Flughafenerweiterung durch die Verwaltungshintertür

Die Entwicklung am innerstädtisch gelegenen Hamburger Regionalflughafen „Helmut Schmidt“ hinsichtlich der relevanten Fluglärm-Belastungsparameter ist erschütternd:

  • Der Fluglärmteppich, d.h. die räumliche Ausbreitung der 62 dB(A)-Leq3-Dauerschallisophone, hat sich von 2003 bis 2016 um 25 % vergrößert
  • Der Anteil weniger lauter Flugzeuge (Klasse 1 und 2) ist in den vergangenen 10 Jahren von 31 % auf 16 % gesunken
  • Ein Überflug war vor knapp eineinhalb Jahrzehnten im Mittel 11,5 % leiser als heute
  • Die Anzahl an nächtlichen Flugbewegungen ist seit 2011 nahezu kontinuierlich um insgesamt 40 % gestiegen
  • Die Anzahl an nächtlichen Flugbewegungen außerhalb der offiziellen Betriebszeit hat seit 2011 um 33 % zugenommen
  • Im Jahr 2016 wurde in 292 Nächten den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern vom Fluglärm der Schlaf geraubt, nur in 74 Nächten fanden nachweislich keine Flugbewegungen nach 23 Uhr statt; d.h. in vier von fünf Nächten fand das offizielle (derzeit noch bestehende) Betriebsende von 23 Uhr keine Beachtung
  • Drei von vier verspätete Landungen und Starts nach 23 Uhr werden (vorsätzlich) durch Billigflieger generiert
  • Der Anteil an traditionellen Fluggesellschaften (sog. Full Service Carrier) ist seit 2006 von ehemals 83,7 % auf nur noch 45,8 % im Jahr 2016 zurückgegangen. Mehr als die Hälfte des Fluglärms und Flugdrecks wird mittlerweile durch Billigflieger mit ihren prekären Geschäftsmodellen verursacht; Hamburg entwickelt sich im freien Fall zum Ramschflughafen.

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Überlaute Bescherung !

Das Jahr 2016 hat sich am innerstädtisch gelegenen Hamburger Flughafen „Helmut Schmidt“ als lautestes seit 1999 heraus gestellt. Dieser Negativrekord wird – im Gegensatz zum Passagier- und Frachttransportvolumen – jedoch nicht medial verbreitet; deshalb fehlt noch die offizielle Bestätigung durch den kommerziellen Flughafenbetreiber (Flughafen Hamburg GmbH – FHG) sowie die zuständige Fachbehörde (Behörde für Umwelt und Energie – BUE). Aus den bisher durch die FHG nach außen getragenen Jahreskennzahlen (HA, 10.12.16) kann aber geschlossen werden, dass das Fluglärmproblem immer gravierender wird: Die Ausbreitung der 62 dB(A) Leq3-Dauerschallisophone beträgt im Jahr 2016 ca. 13,9 km². Da im bisher lautesten Jahr (2007) der damalige Lärmteppich durch 173.500 Flugbewegungen – d.h. ca. 12.150 mehr als 2016 – verursacht wurde, muss festgestellt werden, dass das ablaufende Jahr 2016 das Fluglärm-Malusjahr darstellt. Schlimmer noch: Rückblickend über die vergangenen 18 Jahre bilden 2015 und 2016 zwei der drei lautesten Jahre! Überlaute Bescherung ! weiterlesen