Warnstreik der Beschäftigten der Flugzeug- und Gepäckabfertigung, des Terminal-Busverkehrs sowie von Reinigungsdiensten am Hamburger Flughafen „Helmut Schmidt“ (HA, 08.02.17). In der Tarifauseinandersetzung geht es sowohl um eine Lohnerhöhung als auch um die Verbesserung der Beschäftigungsverhältnisse. Konkret wird ein Plus von 250 Euro pro Monat gefordert; angeboten werden 25 Euro. Außerdem sollen grundlose Befristungen und Teilzeitverträge mit wenigen Arbeitsstunden abgeschafft werden. Diese betreffen jeden fünften Beschäftigten der Bodenverkehrsdienste. Mit einem Einstiegs-Stundenlohn für die ersten sechs Monate von 9,02 Euro bildet Hamburg deutschlandweit das Schlusslicht in diesem Bereich. Ein solcher Stundenlohn liegt deutlich unterhalb der von der Bundesregierung mit 10 Euro angegebenen Niedriglohnschwelle … Phantomstreik gegen prekäre Arbeitsverhältnisse ? weiterlesen
Ansichtssache ?
Mit dem einleitenden Text der Schriftlichen Kleinen Anfrage (SKA 21/7505) der Abgeordneten Dr. Andreas Dressel (SPD), Dr. Monika Schaal (SPD) sowie Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Ulrike Sparr (GRÜNE) zum Thema „Stärkung des Fluglärmschutzes“ vom 11.01.17 wird das mangelhafte bis ungenügende Problembewusstsein innerhalb der beiden Hamburger Regierungsparteien deutlich:
„Mit strengen Nachtflugbeschränkungen, Lärmkontingentierung, dem lärmabhängigen Lande(s)entgelt, dem Bau der Lärmschutzhalle für Probeläufe großer Flugzeuge, mit lärmoptimierten An- und Abflugrouten, festgelegten Bahnbenutzungsregeln und durch immer weitere Reduzierung von lautem Fluggerät, aber auch durch bestimmte betriebliche Regelungen für Abläufe am Boden gelingt es dem Senat, den Fluglärm zu begrenzen“
Außer der (leicht korrigierten) Rechtschreibung stimmt am obigen Absatz inhaltlich nahezu nichts!
Fluglärmkennzahlen 2016
Die Antworten des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage des umweltpolitischen Sprechers und bürgerschaftlichen Mitglieds Stephan Jersch (DIE LINKE) zu den Belastungskennzahlen des Hamburger Flughafens „Helmut Schmidt“ (SKA 21/7443) sind auf mehreren Ebenen vielsagend. Es beginnt damit, dass der Senat teilweise auf Grundlage von Auskünften des kommerziellen Flughafenbetreibers (FHG – Flughafen Hamburg GmbH) antwortet. Einen Interessenskonflikt mag der Senat darin nicht erkennen …
Verspätungsoffensive „Helmut Schmidt“
Die gesetzliche Nachtruhe beginnt in Deutschland um 22 Uhr. Am innerstädtisch gelegenen Hamburger Flughafen „Helmut Schmidt“ ticken die Uhren leider anders. Im Jahr 1971 wurde festgelegt, dass die dortige Betriebszeit bis 23 Uhr gehen kann. Begründung: Hamburg liegt so weit im Norden – alles eine Frage der Perspektive …
Sehr zum Leid der betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowohl im Nahbereich um den Flughafen als auch weit in das Umland hinaus ist jedoch nicht einmal die „23 Uhr-Schallgrenze“ verbindlich. Gibt es im Laufe eines Tages irgendwann, irgendwo im Luftraum über Europa eine „Störung im Betriebsablauf“, darf in Hamburg munter bis 24 Uhr weiter gedonnert werden. Dies hat sich bei den Fluggesellschaften lange herumgesprochen, mit der Folge, dass Starts und Landungen – auch aufgrund der minimalen finanziellen Sanktionen (Stichwort: Gebührenordnung ohne hinreichende Schutzwirkung) – bis weit nach offiziellem Betriebsende gewinnsteigernd eingeplant sind. Verspätungsoffensive „Helmut Schmidt“ weiterlesen
Nachhaltige Belastungsreduzierung
Flugverkehr stellt eine der größten Umweltbelastungen weltweit dar. Lärmbedingte Erkrankungen sind im Umfeld von Flughäfen sowie im Bereich der Start- und Landekorridore signifikant erhöht, schulische Minderleistungen belegt (NORAH-Studie). Mit mehr als 2,1 Millionen Starts und Landungen innerhalb Deutschlands im Jahr 2015, finden hier – mit weitem Abstand – die meisten Flugbewegungen in Europa statt; ein Negativrekord, der jedes Klimaschutzziel verhöhnt. Nachhaltige Belastungsreduzierung weiterlesen
Fluglärm spaltet !
