – dem mit weitem Abstand bisher lautesten Flugjahr – war der Anteil überlauter sog. „Chapter II“ Flugzeuge noch groß. Bereits zwei Jahre später landeten und starteten – zum Glück – kaum noch derartige Flugzeuge in Hamburg. Im Resultat führt dies aber dazu, dass das als wirksamer Lärmdeckel gepriesene Lärmkontingent keinerlei Schutzwirkung entfacht. Im Gegenteil legalisiert es sogar eine Lärmbevorratung von ca. 90.000 zusätzlichen Flugbewegungen pro Jahr!

Fazit: Dass Lärm krank macht, ist hinreichend belegt. Umso unverständlicher ist es, dass es die Lärmlobbyisten immer wieder schaffen, ihre Partikularinteressen gegenüber dem Wohl der Allgemeinheit durchzusetzen. Schlechtes Beispiel hierfür ist die neue Wohngebietskategorie „Urbanes Wohnen„. In ihr wird ein erhöhter, dann zulässiger Dauerschallpegel von bis zu 5 dB(A) zusätzlich festgeschrieben. Bereits 3 dB(A) stellen jedoch eine Verdopplung der Schalleistung dar. Verharmlosend wird zur Erläuterung dennoch das irreführende Beispiel heran gezogen, dass der in diesen Bereichen zukünftig zulässige Taglärm nur einem Auto und der Nachtlärm einem Radio entsprechen würde. Wer aber möchte tagsüber permanent von einem Auto umkreist werden und nachts mit Dauerradiogedudel schlafen? – Die Bundesbauministerin Frau Hendricks (BMUB) sagt hierzu lapidar: Wenn man in ein Urbanes Gebiet zieht, dann weiß man ja, was auf einen zukommt“. Bleibt zu hoffen, dass der Hamburger Senat dieses neue Instrument nicht dazu (aus-)nutzen möchte, um an Lärmbelastungsschwerpunkten durch die Änderung des Gebietsstatus noch mehr Lärm formal zuzulassen …