Maxime

Der Betrieb des innerstädtisch gelegenen Hamburger Verkehrsflughafens „Helmut Schmidt“ – inmitten einer dicht besiedelten Metropolregion bedingt die umfassende Rücksichtnahme auf die vom Fluglärm betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowohl im Nahbereich um den Flughafen als auch in den An- und Abflugschneisen bis weit in das Umland hinaus. Die strikte Einhaltung der gesetzlich festgeschriebenen Schutzbestimmungen für die Bevölkerung ist hierfür eine zwingende Grundvoraussetzung !

Fluglärm und Flugdreck sind konsequent (1.) zu vermeiden, (2.) zu vermindern und (3.) zu begrenzen. Verbleibende luftverkehrsbedingte Belastungen sind auszugleichen (4.).