Während es dem Chef der kommerziellen Flughafenbetreibergesellschaft (FHG GmbH), Herrn Eggenschwiler, anscheinend am wichtigsten ist, dass das WLAN auf dem Flughafengelände funktioniert (HA, 06.01.17), ist es das größte Anliegen der FHG-Sprecherin, Frau Harder, zu verbreiten, dass der „Wunsch nach Mobilität“ (HA, 07.01.17) weiter wächst. Keinem von beiden scheint in ihren Jahresbilanzen ein Hinweis darauf, dass das Jahr 2016 das lauteste Flugjahr seit 1999 darstellt, in den Sinn zu kommen – bezeichnend. Fluglärm spaltet ! weiterlesen
Das mit den Bienchen …
Das Jahr 2016 stellt mit einer Ausdehnung der 62 dB(A)-Dauerschall-Isophone von 13,9 km² das lauteste Flugjahr am Hamburger Flughafen „Helmut Schmidt“ seit mindestens 1999, d.h. seit fast zwei Jahrzehnten dar! Doch anstatt über diesen massiven Missstand die Öffentlichkeit umfassend zu informieren, wird von der überwiegend im städtischen Besitz befindlichen Flughafenbetreibergesellschaft (FHG GmbH) in der Presse eine Geschichte über Wildbienen platziert: Das mit den Bienchen … weiterlesen
Lärm-Zuschlag
Zweck des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Fluglärmschutzgesetz 2007) ist „der Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm“. Hierzu wird der durch den Betrieb eines Flugplatzes generierte Lärmbereich nach dem Ausmaß der Belastungen in zwei Schutzzonen für den Tag und eine Schutzzone für die Nacht gegliedert. Schutzzonen sind jeweils diejenigen Gebiete, in denen der durch den Fluglärm hervorgerufene äquivalente Dauerschallpegel „L(tief)Aeq“ sowie bei der Nacht-Schutzzone zusätzlich der fluglärmbedingte Maximalpegel „L(tief)Amax“ jeweils bestimmte Messwerte übersteigt.
Soweit so gut; jetzt beginnt der Teil, der mit „massive Einflussnahme der Fluglobby bei der Gesetzgebung“ zu überschreiben ist: Lärm-Zuschlag weiterlesen
Überlaute Bescherung !
Das Jahr 2016 hat sich am innerstädtisch gelegenen Hamburger Flughafen „Helmut Schmidt“ als lautestes seit 1999 heraus gestellt. Dieser Negativrekord wird – im Gegensatz zum Passagier- und Frachttransportvolumen – jedoch nicht medial verbreitet; deshalb fehlt noch die offizielle Bestätigung durch den kommerziellen Flughafenbetreiber (Flughafen Hamburg GmbH – FHG) sowie die zuständige Fachbehörde (Behörde für Umwelt und Energie – BUE). Aus den bisher durch die FHG nach außen getragenen Jahreskennzahlen (HA, 10.12.16) kann aber geschlossen werden, dass das Fluglärmproblem immer gravierender wird: Die Ausbreitung der 62 dB(A) Leq3-Dauerschallisophone beträgt im Jahr 2016 ca. 13,9 km². Da im bisher lautesten Jahr (2007) der damalige Lärmteppich durch 173.500 Flugbewegungen – d.h. ca. 12.150 mehr als 2016 – verursacht wurde, muss festgestellt werden, dass das ablaufende Jahr 2016 das Fluglärm-Malusjahr darstellt. Schlimmer noch: Rückblickend über die vergangenen 18 Jahre bilden 2015 und 2016 zwei der drei lautesten Jahre! Überlaute Bescherung ! weiterlesen
Stadtverlärmung
Das Umweltbundesamt (UBA) bescheinigt: Zu viel Schall – in Stärke und Dauer – kann dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen und irreparable Schäden beim Menschen hervorrufen. Schall wirkt auf den gesamten Organismus, indem er körperliche und seelische Stressreaktionen auslöst. Dies kann schon bei niedrigeren, nicht akut gehörschädigenden Schallpegeln geschehen. Insbesondere Verkehrslärm ist in diesem Zusammenhang als Hauptbelastungsquelle aufzuführen.
Im Gegensatz zu Schienen- und vor allem Straßenverkehrslärm ist Fluglärm weniger allgegenwärtig. Er tritt geballt im Nahbereich der Flughäfen sowie der An- und Abflugkorridore auf. Dort wird die Beeinträchtigung der Lebensqualität durch Fluglärm oftmals als besonders hoch wahrgenommen. Stadtverlärmung weiterlesen